Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
28.03.2016 um 16:04@muscaria
Ganz so leicht ist es nicht.
Ganz so leicht ist es nicht.
muscaria schrieb: Stattdessen sitzt dem schweigenden Angeklagten während des Verfahrens dann ein Gutachter gegenüber (hier schon öfter von Prozessbeobachtern berichtet), der anhand von Gestik und Mimik des Angeklagten eine Einschätzung über dessen Persönlichkeit abgibt.Also, ich müsste mich schon sehr irren, wenn das stimmen sollte. Gutachter bezüglich der Persönlichkeit des Täters gibt es eigentlich nur bei der Frage, ob Jugendstrafrecht zwischen 18 und 21 angewendet werden soll. Denn das richtet sich nach dem Grad der Reife. Aber die wird sicher nicht anhand von Gestik und Mimik festgestellt. Und ausserdem ist das mit der Persönlichkeit des Täters für den Richter so eine Sache: Er richtet über die Taten. Nicht über die Person. Motive, ja. Die sind bedeutsam. Aber die Persönlichkeit des Täters ist für das Urteil eigentlich irrelevant.