Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
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Polizei, Gericht, Strafverfahren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
28.03.2016 um 21:29@stereotyp
Vielleicht fand die Richterin es nicht ganz so lustig, so ein Rotzlöffel wie du könnte ein engerer Kollege werden :D
Vielleicht fand die Richterin es nicht ganz so lustig, so ein Rotzlöffel wie du könnte ein engerer Kollege werden :D
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
28.03.2016 um 21:36Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
28.03.2016 um 21:49Das Aussageverweigerungsrecht macht schon Sinn, gerade in Deutschland.
Beamte, welche solche Befragungen durchführen sind hier selten psychologisch geschult. Auch bei Richtern fehlt eine solche Ausbildung.
Sie haben daher nur wenig Ahnung wie unser Gehirn funktioniert. Auch "wahre" Aussagen sind selten widerspruchsfrei und wenn man an Befragern gerät, für die man schon der Täter ist, werden solche Widersprüche manchmal viel zu stark gewichtet. Auch wird das Gedächtnis selber überschätzt, bzw. man kann sich nicht wirklich vorstellen, dass Erinnerungen in Wirklichkeit nichts Festes sind. Jeder Gedankengang den man hat, kann an der Erinnerung verfälschen. Dass daher Aussagen nicht immer Widerspruchfrei sind und u.U. mit den Fakten nicht in Einklang mehr sind, ist eigentlich die Normalität. Aber was liest man in Tageszeitungen? Es wird meist ganz groß rausgebracht, dass sich der Beschuldigte in Widersprüche verstrickt haben soll und für einige scheint es nur dadurch schon klar zu sein, dass der wahre Täter gefunden wurde. Das Allmy-Forum ist voll mit solchen pauschalen Urteilen. Ohne zu wissen, in welcher Weise sich ein Beschuldigter angeblich in Widersprüche verfangen haben soll, steht der Täter für manche schon fest. Da soll der Beschuldigte auch noch Jahre danach an genaue Erinnerungen haben, ein Trugschluss.
Diese Problematik umgeht man, wenn man von vornherein von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, aber die Statistik zeigt, gerade Unschuldige von der falschen Annahme ausgehen, und meinen, sie könnten das Gegenüber von Ihrer Unschuld überzeugen. Manche kommen dadurch in Teufels Küche.
Solange man hier in Deutschland die Fragenden nicht ausreichend geschult werden- und dazu gehören leider auch die Richter - ist es opportun, die Aussage zu verweigern.
Leider nutzen da manche Beamte Tricks und laden den Beschuldigten als Zeugen vor - wie im Fall Rupp geschehen - und umgehen so das dem Beschuldigten zustehende Recht. Hier ist es fatal, dass Richter hier das nicht von Amts wegen überprüfen müssen. Erst wenn der Beschuldigte dies behauptet, wird das untersucht.
Beamte, welche solche Befragungen durchführen sind hier selten psychologisch geschult. Auch bei Richtern fehlt eine solche Ausbildung.
Sie haben daher nur wenig Ahnung wie unser Gehirn funktioniert. Auch "wahre" Aussagen sind selten widerspruchsfrei und wenn man an Befragern gerät, für die man schon der Täter ist, werden solche Widersprüche manchmal viel zu stark gewichtet. Auch wird das Gedächtnis selber überschätzt, bzw. man kann sich nicht wirklich vorstellen, dass Erinnerungen in Wirklichkeit nichts Festes sind. Jeder Gedankengang den man hat, kann an der Erinnerung verfälschen. Dass daher Aussagen nicht immer Widerspruchfrei sind und u.U. mit den Fakten nicht in Einklang mehr sind, ist eigentlich die Normalität. Aber was liest man in Tageszeitungen? Es wird meist ganz groß rausgebracht, dass sich der Beschuldigte in Widersprüche verstrickt haben soll und für einige scheint es nur dadurch schon klar zu sein, dass der wahre Täter gefunden wurde. Das Allmy-Forum ist voll mit solchen pauschalen Urteilen. Ohne zu wissen, in welcher Weise sich ein Beschuldigter angeblich in Widersprüche verfangen haben soll, steht der Täter für manche schon fest. Da soll der Beschuldigte auch noch Jahre danach an genaue Erinnerungen haben, ein Trugschluss.
Diese Problematik umgeht man, wenn man von vornherein von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, aber die Statistik zeigt, gerade Unschuldige von der falschen Annahme ausgehen, und meinen, sie könnten das Gegenüber von Ihrer Unschuld überzeugen. Manche kommen dadurch in Teufels Küche.
Solange man hier in Deutschland die Fragenden nicht ausreichend geschult werden- und dazu gehören leider auch die Richter - ist es opportun, die Aussage zu verweigern.
Leider nutzen da manche Beamte Tricks und laden den Beschuldigten als Zeugen vor - wie im Fall Rupp geschehen - und umgehen so das dem Beschuldigten zustehende Recht. Hier ist es fatal, dass Richter hier das nicht von Amts wegen überprüfen müssen. Erst wenn der Beschuldigte dies behauptet, wird das untersucht.
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
28.03.2016 um 22:35@emz
Ähm, doch...
Ähm, doch...
Wenn Sie sich durch Ihre Aussage selbst einer Straftat bezichtigen müssten, dürfen Sie schweigen. Sie können dann zwar nicht die ganze Aussage verweigern. Aber die entsprechenden Fragen müssen Sie nicht beantworten. Dies gilt auch, wenn Sie etwa eine Ordnungswidrigkeit zugeben müssten. Und dasselbe Recht zu schweigen haben Sie schließlich auch, wenn Sie durch Ihre Aussage zwar nicht sich selbst, aber einen nahen Angehörigen (wie bei dem Zeugnisverweigerungsrecht) belasten würden.Quelle: http://www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=21878&article_id=79344&_psmand=145
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
29.03.2016 um 02:41@Menedemos
Danke, das ist ja mal eine recht gute Beurteilung meines Berufsstandes :) Ich verstehe ja, dass einige frustriert sind von den wenigen Fällen, in welchen es scheinbar klar ist, dass der Angeklagte schuldig ist und er durch sein beharrliches Schweigen und seinen guten Anwalt an einem Schuldspruch vorbeikommt.
Aber wer unvoreingenommen hinschaut wird zugeben müssen: in so einem Fall waren es eben die Polizei und die Staatsanwaltschaft, die ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden sind, einen Verdächtigen zweifelsfrei zu überführen. Die Alternative wäre einzig die Umkehr der Beweislast: dann muss der Angeklagte eben seine Unschuld beweisen. Nur, wollen wir das wirklich? Der Angeklagte steht oft allein, der Staat hat den gesamten Polizeiapparat zur Verfügung. Man darf ruhig annehmen, dass es für den Staat einfacher ist, eine Schuld zu beweisen, als für einen Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen.
Das ist ja auch, warum in modernen Strafsystemen dem Angeklagten wenigstens ein Rechtsanwalt gestellt wird. Übrigens auch schon seit Jahrtausenden, schon im alten Rom gab es Anwälte. Und sie wurden "advocatus" genannt, wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt "der, der berufen ist, einem zu helfen." Die Aufgabe des Anwalts ist es nicht, einen Schuldigen unter allen Umständen vor seiner gerechten Strafe zu bewahren, die Aufgabe ist, einem Bürger beizustehen, der sich allein der geballten Macht des Staates gegenüber sieht und diesem zu helfen, sich innerhalb des Rechtssystems zu bewegen.
Vor etwa einem Jahr traf ich einen Mandanten im Polizeigewahrsam an: er war Ausländer, hatte nur 5 Jahre seines Lebens in der Schule verbracht, war dann auf das Feld gesandt worden, seiner Familie beim Lebensunterhalt zu helfen. Er hatte nie richtig lesen gelernt, genausowenig schreiben, und konnte sich auch sprachlich eben nur einfach ausdrücken, und eigentlich nur in seiner Muttersprache. Es hatte eine Auseinandersetzung mit einem anderen gegeben, die Polizei erschien, fragte die Beteiligten was los gewesen sei: der eine konnte eloquent schildern, wie er, als armer Unschuldiger von diesem "bösen Kerl" verprügelt worden war. Der böse Kerl, mein Mandant, verstand nicht einmal was der Polizist fragte. Zeugen waren keine vor Ort. Wer wurde wohl verhaftet?
Genau. Und im Gewahrsam wurden ihm dann ein Bündel Papiere mit seinen Rechten usw. in die Hand gedrückt. Dass der Mann gar nicht lesen konnte, hat kein Mensch bemerkt. Danach gefragt hat eh niemand.
Seine Lebensgefährtin hatte mich dann angerufen. Es war erst das zweite Mal, dass ich einem Mandanten gegenüber sass, der nicht lesen und schreiben konnte. Und er war bereits über 40 Jahre alt. Und natürlich kann man sich denken, dass er auch arm war.
So. Man stelle sich jetzt einmal vor, was dieser Mann hätte tun sollen wenn a) es kein Recht auf einen Anwalt gäbe b) er auch noch eloquent seine Unschuld beweisen müsste.
Jap. Im Mittelalter waren es diese Sorte von Leuten, die auf den Scheiterhaufen kamen. Nicht die Reichen, Schlauen, die mit Beziehungen.
Beeindruckt hat mich damals wie hilflos dieser Mann war. Er hatte im Prinzip keine Ahnung warum er in Gewahrsam war, was er dort nun tun sollte, und was ihm drohte. Er sass einfach nur da. Er tat, was man ihm sagte. Hätte ich ihm ein Geständnis vorgelegt, er hätte es unterschrieben. Ich habe in dem Moment gespürt, welche Verantwortung ich trage. Der einzige, der diesem Mann in diesem Moment zur Seite stand. Soweit zu den fiesen Anwälten.
Wir haben später darlegen können, dass der angeblich aus heiterem Himmel verprügelte "Geschädigte" erstens zur Tatzeit besoffen war, zweitens in diesem Zustand schon vorher als gewalttätig aufgefallen war und drittens eine offensichtliche Abneigung gegenüber Ausländern pflegte... der Staatsanwalt beschloss daraufhin das Verfahren einzustellen.
Auch hier wird wieder deutlich: eine "Aussagepflicht" hätte hier nicht der Gerechtigkeit gedient. Vor Gericht hätte dieser Mann allein sicherlich keine koherente Verteidigung bieten können. Und wenn man ihm auch noch drohen würde, dass Schweigen bestraft werde, dann hätte er vermutlich einfach gesagt, was der Staatsanwalt hören wollte.
Was er brauchte, war einen professionellen Verteidiger, der deutlich machte, dass es die Aufgabe des Staatsanwalts war, die Schuld einwandfrei zu beweisen. Der Staatsanwalt war Profi genug um einzusehen, dass das wohl nicht gelingen würde und stellte das Verfahren ein.
Danke, das ist ja mal eine recht gute Beurteilung meines Berufsstandes :) Ich verstehe ja, dass einige frustriert sind von den wenigen Fällen, in welchen es scheinbar klar ist, dass der Angeklagte schuldig ist und er durch sein beharrliches Schweigen und seinen guten Anwalt an einem Schuldspruch vorbeikommt.
Aber wer unvoreingenommen hinschaut wird zugeben müssen: in so einem Fall waren es eben die Polizei und die Staatsanwaltschaft, die ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden sind, einen Verdächtigen zweifelsfrei zu überführen. Die Alternative wäre einzig die Umkehr der Beweislast: dann muss der Angeklagte eben seine Unschuld beweisen. Nur, wollen wir das wirklich? Der Angeklagte steht oft allein, der Staat hat den gesamten Polizeiapparat zur Verfügung. Man darf ruhig annehmen, dass es für den Staat einfacher ist, eine Schuld zu beweisen, als für einen Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen.
Das ist ja auch, warum in modernen Strafsystemen dem Angeklagten wenigstens ein Rechtsanwalt gestellt wird. Übrigens auch schon seit Jahrtausenden, schon im alten Rom gab es Anwälte. Und sie wurden "advocatus" genannt, wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt "der, der berufen ist, einem zu helfen." Die Aufgabe des Anwalts ist es nicht, einen Schuldigen unter allen Umständen vor seiner gerechten Strafe zu bewahren, die Aufgabe ist, einem Bürger beizustehen, der sich allein der geballten Macht des Staates gegenüber sieht und diesem zu helfen, sich innerhalb des Rechtssystems zu bewegen.
Vor etwa einem Jahr traf ich einen Mandanten im Polizeigewahrsam an: er war Ausländer, hatte nur 5 Jahre seines Lebens in der Schule verbracht, war dann auf das Feld gesandt worden, seiner Familie beim Lebensunterhalt zu helfen. Er hatte nie richtig lesen gelernt, genausowenig schreiben, und konnte sich auch sprachlich eben nur einfach ausdrücken, und eigentlich nur in seiner Muttersprache. Es hatte eine Auseinandersetzung mit einem anderen gegeben, die Polizei erschien, fragte die Beteiligten was los gewesen sei: der eine konnte eloquent schildern, wie er, als armer Unschuldiger von diesem "bösen Kerl" verprügelt worden war. Der böse Kerl, mein Mandant, verstand nicht einmal was der Polizist fragte. Zeugen waren keine vor Ort. Wer wurde wohl verhaftet?
Genau. Und im Gewahrsam wurden ihm dann ein Bündel Papiere mit seinen Rechten usw. in die Hand gedrückt. Dass der Mann gar nicht lesen konnte, hat kein Mensch bemerkt. Danach gefragt hat eh niemand.
Seine Lebensgefährtin hatte mich dann angerufen. Es war erst das zweite Mal, dass ich einem Mandanten gegenüber sass, der nicht lesen und schreiben konnte. Und er war bereits über 40 Jahre alt. Und natürlich kann man sich denken, dass er auch arm war.
So. Man stelle sich jetzt einmal vor, was dieser Mann hätte tun sollen wenn a) es kein Recht auf einen Anwalt gäbe b) er auch noch eloquent seine Unschuld beweisen müsste.
Jap. Im Mittelalter waren es diese Sorte von Leuten, die auf den Scheiterhaufen kamen. Nicht die Reichen, Schlauen, die mit Beziehungen.
Beeindruckt hat mich damals wie hilflos dieser Mann war. Er hatte im Prinzip keine Ahnung warum er in Gewahrsam war, was er dort nun tun sollte, und was ihm drohte. Er sass einfach nur da. Er tat, was man ihm sagte. Hätte ich ihm ein Geständnis vorgelegt, er hätte es unterschrieben. Ich habe in dem Moment gespürt, welche Verantwortung ich trage. Der einzige, der diesem Mann in diesem Moment zur Seite stand. Soweit zu den fiesen Anwälten.
Wir haben später darlegen können, dass der angeblich aus heiterem Himmel verprügelte "Geschädigte" erstens zur Tatzeit besoffen war, zweitens in diesem Zustand schon vorher als gewalttätig aufgefallen war und drittens eine offensichtliche Abneigung gegenüber Ausländern pflegte... der Staatsanwalt beschloss daraufhin das Verfahren einzustellen.
Auch hier wird wieder deutlich: eine "Aussagepflicht" hätte hier nicht der Gerechtigkeit gedient. Vor Gericht hätte dieser Mann allein sicherlich keine koherente Verteidigung bieten können. Und wenn man ihm auch noch drohen würde, dass Schweigen bestraft werde, dann hätte er vermutlich einfach gesagt, was der Staatsanwalt hören wollte.
Was er brauchte, war einen professionellen Verteidiger, der deutlich machte, dass es die Aufgabe des Staatsanwalts war, die Schuld einwandfrei zu beweisen. Der Staatsanwalt war Profi genug um einzusehen, dass das wohl nicht gelingen würde und stellte das Verfahren ein.
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
29.03.2016 um 08:36@crimefan
crimefan schrieb:Ähm, doch...und du bist als Zeuge immer in der Lage zu beurteilen, ob du dich mit der ein oder anderen Aussage gerade selbst belastest? Gratuliere ;) Ich nicht :D
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
29.03.2016 um 09:40@emz
emz schrieb:und du bist als Zeuge immer in der Lage zu beurteilen, ob du dich mit der ein oder anderen Aussage gerade selbst belastest?Deshalb darfst Du Schweigen, wenn Du denkst, dich damit einer Straftat zu bezichtigen.
muscaria
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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 18:00Rick_Blaine schrieb:Ich verstehe ja, dass einige frustriert sind von den wenigen Fällen, in welchen es scheinbar klar ist, dass der Angeklagte schuldig ist und er durch sein beharrliches Schweigen und seinen guten Anwalt an einem Schuldspruch vorbeikommt.Du hast recht, das spielt sicher eine Rolle. Klar orientiere ich mich an den hier verfolgten Prozessen. Umso wichtiger sind die Statements von Fachleuten, die dann ihre Sicht der Dinge darlegen. Danke für deine Ausführungen.
Vielleicht würde mich das Schweigen bei weniger schwerwiegenden Delikten gar nicht mal so sehr stören. Aber bei Fällen, in denen Menschen gewaltsam zu Tode kamen, finde ich es schlimm.
Natürlich soll dein Berufsstand keinesfalls verunglimpft werden. Schließlich können die Anwälte ja nichts dafür, dass die Gesetze so sind. Aber das Aussageverweigerungsrecht erleichtert euch schon die Arbeit, das musst du zugeben. ;)
Deine Beispiele sind eindringlich und sprechen für sich, keine Frage.
Mir geht es jedoch eher darum, dass ein TV z.B. kurz nach der Tat sein Auto verschwinden lassen kann, die Ermittler jagen dem Wagen um den halben Erdball hinterher. Alle haben davon Nachteile, auch der Steuerzahler. Nur einer nicht, der darf das, nämlich der Verursacher von dem ganzen Schlamassel, für ihn gibt es keine Konsequenzen. Das ist für mich eine verkehrte Welt.
Hier kommen mir manche Prozesse vor wie ein absurdes Schauspiel, bei dem der Hauptdarsteller eine Statistenrolle einnimmt.
Lügen haben kurze Beine, sagt der Volksmund. Irgendwann holen sie einen im Leben ein. Nur für die Rechtsprechung scheint das nicht zu gelten.
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 19:08@muscaria
muscaria schrieb:dass ein TV z.B. kurz nach der Tat sein Auto verschwinden lassen kann,Auf welchen Fall beziehst du dich da?
muscaria
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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 19:27emz schrieb:Auf welchen Fall beziehst du dich da?Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 20:50@mostellaria
Und, wie willst Du erreichen, dass angebliche Täter reden?
Einmal berücksichtigst Du hier bei dieser Diskussion nie, dass TV auch unschuldig sein könnten. Was sollen sie dann erzählen?
Zum anderen, wenn Zeugen schweigen, ohne dass sie einen triftigen Grund haben, kann es Beugungshaft geben. Die ist aber nicht grenzenlos, max. 1/2 Jahr kann die dauern. Auch diese kannst Du nicht immer dazu bringen, dass sie reden.
So, jetzt verrate mir mal, wie willst Du einen TV zum reden bringen?
Dieser Frage bist Du bisher aus dem Wege gegangen, aber man sollte sich dazu auch erstmal Gedanken machen, wie so etwas ablaufen soll. Und man muss natürlich auch dabei berücksichtigen, dass es auch Unschuldige treffen kann, auch wen Du 1000mal davon überzeugt bist, dass der TV der Täter wäre.
Wenn die normalen Indizien nicht ausreichen, dann muss man denjenigen eben freilassen, auch unter der Gefahr hin, dass man den Täter frei lässt. Das nennt man dann Rechtssaat, in dem die Unschuldsvermutung noch etwas gilt.
Bei den Taten, die Dir vorschweben ist die Aufklärungsrate so oder so sehr hoch, ob nicht in Wirklichkeit zu hoch (sprich es werden u.U. doch zu häufig Unschuldige verurteilt) kann man nicht wissen. Bei dieser hohen Aufklärungsrate benötigt man da keine weitere Beschränkung der Rechte der TVn.
Dass Dir der Aufwand zu hoch erscheint, kann ich nicht verstehen. Schließlich will der Staat die Freiheit eines Menschen nehmen, da kann der Aufwand der Verifikation eigentlich nie hoch genug sein. Leider muss sie natürlich Grenzen habe, aber jede Grenze kann Unschuldigen die Freiheit kosten.
Worüber man eher diskutieren sollte ist der Umstand, dass Deutschland der in Europa geizigste Staat ist, wenn es um die Kompensation von Unrechtsurteilen geht. Gerade mal 24€ pro Tag bekommt der Geschädigte pro Tag für die Freiheitsberaubung. Da sieht man, wie wenig unseren Politikern die Freiheit des Menschen Wert ist.
Und, wie willst Du erreichen, dass angebliche Täter reden?
Einmal berücksichtigst Du hier bei dieser Diskussion nie, dass TV auch unschuldig sein könnten. Was sollen sie dann erzählen?
Zum anderen, wenn Zeugen schweigen, ohne dass sie einen triftigen Grund haben, kann es Beugungshaft geben. Die ist aber nicht grenzenlos, max. 1/2 Jahr kann die dauern. Auch diese kannst Du nicht immer dazu bringen, dass sie reden.
So, jetzt verrate mir mal, wie willst Du einen TV zum reden bringen?
Dieser Frage bist Du bisher aus dem Wege gegangen, aber man sollte sich dazu auch erstmal Gedanken machen, wie so etwas ablaufen soll. Und man muss natürlich auch dabei berücksichtigen, dass es auch Unschuldige treffen kann, auch wen Du 1000mal davon überzeugt bist, dass der TV der Täter wäre.
Wenn die normalen Indizien nicht ausreichen, dann muss man denjenigen eben freilassen, auch unter der Gefahr hin, dass man den Täter frei lässt. Das nennt man dann Rechtssaat, in dem die Unschuldsvermutung noch etwas gilt.
Bei den Taten, die Dir vorschweben ist die Aufklärungsrate so oder so sehr hoch, ob nicht in Wirklichkeit zu hoch (sprich es werden u.U. doch zu häufig Unschuldige verurteilt) kann man nicht wissen. Bei dieser hohen Aufklärungsrate benötigt man da keine weitere Beschränkung der Rechte der TVn.
Dass Dir der Aufwand zu hoch erscheint, kann ich nicht verstehen. Schließlich will der Staat die Freiheit eines Menschen nehmen, da kann der Aufwand der Verifikation eigentlich nie hoch genug sein. Leider muss sie natürlich Grenzen habe, aber jede Grenze kann Unschuldigen die Freiheit kosten.
Worüber man eher diskutieren sollte ist der Umstand, dass Deutschland der in Europa geizigste Staat ist, wenn es um die Kompensation von Unrechtsurteilen geht. Gerade mal 24€ pro Tag bekommt der Geschädigte pro Tag für die Freiheitsberaubung. Da sieht man, wie wenig unseren Politikern die Freiheit des Menschen Wert ist.
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 21:19@Rick_Blaine
Ich muss mich auch mal für deine Ausführungen bedanken. Mir geht dieses Anwaltsbashing auch gegen den Strich, ohne selbst einer zu sein. Aber ohne Anwälte ist man schon mal aufgeschmissen.
@muscaria
Findest du das wirklich verkehrte Welt. Warum muss ein Tatverdächtiger sein Auto aushändigen. Dann würde er sich ja unter Umständen selbst belasten.
Ich kann einem Schüler ja auch nicht einfach seine Klausur wegnehmen, weil ich glaube, dass er spickt.
Ich muss mich auch mal für deine Ausführungen bedanken. Mir geht dieses Anwaltsbashing auch gegen den Strich, ohne selbst einer zu sein. Aber ohne Anwälte ist man schon mal aufgeschmissen.
@muscaria
Findest du das wirklich verkehrte Welt. Warum muss ein Tatverdächtiger sein Auto aushändigen. Dann würde er sich ja unter Umständen selbst belasten.
Ich kann einem Schüler ja auch nicht einfach seine Klausur wegnehmen, weil ich glaube, dass er spickt.
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 21:51raptor83 schrieb:Findest du das wirklich verkehrte Welt. Warum muss ein Tatverdächtiger sein Auto aushändigen. Dann würde er sich ja unter Umständen selbst belasten.Ja eben! Ein Unschuldiger hätte gar kein Problem, sein Auto rauszurücken, denn da gäbe es ja nichts zu finden, es ist ja die Wahrheit. Der würde eben auch aussagen, weil er ist sich ja gar keiner Schuld bewusst, um überhaupt bewusst zu lügen. Er würde auch keine Notwendigkeit sehen, ganz zu schweigen. Das macht eben für einige den Unterschied aus, zwischen Aussagen und Schweigen. ;)
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 22:03@mostellaria
noch etwas, Deutschland ist einer der wenigen Staaten, bei dem es keine zweite Tatsacheninstanz für schwere Verbrechen gibt. Man gibt sich schon jetzt weniger Mühe Fehlurteile zu vermeiden als in anderen Ländern.
Und man sollte bedenken, es kommt darauf an, alles in der einzigen Instanz von Seiten der Verteidigung richtig zu machen. Fehler kann man sich da nicht leisten. Besser Betuchte leisten sich da manchmal einen Verteidigerwechsel mitten im Prozess, das können aber selten Angeklagte, welche nur einen Pflichtverteidiger haben.
Es wäre sicherlich sinnvoll, die 2. Tatsacheninstanz wieder einzuführen und dann auch gleichzeitig bei einem Schuldspruch des ersten Gerichts einen Pflichtverteidigerwechsel zu ermöglichen. Denn dann wären vermutlich solche Fälle wie Rupp - bei dem neben dem Gericht auch der Verteidiger wesentliches versäumt hatte - deutlich seltener.
Und der Fall Rupp solltest Du Dir auch mal vor Augen führen. Da hatte man es mit unpassenden Verhörmethoden erreicht, dass Menschen hanebüchene Geständnisse abgegeben haben, zu denen keinerlei Indizien existierten und nur den Köpfen der Ermittler entsprungen waren. Sollen diese Menschen, welche man unschuldig eingesperrt hatte, jetzt noch zusätzliche bestraft werden, weil sie die Unwahrheit erzählt haben?
Dieser Fall ist einer der Fälle, aus denen ersichtlich ist, wie wichtig die Aussageverweigerung ist.
Wenn ich mal Beschuldigter werden sollte, würde ich aus der Kenntniss dieser Vorfälle auch von meinem Schweigerecht Gebrauch machen. Soll ich da für die Erfahrung etwa bestraft werden können? Es kommt eben auch darauf an, wieviel vertrauen man den Ermittlern gegenüber hat.
noch etwas, Deutschland ist einer der wenigen Staaten, bei dem es keine zweite Tatsacheninstanz für schwere Verbrechen gibt. Man gibt sich schon jetzt weniger Mühe Fehlurteile zu vermeiden als in anderen Ländern.
Und man sollte bedenken, es kommt darauf an, alles in der einzigen Instanz von Seiten der Verteidigung richtig zu machen. Fehler kann man sich da nicht leisten. Besser Betuchte leisten sich da manchmal einen Verteidigerwechsel mitten im Prozess, das können aber selten Angeklagte, welche nur einen Pflichtverteidiger haben.
Es wäre sicherlich sinnvoll, die 2. Tatsacheninstanz wieder einzuführen und dann auch gleichzeitig bei einem Schuldspruch des ersten Gerichts einen Pflichtverteidigerwechsel zu ermöglichen. Denn dann wären vermutlich solche Fälle wie Rupp - bei dem neben dem Gericht auch der Verteidiger wesentliches versäumt hatte - deutlich seltener.
Und der Fall Rupp solltest Du Dir auch mal vor Augen führen. Da hatte man es mit unpassenden Verhörmethoden erreicht, dass Menschen hanebüchene Geständnisse abgegeben haben, zu denen keinerlei Indizien existierten und nur den Köpfen der Ermittler entsprungen waren. Sollen diese Menschen, welche man unschuldig eingesperrt hatte, jetzt noch zusätzliche bestraft werden, weil sie die Unwahrheit erzählt haben?
Dieser Fall ist einer der Fälle, aus denen ersichtlich ist, wie wichtig die Aussageverweigerung ist.
Ja eben! Ein Unschuldiger hätte gar kein Problem, sein Auto rauszurücken, denn da gäbe es ja nichts zu finden, es ist ja die Wahrheit. Der würde eben auch aussagen, weil er ist sich ja gar keiner Schuld bewusst, um überhaupt bewusst zu lügen.Das ist schon manch einem zum Verhängnis geworden - beispielsweise Amanda Knox.
Wenn ich mal Beschuldigter werden sollte, würde ich aus der Kenntniss dieser Vorfälle auch von meinem Schweigerecht Gebrauch machen. Soll ich da für die Erfahrung etwa bestraft werden können? Es kommt eben auch darauf an, wieviel vertrauen man den Ermittlern gegenüber hat.
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 22:06@Interested
Ob es wirklich überhaupt nichts zu finden gibt sei mal dahin gestellt.
Ich finde es zu einfach gedacht. Da sind wir wieder bei dem berühmten: "Wer nichts zu verbergen hat...."
Außerdem hab ich selbst schon erlebt, dass mir vorgeworfen wurde, etwas zugegeben zu haben, was ich aber nicht habe.
Dann wird es ohne Zeugen und gutem Anwalt schwer, da wieder raus zu kommen. Auch wenn es nur um zu schnelles fahren ging.
@SCMP77
Amanda Knox ist so eine Beispiel.
Ob es wirklich überhaupt nichts zu finden gibt sei mal dahin gestellt.
Ich finde es zu einfach gedacht. Da sind wir wieder bei dem berühmten: "Wer nichts zu verbergen hat...."
Außerdem hab ich selbst schon erlebt, dass mir vorgeworfen wurde, etwas zugegeben zu haben, was ich aber nicht habe.
Dann wird es ohne Zeugen und gutem Anwalt schwer, da wieder raus zu kommen. Auch wenn es nur um zu schnelles fahren ging.
@SCMP77
Amanda Knox ist so eine Beispiel.
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 22:11@raptor83
So betrachtet...
Ja, das Recht macht schon Sinn. Man selbst würde vermutlich auch keinen nahen Verwandten mit seiner Aussage belasten, wobei es sicherlich noch auf das Vergehen ankäme - ups, da ist sie - meine Doppelmoral. :vv:
So betrachtet...
Ja, das Recht macht schon Sinn. Man selbst würde vermutlich auch keinen nahen Verwandten mit seiner Aussage belasten, wobei es sicherlich noch auf das Vergehen ankäme - ups, da ist sie - meine Doppelmoral. :vv:
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 22:18@Interested
Haben wir die nicht alle.
Ich musste nur vorhin an mein Auto denken. Den hab ich gebraucht gekauft. Was der Vorbesitzer damit angestellt hat, weiß ich nicht. Kann auch ne Leiche mit transportiert worden sein. Also von daher bin ich da vorsichtig mit.
Haben wir die nicht alle.
Ich musste nur vorhin an mein Auto denken. Den hab ich gebraucht gekauft. Was der Vorbesitzer damit angestellt hat, weiß ich nicht. Kann auch ne Leiche mit transportiert worden sein. Also von daher bin ich da vorsichtig mit.
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 22:24@SCMP77
Hast du vielleicht @muscaria gemeint und nicht mich? Ich hab ja nur eine kleine Story zum Thema erzählt.
Hast du vielleicht @muscaria gemeint und nicht mich? Ich hab ja nur eine kleine Story zum Thema erzählt.
Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
30.03.2016 um 22:37@mostellaria
Sorry, stimmt, habe natürlich @muscaria gemeint. Hatte ich auf der linken Seite falsch angeklickt.
Sorry, stimmt, habe natürlich @muscaria gemeint. Hatte ich auf der linken Seite falsch angeklickt.
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