Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
29.09.2018 um 08:09Eric X. heisst der Täter. Man sollte ihn schon bei seinem Namen nennen. (Ich musste auch gerade googeln)
Hat er schon mal einen Menschen ermordet? Wurde das in Ghana aktenkundig?
(Vielleicht war ihm nur bekannt, dass Deutschland keine Mordverdächtigen ausliefert, wenn ihnen die Todesstrafe droht-und er hat die Geschichte erfunden?)
In seiner Heimat Ghana soll der 31-Jährige vor einigen Jahren seinen Schwager während eines Erbstreits erschlagen haben. Das soll er auch einem Psychiater gebeichtet haben, wie die „Bild“-Zeitung berichtet.
Seine Tat sowie die mangelnde Berufsausbildung sollen demnach die Gründe gewesen sein, weshalb der 31-Jährige vor drei Jahren nach Europa floh.
https://www.focus.de/panorama/welt/tat-in-bonner-siegaue-mutmasslicher-vergewaltiger-soll-in-heimat-schwager-getoetet-haben_id_7518356.html
Was er hier erzählt, reicht nicht, ihn als "Hangtäter" zu klassifizieren.
Auch wenn wir davon ausgehen, dass er nach der Haftentlassung kein besserer Mensch sein wird, dürfen wir hier das Recht nicht biegen, bis es "passt".
Ich denke, Herr X. wird sich mit seiner aufbrausenden, rücksichtslosen Art keinen Gefallen tun. Die Tat in der Siegaue ist abgeurteilt. Eine vorzeitige Haftentlassung wird es voraussichtlich nicht geben, weil er sich die selber verbauen wird.
Ich habe dennoch Hoffnung, dass sich eine längere Verwahrzeit anschließt, wenn er sich weiter wie eine brennende Dynamitstange verhält.
Auf diese Feststellung kommt es an. Persönlichkeitsstörung ja. Schuldunfähigkeit nein.
Das Landgericht nahm zwar bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung an, ging aber dennoch von dessen uneingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Denn nach Auffassung des Gerichts wirkte sich diese Störung nicht bei der Tat aus.
https://www.focus.de/panorama/welt/tat-in-bonner-siegaue-mutmasslicher-vergewaltiger-soll-in-heimat-schwager-getoetet-haben_id_7518356.html
Aloceria schrieb:..wenn man bedenkt, dass der Täter in diesem Fall vor dem aktuellen schweren Delikt schon einmal einen Mord begangen hat, dann lässt er sich ggf. als Hangtäter ("Person, die aufgrund charakterlicher Veranlagung (z. B. Willensschwäche) zu Rechtsbrüchen neigt") klassifizieren.@Aloceria
Hat er schon mal einen Menschen ermordet? Wurde das in Ghana aktenkundig?
(Vielleicht war ihm nur bekannt, dass Deutschland keine Mordverdächtigen ausliefert, wenn ihnen die Todesstrafe droht-und er hat die Geschichte erfunden?)
In seiner Heimat Ghana soll der 31-Jährige vor einigen Jahren seinen Schwager während eines Erbstreits erschlagen haben. Das soll er auch einem Psychiater gebeichtet haben, wie die „Bild“-Zeitung berichtet.
Seine Tat sowie die mangelnde Berufsausbildung sollen demnach die Gründe gewesen sein, weshalb der 31-Jährige vor drei Jahren nach Europa floh.
https://www.focus.de/panorama/welt/tat-in-bonner-siegaue-mutmasslicher-vergewaltiger-soll-in-heimat-schwager-getoetet-haben_id_7518356.html
Was er hier erzählt, reicht nicht, ihn als "Hangtäter" zu klassifizieren.
Auch wenn wir davon ausgehen, dass er nach der Haftentlassung kein besserer Mensch sein wird, dürfen wir hier das Recht nicht biegen, bis es "passt".
Ich denke, Herr X. wird sich mit seiner aufbrausenden, rücksichtslosen Art keinen Gefallen tun. Die Tat in der Siegaue ist abgeurteilt. Eine vorzeitige Haftentlassung wird es voraussichtlich nicht geben, weil er sich die selber verbauen wird.
Ich habe dennoch Hoffnung, dass sich eine längere Verwahrzeit anschließt, wenn er sich weiter wie eine brennende Dynamitstange verhält.
Auf diese Feststellung kommt es an. Persönlichkeitsstörung ja. Schuldunfähigkeit nein.
Das Landgericht nahm zwar bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung an, ging aber dennoch von dessen uneingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Denn nach Auffassung des Gerichts wirkte sich diese Störung nicht bei der Tat aus.
https://www.focus.de/panorama/welt/tat-in-bonner-siegaue-mutmasslicher-vergewaltiger-soll-in-heimat-schwager-getoetet-haben_id_7518356.html