muscaria
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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
27.03.2016 um 20:39Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten, in Strafverfahren keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen.
'Mein' erster Fall bei Allmy war der Doppelmord Horchheim. In dem Prozess schwieg die Angeklagte. Immer wieder wurde betont, dass dies ihr gutes Recht sei, und auch dass sie lügen dürfe, meist noch mit dem unsäglichen Zusatz "bis sich die Balken biegen".
Und damit habe ich zugegebenermaßen ein Problem.
Wo im richtigen Leben kann man denn das Blaue vom Himmel runterlügen, ohne dass dies negative Konsequenzen hat, wenn die Wahrheit ans Licht kommt?
Ja klar, es heißt dann immer: Der Anwalt hat das Schweigen empfohlen. Was in etwa so viel zu bedeuten scheint, als habe es der Papst höchstpersönlich angeordnet. Jedenfalls wird erwartet, dass man gefälligst in Ehrfurcht erstarren und um Gottes willen bitteschön nicht nachfragen soll. Uuuuh, pssssst ... der Anwalt hat es empfohlen!! Wie praktisch. Vergleichbar mit: Ich darf nicht mehr arbeiten, der Doktor hat mir jede Anstrengung verboten.
Aber es muss doch die Nachfrage erlaubt sein: WARUM hat er es denn empfohlen?
Man stelle sich das mal bildlich vor. Man ist WIRKLICH UNSCHULDIG, ist also die Person, die eventuelle Unstimmigkeiten am besten aufklären könnte, und dann soll man nichts sagen dürfen?? Ja, glaubt einem der eigene Anwalt etwa nicht? Habe ich ihn nicht überzeugen können? Möchte ich mich vor Gericht von einem Menschen vertreten lassen, der an meiner Unschuld zweifelt? Und macht sich bei aller Juristerei nicht auch ein Richter solche Gedanken, er kann sein normales Menschsein doch auch nicht vollkommen ausblenden?
Der Angeklagte "könnte sich womöglich in Widersprüche verwickeln". Ja wo sollen die denn herkommen? Wenn er die Wahrheit sagt, dann kann es vielleicht mal ein paar Lücken oder Korrekturen geben, aber doch keine riesigen Abweichungen. Im Gegenteil, ein völlig klarer Ablauf, bei dem immer wieder die gleichen Worte verwendet werden, spricht eher dafür, dass es auswendig gelernt ist.
Der Anwalt Dr. Adam Ahmed sagte mal in einem Interview, Schweigen sei die beste Verteidigung. Und wenn ich mir die Liste seiner schweren Jungs so anschaue, dann kann ich gut verstehen, dass er nicht möchte, dass die ihren Mund aufmachen. Frisch frisiert und in ihrem besten Anzug sitzen sie wie brave Lämmchen da und schweigen - was für eine bizarre Vorstellung.
Ach ja, selbstverständlich bedauert man es nach der Verurteilung, dass man geschwiegen hat, so auch im Fall Darsow, eigentlich hätte man ja viel lieber ausgesagt. :P:
Ebenso im Mordfall Böhringer:
Wenn ich etwas zu sagen hätte, dann müssten Angeklagte spätestens vor Gericht die an sie gestellten Fragen beantworten. Bei der Verhaftung ist es ja noch einzusehen, dass "was man jetzt sagt, vor Gericht gegen einen verwendet werden darf". Aber nachdem man sich mit dem eigenen Verteidiger monatelang auf die Verhandlung vorbereiten konnte, muss es doch möglich sein, den Mund aufzumachen. Schließlich soll der Richter sich ja ein Bild von dem Menschen machen können, der da vor ihm sitzt, es geht doch um dessen Leben.
Hach, den Herren Anwälten ginge dann aber der A... auf Grundeis, denn es käme ein Haufen Arbeit auf sie zu, ihre Schützlinge gezielt zu briefen und trotzdem Angst vor unvorhersehbaren Situationen haben zu müssen. Vorbei wäre es mit ihrem selbstgefälligen Auftreten, mit den vorher so schön zurechtgelegten Floskeln und den juristisch ausgefeilten Formulierungen.
Ich würde also das Aussagen vor Gericht voraussetzen, ohne es positiv oder negativ zu werten, da man ja nicht weiß, ob es die Wahrheit ist. Schweigen hätte dementsprechend negative Folgen, bei nachgewiesenen Lügen käme noch mal ne Schippe drauf. Und hilft jemand durch seine Aussagen, erspart den Hinterbliebenen dadurch Kummer, weil er den Verbleib der Leiche bekannt gibt oder erspart dem Steuerzahler teure Ermittlungen, gäbs entsprechend ein Bonbon, wie die Sanktionierung jeweils aussehen sollte, müsste halt noch ausgearbeitet werden.
Btw, weiß jemand, ob in den immer wieder gern herangezogenen Fehlurteilen (Harry Wörz, Monika de Montgazon, Horst Arnold) seitens der Angeklagten auch geschwiegen wurde?
'Mein' erster Fall bei Allmy war der Doppelmord Horchheim. In dem Prozess schwieg die Angeklagte. Immer wieder wurde betont, dass dies ihr gutes Recht sei, und auch dass sie lügen dürfe, meist noch mit dem unsäglichen Zusatz "bis sich die Balken biegen".
Und damit habe ich zugegebenermaßen ein Problem.
Wo im richtigen Leben kann man denn das Blaue vom Himmel runterlügen, ohne dass dies negative Konsequenzen hat, wenn die Wahrheit ans Licht kommt?
Ja klar, es heißt dann immer: Der Anwalt hat das Schweigen empfohlen. Was in etwa so viel zu bedeuten scheint, als habe es der Papst höchstpersönlich angeordnet. Jedenfalls wird erwartet, dass man gefälligst in Ehrfurcht erstarren und um Gottes willen bitteschön nicht nachfragen soll. Uuuuh, pssssst ... der Anwalt hat es empfohlen!! Wie praktisch. Vergleichbar mit: Ich darf nicht mehr arbeiten, der Doktor hat mir jede Anstrengung verboten.
Aber es muss doch die Nachfrage erlaubt sein: WARUM hat er es denn empfohlen?
Man stelle sich das mal bildlich vor. Man ist WIRKLICH UNSCHULDIG, ist also die Person, die eventuelle Unstimmigkeiten am besten aufklären könnte, und dann soll man nichts sagen dürfen?? Ja, glaubt einem der eigene Anwalt etwa nicht? Habe ich ihn nicht überzeugen können? Möchte ich mich vor Gericht von einem Menschen vertreten lassen, der an meiner Unschuld zweifelt? Und macht sich bei aller Juristerei nicht auch ein Richter solche Gedanken, er kann sein normales Menschsein doch auch nicht vollkommen ausblenden?
Der Angeklagte "könnte sich womöglich in Widersprüche verwickeln". Ja wo sollen die denn herkommen? Wenn er die Wahrheit sagt, dann kann es vielleicht mal ein paar Lücken oder Korrekturen geben, aber doch keine riesigen Abweichungen. Im Gegenteil, ein völlig klarer Ablauf, bei dem immer wieder die gleichen Worte verwendet werden, spricht eher dafür, dass es auswendig gelernt ist.
Der Anwalt Dr. Adam Ahmed sagte mal in einem Interview, Schweigen sei die beste Verteidigung. Und wenn ich mir die Liste seiner schweren Jungs so anschaue, dann kann ich gut verstehen, dass er nicht möchte, dass die ihren Mund aufmachen. Frisch frisiert und in ihrem besten Anzug sitzen sie wie brave Lämmchen da und schweigen - was für eine bizarre Vorstellung.
Ach ja, selbstverständlich bedauert man es nach der Verurteilung, dass man geschwiegen hat, so auch im Fall Darsow, eigentlich hätte man ja viel lieber ausgesagt. :P:
Ebenso im Mordfall Böhringer:
Bence habe sich damals ohnmächtig gefühlt, gedacht, ihm glaube sowieso niemand, sagt Swartzberg. "Es war ein Fehler, dass wir uns damals so verschlossen gegeben haben", sagt auch Mate Toth.Sind wir doch mal ehrlich: Wenn jemand monatelang in Untersuchungshaft kommt und wenn auch dem Haftprüfungsantrag nicht stattgegeben wird, ja dann muss doch schon eine Menge gegen den Angeklagten vorliegen und dann spricht mathematisch gesehen einiges dafür, dass er es eben auch gewesen ist. Und wenn dann ein Anwalt zum Schweigen rät, dann liegt der Grund dafür ja wohl auf der Hand.
Wenn ich etwas zu sagen hätte, dann müssten Angeklagte spätestens vor Gericht die an sie gestellten Fragen beantworten. Bei der Verhaftung ist es ja noch einzusehen, dass "was man jetzt sagt, vor Gericht gegen einen verwendet werden darf". Aber nachdem man sich mit dem eigenen Verteidiger monatelang auf die Verhandlung vorbereiten konnte, muss es doch möglich sein, den Mund aufzumachen. Schließlich soll der Richter sich ja ein Bild von dem Menschen machen können, der da vor ihm sitzt, es geht doch um dessen Leben.
Hach, den Herren Anwälten ginge dann aber der A... auf Grundeis, denn es käme ein Haufen Arbeit auf sie zu, ihre Schützlinge gezielt zu briefen und trotzdem Angst vor unvorhersehbaren Situationen haben zu müssen. Vorbei wäre es mit ihrem selbstgefälligen Auftreten, mit den vorher so schön zurechtgelegten Floskeln und den juristisch ausgefeilten Formulierungen.
Ich würde also das Aussagen vor Gericht voraussetzen, ohne es positiv oder negativ zu werten, da man ja nicht weiß, ob es die Wahrheit ist. Schweigen hätte dementsprechend negative Folgen, bei nachgewiesenen Lügen käme noch mal ne Schippe drauf. Und hilft jemand durch seine Aussagen, erspart den Hinterbliebenen dadurch Kummer, weil er den Verbleib der Leiche bekannt gibt oder erspart dem Steuerzahler teure Ermittlungen, gäbs entsprechend ein Bonbon, wie die Sanktionierung jeweils aussehen sollte, müsste halt noch ausgearbeitet werden.
Btw, weiß jemand, ob in den immer wieder gern herangezogenen Fehlurteilen (Harry Wörz, Monika de Montgazon, Horst Arnold) seitens der Angeklagten auch geschwiegen wurde?