Maria L. in Freiburg ermordet
16.03.2017 um 01:18Anklage erfolgt wahrscheinlich beim Jugendgericht
- Hussein K. könnte nach Jugend- als auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden
- Staatsanwalt geht auf Nummer sicher und wird voraussichtlich die Mordanklage bei der Großen Jugendkammer des Freiburger Landgerichts erheben
- Grund: Gutachter schätzen das Alter auf mindestens 22 Jahre, aber können es nicht zweifelsfrei beweisen (!)
- Kann die Staatsanwaltschaft vor der Schwurgerichtskammer für Erwachsene nicht beweisen, dass Hussein K. mindestens 21 Jahre alt ist, könnte der Prozess platzen und müsste neu aufgerollt werden.
- Das Jugendgericht muss jetzt also aufgrund der in der Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse entscheiden, ob der Angeklagte reif genug ist, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden, oder doch als Heranwachsender.
Quelle: http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/hussein-k-vor-jugendrichter--134591020.html