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Maria L. in Freiburg ermordet

4.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vergewaltigung, Fahrrad ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Maria L. in Freiburg ermordet

16.03.2017 um 01:18
Anklage erfolgt wahrscheinlich beim Jugendgericht

  • Hussein K. könnte nach Jugend- als auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden

  • Staatsanwalt geht auf Nummer sicher und wird voraussichtlich die Mordanklage bei der Großen Jugendkammer des    Freiburger Landgerichts erheben

  • Grund: Gutachter schätzen das Alter auf mindestens 22 Jahre, aber können es nicht zweifelsfrei beweisen (!)

  • Kann die Staatsanwaltschaft vor der Schwurgerichtskammer für Erwachsene nicht beweisen, dass Hussein K. mindestens 21 Jahre alt ist, könnte der Prozess platzen und müsste neu aufgerollt werden.




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Maria L. in Freiburg ermordet

16.03.2017 um 02:00
Zitat von MoreliusMorelius schrieb:Kann die Staatsanwaltschaft vor der Schwurgerichtskammer für Erwachsene nicht beweisen, dass Hussein K. mindestens 21 Jahre alt ist, könnte der Prozess platzen und müsste neu aufgerollt werden.
dann soll mal ein Journalistenteam bei seinen Eltern anrufen. ein paar Journalisten wären da hilfreicher als Gerichte...


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Maria L. in Freiburg ermordet

16.03.2017 um 05:35
Suizidversuch von Hussein K.

Die "BILD-Zeitung" berichtet (per Paywall-Content), dass Hussein K. an den Weihnachtstagen einen Suizidversuch unternommen haben soll. Der Flüchtling ist der "BILD-Zeitung" zufolge seit Dezember 2016 im Justizvollzugskrankenhaus auf dem Hohenasperg untergebracht sein. Dort soll sich der Zwischenfall ereignet haben.

Der Selbstmordversuch wurde der „BILD-Zeitung“ zufolge von einem Justizvollzugsbeamten entdeckt, nachdem dieser rund um die Uhr überwacht wird. Hussein K. soll sofort zum Arzt gebracht worden sein. Er habe keine gesundheitlichen Schäden davongetragen.

Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/mordfall-maria-l-hussein-k-wollte-sich-offenbar-das-leben-nehmen_id_6797268.html


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Maria L. in Freiburg ermordet

24.03.2017 um 10:06
http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/869501/cdu-fordert-mehr-alterstests-bei-fluechtlingen#gallery&0&0&869501

Wie der Artikel offenlegt ist eine Altersbestimmung der "jugendlichen Flüchtlinge" eher die Ausnahme.


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Maria L. in Freiburg ermordet

30.03.2017 um 11:44
Staatsanwaltschaft Freiburg erhebt Anklage wegen Mordes

Wie die Behörde mitteilte, wird Hussein K., der nach eigenen Angaben 17 Jahre alt ist, ein Verbrechen des Mordes in Tateinheit mit Verbrechen der besonders schweren Vergewaltigung zur Last gelegt.

http://www.focus.de/panorama/welt/fall-maria-l-staatsanwaltschaft-freiburg-erhebt-anklage-wegen-mordes_id_6856276.html


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Maria L. in Freiburg ermordet

30.03.2017 um 12:42
Täter wird nach Jugendstrafrecht ageklag. Der Gutachter kommt auf ein Alter von 22 Jahren, aber man glaubt dem Mörder, der angibt 17 zu sein 


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Maria L. in Freiburg ermordet

30.03.2017 um 12:44
und dann steht er in 2-3 Jahren wieder auf der Matte


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Maria L. in Freiburg ermordet

30.03.2017 um 12:59
@Loveme100 

Täter wird nach Jugendstrafrecht ageklag. Der Gutachter kommt auf ein Alter von 22 Jahren, aber man glaubt dem Mörder, der angibt 17 zu sein

Ich habe das anders verstanden: 

Wie die Behörde weiter erläuterte, wird das Jugendgericht als zuständig angesehen, wenn zum Zeitpunkt der Anklage noch Zweifel bestehen, ob der Beschuldigte zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt war. Es sei zu erwarten, dass das Alter des Beschuldigten zur Tatzeit Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung sein wird. Sollte das Jugendgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft vor der Jugendkammer zulassen und das Hauptverfahren eröffnen, so habe die Jugendkammer selbst - je nach Ergebnis der Beweisaufnahme - die Möglichkeit Jugendrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

http://www.focus.de/panorama/welt/fall-maria-l-staatsanwaltschaft-freiburg-erhebt-anklage-wegen-mordes_id_6856276.html


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Maria L. in Freiburg ermordet

30.03.2017 um 13:05
Zitat von Loveme100Loveme100 schrieb:Täter wird nach Jugendstrafrecht ageklag. Der Gutachter kommt auf ein Alter von 22 Jahren, aber man glaubt dem Mörder, der angibt 17 zu sein
Wer sagt denn bitte, daß man HK glaubt ? Außerdem kann immer noch Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen.
Wie die Behörde weiter erläuterte, wird das Jugendgericht als zuständig angesehen, wenn zum Zeitpunkt der Anklage noch Zweifel bestehen, ob der Beschuldigte zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt war. Es sei zu erwarten, dass das Alter des Beschuldigten zur Tatzeit Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung sein wird. Sollte das Jugendgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft vor der Jugendkammer zulassen und das Hauptverfahren eröffnen, so habe die Jugendkammer selbst - je nach Ergebnis der Beweisaufnahme - die Möglichkeit Jugendrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
http://www.focus.de/panorama/welt/fall-maria-l-staatsanwaltschaft-freiburg-erhebt-anklage-wegen-mordes_id_6856276.html

Im übrigen ist das eine rein juristische Maßnahme um sicherzustellen, daß das Verfahren nicht platzt
Die Staatsanwälte gehen auf Nummer sicher: Gutachter hatten sein Alter zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit auf mindestens 22 Jahre bestimmt, dies allerdings nicht zweifelsfrei. Könnten die Ankläger vor der Schwurgerichtskammer für Erwachsene nicht beweisen, dass Hussein K. mindestens 21 Jahre alt ist, könnte der Prozess platzen und müsste neu aufgerollt werden.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/hussein-k-vor-jugendrichter--134591020.html
Zitat von BellaNapoliBellaNapoli schrieb:und dann steht er in 2-3 Jahren wieder auf der Matte
Das Höchstmaß der Jugendstrafe beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und wird die besondere Schwere der Tat erkannt, liegt das Höchstmaß sogar bei 15 Jahren. Bei seiner Vorgeschichte wird er garantiert nicht nach 2-3 Jahren rauskommen.

@JamesRockford

So ist es.


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Maria L. in Freiburg ermordet

30.03.2017 um 14:28
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Außerdem kann immer noch Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen.
So ließ sich vorhin im ZDF auch Oberstaatsanwalt Michael Mächtel vernehmen.

Somit müssen wir nicht gleich in Panik verfallen, dass der Angeklagte in Kürze wieder frei herumlaufen kann.


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Maria L. in Freiburg ermordet

30.03.2017 um 15:22
Der Prozess muss nicht "platzen".
In jeder Phase der Verhandlung kann das Gericht erkennen, dass von der Gr. Jugendstrafkammer auch die Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht gem. StGB erfolgen kann.
Lassen wir doch erst einmal die HV beginnen. Die Anklage wird verlesen und was folgt dann!!
Ich setzte mit Bedacht kein Fragezeichen.


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Maria L. in Freiburg ermordet

01.04.2017 um 17:30
Nun also endlich die Anklage... hoffen wir, dass das Gericht dem Altersgutachten glaubt und den Kerl lebenslänglich wegsperrt. Das ist - soweit ich das verstanden habe - trotz des Verfahrens vor der Jugendkammer immer noch möglich. Falls dieses Wesen jedoch jemals wieder freigelassen werden sollte, verliere ich endgültig meinen Glauben an die deutsche Justiz.

Insgesamt ist dieser Fall hier für mich noch immer eine Mischung aus Trauer, Wut und Fassungslosigkeit. Er zeigt gleich in mehreren Dimensionen das katastrophale Scheitern der deutsche Flüchtlingspolitik - von der Vorstrafe in Griechenland über die falschen Altersangaben bis hin zum erschütternden Sexualmord. Leider hat noch immer kein verantwortlicher Politiker die Konsequenzen aus dem Fall Maria L. gezogen. Und wie man heute in der Badischen Zeitung lesen darf, steht es auch um den Vorstoß bzgl. der erweiterten DNA-Auswertung nicht allzu gut (http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/suedwest/gesetzentwurf-zur-weitergehenden-deutung-von-dna-spuren-vorerst-gescheitert).


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Maria L. in Freiburg ermordet

01.04.2017 um 17:50
@miauz

Dieser von dir verlinkte Artikel ist in der Frage der erweiterten DNA-Analyse sehr tendenziös, und als sogenannte "Wissenschaftler" kommen hier nur Soziologen und Wissenschaftshistoriker zu Wort, aber keine Molekularbiologen oder Forensiker, die sicher Substanzielleres zu dieser Frage beizutragen hätten.


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Maria L. in Freiburg ermordet

01.04.2017 um 17:58
Im Übrigen bin ich gespannt, inwiefern die Verhandlung im Prozess öffentlich/nicht-öffentlich ist. Das hängt ja letztlich von der Altersfrage ob. Weiß jemand wie da das genaue Prozedere ist - wird das vorab entschieden? Irgendwie habe ich Sorge, dass der furchtbare Mordfall bei einer nicht-öffentlichen Verhandlung komplett unter den Teppich gekehrt wird.

@nephilimfield

Zur eigentlichen Diskussion ob das nun sinnvoll ist oder nicht gibt's ja im Forum noch einen separaten Thread, denke die Debatte sollten wir hier nicht aufmachen.

Mir ging es lediglich darum aufzuzeigen, dass bisher aus dem Fall Maria L. - meiner Ansicht nach - keine echten Konsequenzen gezogen wurden. Der BZ-Artikel betont ja auch nochmal, dass der Vorstoß im Bundesrat auf diesem Fall beruhte. Zudem gibt es bisher weder standardmäßige Altersuntersuchungen für alle minderjährigen Flüchtlinge noch eine systematische Kooperation mit griechischen Behörden. Letztere haben ja gerade erneut ihre Weigerung bzgl. der Rücknahme von Flüchtlingen nach dem Dublin-Abkommen kundgetan.


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Maria L. in Freiburg ermordet

01.04.2017 um 18:00
@miauz
Zitat von miauzmiauz schrieb:Zur eigentlichen Diskussion ob das nun sinnvoll ist oder nicht gibt's ja im Forum noch einen separaten Thread, denke die Debatte sollten wir hier nicht aufmachen.
Ja, sehe ich auch so. Mich hat es nur spontan geärgert, was in diversen Zeitungen so als "Experten" verkauft wird.


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Maria L. in Freiburg ermordet

01.04.2017 um 23:46
Zitat von miauzmiauz schrieb:Im Übrigen bin ich gespannt, inwiefern die Verhandlung im Prozess öffentlich/nicht-öffentlich ist. Das hängt ja letztlich von der Altersfrage ob. Weiß jemand wie da das genaue Prozedere ist - wird das vorab entschieden? Irgendwie habe ich Sorge, dass der furchtbare Mordfall bei einer nicht-öffentlichen Verhandlung komplett unter den Teppich gekehrt wird.
Jemand, der 2013 sein Alter mit 17 angegeben hat, kann 2016 nicht auch noch 17 gewesen sein. Zum Tatzeitpunkt war er ja angeblich noch 16! Er hat sich ja noch mal jünger gemacht. Das ginge nur mit einer Zeitmaschine, die aber niemand besitzt. Das sollte auch unserer Justiz klar sein, anderenfalls hätte ich berechtigte Zweifel an unserem System. Wenn Gutachter festgestellt haben, dass er MINDESTENS 22 ist, könnte er auch 23 oder 24 oder noch älter sein. 

Auch wenn ein Christian Streich den Tatverdächtigen als 'Buben' einstuft, hat das keine Relevanz.

Ich erwarte, dass die Justiz wissenschaftlichen Gutachten mehr Gehör schenkt als jemandem, der keine Ausweisdokumente hat. Und ich erwarte, dass es parallel eine Rückforderung für erschlichene Sozialleistungen gibt.   


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Maria L. in Freiburg ermordet

02.04.2017 um 00:04
@miauz

Er wird als Heranwachsender angeklagt. Damit ist die Verhandlung öffentlich.


@JamesRockford

Beide Gutachten legen mit hoher Wahrscheinlichkeit nahe, dass er mindestens 22 Jahre alt ist; zu 100% legt sich keiner der Gutachter fest. Folglich kann auch die Justiz nicht zu 100% davon ausgehen, dass er 22 ist, sondern nimmt nach dem Zweifelsgrundsatz zu seinen Gunsten an, dass er zur Tatzeit Heranwachsender war.


http://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/freiburger-dreisammord-alter-von-hussein-k/-/id=1552/did=19184580/nid=1552/15dkn86/ (Archiv-Version vom 27.03.2017)


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Maria L. in Freiburg ermordet

02.04.2017 um 00:13
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:zu 100% legt sich keiner der Gutachter fest.
Kein (seriöser) Gutachter legt sich vor Gericht zu 100% fest. Das ist aber auch gar nicht notwendig. Bekanntlich braucht die Kammer keine Gewissheit, sondern einen hinreichenden Grad an Überzeugung. Insofern kann die Kammer sehr wohl dem Tenor der Gutachten folgen und nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen.


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Maria L. in Freiburg ermordet

02.04.2017 um 00:15
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Beide Gutachten legen mit hoher Wahrscheinlichkeit nahe, dass er mindestens 22 Jahre alt ist; zu 100% legt sich keiner der Gutachter fest. Folglich kann auch die Justiz nicht zu 100% davon ausgehen, dass er 22 ist, sondern nimmt nach dem Zweifelsgrundsatz zu seinen Gunsten an, dass er zur Tatzeit Heranwachsender war.
Aber MINDESTENS 22 bedeutet doch 22+ und nicht 22-. Das 'Mindestens' sagt doch eigentlich, dass er nicht jünger war. Die Justiz müsste doch eigenlich davon ausgehen, dass er 22, 23, 24 oder 25 ist.


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Maria L. in Freiburg ermordet

02.04.2017 um 01:02
@Deus_Ex_Machin

Wenn sich ein Gutachter zu 100% sicher ist, legt er sich vor Gericht fest. Schon unzählige Male erlebt.



@JamesRockford

Die Gutachten legen das aber nur mit hoher Wahrscheinlichkeit nahe, sie sagen nicht, dass es ohne jeden Zweifel zu 100% so ist.

Das ist das Problem.


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