SLOGEEK schrieb:Oder der TV hat es nach einem Sturz auf die linke Wegseite nach rechts weggeräumt, warum auch immer.
Oder der Zeuge hat es in der Erinnerung vertauscht, weil er lange gewartet hatte, bis er sich meldet.
Oder unsere Interpretation mit dem Sturz auf die linke Seite stimmt gar nicht. Obwohl ich das nach wie vor am schlüssigsten finde, wenn man sich das Foto anguckt.
Bis zu dem Auftauchen bzw. Bekanntwerden dieses Zeugen fand ich auch die Sturz-nach-links-Theorie am schlüssigsten, aber nunmehr muss man denke ich davon ausgehen, dass die Spuren am weißen Rad doch von dem Wurf des Opferrads in das ufernahe Gebüsch stammen müssen.
Auch das erscheint durchaus plausibel. Denn die Spuren am Rad passen eigentlich nicht so recht zur Witterung zur Tatzeit. Es war quasi wochenlang schönes Wetter zu der Zeit hier unten. Der Rasen direkt neben dem Radweg müsste eher trocken gewesen sein.
Am Rad waren aber Spuren zu sehen, als ob sich sehr nasser Rasen gelöst hätte (wie bei einem "weichen" Fußballplatz kurz nachdem der Rasensprenger lief).
Selbst wenn man von Kälte + Tau ausgeht, dann passt das nicht so recht, da Gras bei trockener Kälte nicht so weich wird wie die Grasspuren am Rad des Opfers erahnen lassen. Da hingen ja schon fast richtige Büschel dran. So tief kann das Rad eigentlich gar nicht in den Rasen eingedrungen sein, wenn man die Witterung berücksichtigt.
Es scheint mir daher plausibel, dass die Spuren am Opferrad vom Wurf in das ufernahe, nasse, aufgeweichte Gras stammen müssten.
Generell finde ich es übrigens bedenklich, dass die Polizei scheinbar dringend weitere Zeugen sucht. Reicht die Beweislage nicht aus? Wurde nicht mal von Täter-DNA am Opfer gesprochen? War das doch nicht so? Haben die "nur" das Haar und die Videoaufnahmen? Dann könnte es verdammt knapp werden. Wenn der TV glaubhaft versichern kann, sich öfter am Dreisamufer aufgehalten zu haben (wie tausende andere Freiburger auch) und angibt an diesem Abend einfach mit der Bahn nach Hause gefahren zu sein, dann wird es sehr dünn für die Anklage, denn in dubio pro reo müsste ein Freispruch erfolgen, falls Restzweifel nicht ausgeräumt werden können...