@emz @FF @JamesRockford Ganz so eindeutig ist die Sache nicht. Das deutsche Aufenthaltsgesetz kennt zwar eine Ausnahme vom Abschiebeschutz, so dass schwere Straftäter und gefährliche Personen generell abgeschoben werden dürften, aber der europäische Gerichtshof sieht das etwas anders. Daher schiebt die Bundesregierung keine Flüchtlinge ab, wenn ihnen im Zielland die Todesstrafe droht und begründet das mit der europäischen Rechtssprechung zum Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention.
Allerdings hat
@JamesRockford hier schon richtig gefragt, ob diesem Verbrecher hier überhaupt in seinem Heimatland die Todesstrafe drohen würde. Und die Antwort hier ist: vermutlich nein.
In den meisten Ländern mit einem halbwegs entwickelten Rechtssystem gilt der Grundsatz: ne bis in idem. Das ist Latein und bedeutet: nicht zweimal in der gleichen (Sache).
Wenn also der Täter in Deutschland rechtskräftig verurteilt wird, dann kann er in Ländern, die diesem Grundsatz folgen, nicht noch einmal für diese Tat vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Damit würde ihm auch keine Todesstrafe drohen und damit gäbe es kein Abschiebehindernis.
Allerdings weiss ich nicht, ob in Afghanistan ein solcher Grundsatz gilt und beachtet wird. Dennoch ist wenig wahrscheinlich, dass er in seiner Heimat noch einmal vor Gericht gestellt würde, denn das wäre für Afghanistan ja ein Riesenaufwand: die ganzen deutschen Zeugen, die Ermittler usw. müssten ja alle nach Afghanistan geflogen werden.
Das ist auch der Grund, warum Deutschland wie fast alle Staaten der Welt darauf besteht, dass das Verfahren erst mal vor Ort stattfindet und auch die Strafe hier abgesessen wird: weil man nicht weiss und es unwahrscheinlich ist, dass ein anderer Staat einen solchen Aufwand leisten will, Verfahren und Vollstreckung bei sich zu vollziehen.
Nach jetziger Sachlage kann der Täter erwarten 10-15 Jahre in Deutschland im Strafvollzug zu sitzen und dann einen Ausweisungsbescheid zu erhalten. Und je nach dem wie dann in Afghanistan die Lage sein wird, und in Deutschland, wird er eventuell abgeschoben oder auch nicht.