Maria L. in Freiburg ermordet
14.12.2016 um 14:41Weiss jemand denn was im Bild plus Artikel genau steht?
Strigoaica schrieb: Hussein K. könnte von einem Gesetz mit der Nummer 4322 profitiert haben, welches die griechische Regierung im April 2015 erließ und das die vorzeitige Entlassung jugendlicher Straftäter bei guter Führung erlaubt. Voraussetzung ist, dass das Strafmaß der Jugendlichen zehn Jahre nicht übersteigt, mindestens ein halbes Jahr der Strafe muss abgesessen sein. Die Empfehlung spricht der jeweilige Leiter des Gefängnisses aus.Starker Tobak.
Na toll jetzt will er sich seber das Leben nehmen.Ich schätze den Täter aus der Ferne als extrem berechnend ein. Die Andeutung eines Suizids könnte stimmen, aber es bringt halt auch gewisse neue Umstände mit sich die kommuniziert werden. Reue, könnte dadurch signalisiert werden. Oder es geht um profane Hafterleichterungen.
EDGARallanPOE schrieb: Der Tatverdächtige, wurde in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg verlegt.Na klasse. Operieren können sie dort nicht. Aber wahrscheinlich besser überwachen.
meena schrieb:So traurig der Fall aus Griechenland ist, er setzt unsere Justiz unter Druck. Das Strafmaß wird hier wohl kaum unter 10 Jahre fallen können. Zudem kann der Täter hier bei uns mit der Altersangabe aus Griechenland nicht mehr als 17-jähriger behandlet werden.In dubio pro reo. Wenn geringste Restzweifel bleiben, dann gilt seine eigene Altersangabe. Richtig ist, dass der Druck auf die Justiz nicht unerheblich ist, aber ich bezweifle, dass er eine Höchststrafe erhalten wird. Wenn er vom Alter her mit <18 Jahre durchkommt, wäre die Höchststrafe 10 Jahre Jugendhaft. Wenn er mit >18, aber <21 Jahren eingeordnet wird, dann wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach Jugendstrafrecht geurteilt, also in dieser Altersklasse max. 15 Jahre. Von einer "lebenslangen" Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht braucht man realistisch betrachtet gar nicht erst zu "träumen".
MysteryGuy schrieb:In dubio pro reo. Wenn geringste Restzweifel bleiben, dann gilt seine eigene Altersangabe.Danke.
Wo leben wir denn? Kann ein Täter ohne offizielle Geburtsdokumente in Europa frei herum reisen und überall alles angeben?Im Prinzip ja!
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Wo leben wir denn? Kann ein Täter ohne offizielle Geburtsdokumente in Europa frei herum reisen und überall alles angeben?Da soll mir nochmal jemand die Vorzüge unseres ach so weit entwickelten Rechtssystems erklären.
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Im Prinzip ja!
Dasty60 schrieb:Sollte er älter wie 17 Jahre sein kommt das von Griechenland und dann das von Deutschland zuammen und er weiß das er sein Leben für längere Zeit im Strafvollzug verbringen wird.Würde in diesem Fall die Tat, die in Griechenland verübt wurde nochmal in Griechenland vor Gericht verhandelt werden? Ausserdem frage ich mich, ob der TV in Deutschland für eine Tat verurteilt werden kann, die er im Ausland verübt und nach der Verurteilung dort auch abgesessen hat?
flincibinci schrieb:Was das Alter betrifft: das lässt sich herausfinden.Tja, da muss man mal abwarten wie Griechenland das "geprüft" hat. Anhand gefälschter Papiere? Augenschein? Medizinische Untersuchung (die auch in D anerkannt und als gerichtsfest angesehen würde)? Würde das in einem rechtskräftig ergangenen griechischen Urteil angegebene Geburtsdatum des Täters als bindend anzusehen sein? Hat er damals überhaupt Angaben zu seiner Person gemacht und dem letztlich festgesetzten Geburtsdatum nicht widersprochen? Alles sehr fraglich...
Griechenland hat es geprüft. 2013 war er 16-17. Plus 3 Jahre später macht wahrscheinlich 19-20 Jahre.
5X5 schrieb: Ausserdem frage ich mich, ob der TV in Deutschland für eine Tat verurteilt werden kann, die er im Ausland verübt und nach der Verurteilung dort auch abgesessen hat?Hier wird er erst mal wegen des Mordes an Maria angeklagt werden.
meena schrieb:Laut Badischer Zeitung wurde der TV am 31.10.15 aus griechischer Haft entlassen. Die Auflage war sich in regelmäßigen Abständen beim Bewährungshelfer zu melden. Nun, dann sehe ich keinen Verstoß.Er hat gegen die Auflagen verstoßen denn man bekommt ein Bewährungshelfer wenn man auf Bewährung entlassen wird also. Da er sich beim Bewährungshelfer nicht gemeldet hat . Der Bewährungshelfer hätte das dem Gericht auch mitteilen müssen ,der ist auch seiner Pflicht nicht nachgekommen.
Alle 25 Jahre ist auch in regelmäßigen Abständen.
Ein Schelm, wer bei diesem Datum und bei diesen Auflagen etwas böses denkt.
meena schrieb:Laut Badischer Zeitung wurde der TV am 31.10.15 aus griechischer Haft entlassen. Die Auflage war sich in regelmäßigen Abständen beim Bewährungshelfer zu melden. Nun, dann sehe ich keinen Verstoß.Das mit der Auflage, sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer ist mir
Alle 25 Jahre ist auch in regelmäßigen Abständen.
Ein Schelm, wer bei diesem Datum und bei diesen Auflagen etwas böses denkt.