"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams
19.03.2024 um 06:46Rick_Blaine schrieb:Das Interessante hier ist, dass dem Angeklagten weder der Vorsatz der Tötung nachgewiesen werden muss, noch, dass der Angeklagte selbst die Tötung begangen hat, solange er die Freiheitsberaubung (kidnapping) vorsätzlich begangen hat und deswegen die Mädels am Ende zu Tode kamen.Und das ist ja genau das interessante. Bisher musste der StA nur Indizien und Beweise vorlegen, dass RA die Mädchen entführt hat und sie in Folge davon dann durch Gewalt zu Tode gekommen sind. Für eine Verurteilung musste (und konnte wohl auch nicht ausreichend sicher) nicht nachgewiesen, dass RA die Mädchen selber getötet hat, nur dass er sie entführt hat und sie als Folge dieser Entführung gewaltsam gestorben sind.
Im Strafmass wäre beides gleich. Insofern hat sich für RA durch diese Entscheidung nicht viel verändert. Nur wenn eine Jury der Meinung wäre, er habe zwar eine Freiheitsberaubung begangen, aber der Tod der Mädels habe nichts damit zu tun, könnte er nun nicht mehr bestraft werden.
Jetzt wird er zusätzlich wegen des zweifachen Mordes angeklagt, wozu der StA Beweise oder Indizien vorlegen muss, dass RA selbst an der Tötung der Mädchen beteiligt war. McL argumentierte ja wohl, dass die ermittelten Beweise und Indizien diesen Schluss zulassen würden und dieser Tatbestand RA Beteiligung an der ganzen Tat präziser wiedergeben würde, als die bisherige Anklage der "Entführung mit Todesfolge".
Im ersten Fall geht es praktisch um de Frag, ist RA BG? Ich denke aus der Videoaufnahme ist zu erkennen, dass BG die Mädchen bedroht und sie zwingt, mit ihm die Brücke und den Weg zu erkennen. Das der gewaltsame Tod der Mädchen direkte Folge der Entführung war, dürfte ja auf der Hand liegen, denn sie starben gewaltsam, sind nicht z.B. durch einen Unfall im Fluss ertrunken, sondern brutal durch einen oder mehrere Menschen getötet worden.
Bisher war es aber wohl nicht ausreichend sicher nachweisbar, dass RA auch an der Ermordung beteiligt war. Die Patrone am Tatort bewies ja nur seine Anwesenheit am Tatort, aber die Patrone war nicht abgefeuert und die Mädchen wurden offenbar nicht durch einen Schuss aus dieser Pistole getötet.
Nach der Beantragung, die Anklage um diese Punkte zu erweitern, hatte ich gehofft, dass McL ein paar der Beweise und Indizien, die seiner Meinung nach belegen, dass RA auch an der Tötung der Mädchen beteiligt war, vorlegen muss und man so ein bisschen mehr erfährt, welche belastenden Momente gegen RA vorliegen. Aber irgendwie scheint McL ja als Begründung nur angebracht zu haben "dass die Beweislage das hergibt".