Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt
29.01.2017 um 00:09Eine Frage an die ÖsterreicherInnen, wie sieht denn bei euch die Rechtslage aus?
Wird das ebenso gehandhabt wie in Deutschland?
http://www.badische-zeitung.de/fall-carolin-g-warum-die-polizei-nicht-auf-mautdaten-zurueckgreifen-darf
Wird das ebenso gehandhabt wie in Deutschland?
http://www.badische-zeitung.de/fall-carolin-g-warum-die-polizei-nicht-auf-mautdaten-zurueckgreifen-darf
"Es ist nicht zulässig, Mautdaten zu Strafverfolgungszwecken zu nutzen," sagt Ralf Langenbach, Staatsanwalt in Freiburg . Dieses Verbot ergibt sich aus dem "Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen" – kurz: Bundesfernstraßenmautgesetz. Darin ist geregelt, welche Daten das vom Verkehrsministerium beauftragte Unternehmen Toll Collect für die Lkw-Maut speichern darf. Und das ist eine ganze Menge: Vom Foto und Nummernschild des Lasters über den Namen des Fahrers bis hin zu Ort und Zeit der Autobahn-Nutzung. Im Gesetz ist explizit festgeschrieben, dass die Daten "ausschließlich zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften" genutzt werden dürfen. Eine Übermittlung der Daten sei unzulässig. Der Grund dafür: Datenschutz. Aber kann man da bei Mord keine Ausnahme machen? "Nein", sagt Langenbach. "Es sei denn, das Gesetz ändert sich."