@accattone Ganz richtig, ich denke wir müssen die Angaben des Anwalts ein wenig skeptisch betrachten. Es ist ja nicht so, dass dieses Anwesen jedem Zutritt gewährt, Es werden sich dort nur Freunde aufgehalten haben, die eventuell, wie man das heute oft tut, ihre eigenen smartphones, tablets oder vielleich sogar laptops mitgebracht haben. Nur, die Anklage bezieht sich auf einen ganz bestimmten Computer und eine ganz bestimmt externe Festplatte, die Rouven selbst als die seinen identifiziert hat.
Wie wahrscheinlich es nun ist, dass ein Besucher Rouvens laptop benutzt, um die darauf gespeicherten Pornos zum Tausch anzubieten... das kann jeder selbst beurteilen. Und wie diese Pornos dann auf den Computer gekommen sind.
Und letztlich, das Ganze ist nicht nur einmal passiert, sondern an verschiedenen Tagen im Abstand von mehreren Wochen... es müsste also nun jedes Mal entweder genau der gleiche Unbekannte dagewesen sein, oder es müssten gar mehrere von Rouvens Freunden solchen Neigungen nachgehen... auch hier wieder kann man selbst beurteilen, wie wahrscheinlich das ist.
Die Aussage des Ehemanns wird in den offiziellen Dokumenten nur als "Pornos" wiedergegeben, ohne jeden Hinweis ob er nun Kinderpornos, Schwulenpornos, Heteropornos oder sonst was damit meinte. Da er inzwischen die Aussage verweigert, das Recht hat er, wird das vielleicht nie geklärt - was er meinte.
Was genau auf dem Computer gefunden wurde und auf der Festplatte werden wir vermutlich noch genauer hören. Ich habe in der Anklageschrift mehrere Beschreibungen gelesen, die aber hier nicht wiedergegeben werden soll. Es ist allerdings recht starker Tobak. Es handelte sich, soviel kann ich sagen, um sehr junge Jungen. Allerdings fand man ja tausende clips etc. so dass es da eine grosse Vielfalt geben kann. Die Staatsanwaltschaft hat drei herausgepickt um der Richterin eine Vorstellung zu ermöglichen.
Es ist aber eben nicht nur das, was auf den Medien gespeichert war ein Problem für Rouven, sondern eben auch die Interaktion mit den undercover Agenten des FBI, die nachweislich (wenn man der Staatsanwaltschaft hier folgt) von dem beschlagnahmten Computer aus geführt wurde. An mehreren Tagen wurden Tauschangebote gemacht, wurden Dateien von diesem Computer heruntergeladen, durch den FBI Agenten, nachdem dieser von einem Benutzer dazu freigeschaltet wurde etc.
Der Nutzer des Computers war also laut Anklage sehr aktiv. Spuren dieser Aktivitäten wurden auf dem Computer gefunden.
So, ich habe mir inzwischen die offizielle Anklage angeschaut, die durch die grand jury gestellt wird (indictment) und am Donnerstag bei Gericht eingereicht wurde.
Interessanterweise nennt sie auch den Decknamen, der in dieser Tauschbörse geführt wurde, und der eindeutig Deutsch ist.
Es wurden wie erwartet vier schwerwiegende Anklagepunkte aufgeführt:
1) Besitz von Kinderpornographie
2) Erhalt von Kinderpornographie
3) Anbieten von Kinderpornographie
4) Weitergabe von Kinderpornographie
Weiterhin listet das indictment zahlreiche Geräte und Speichermedien auf, die beschlagnahmt wurden, unter anderem mehrere Computer, externe festplatten, ein I-Phone, Flash memory sticks, ipods, memory cards etc. Eine recht ansehliche Sammlung.
Die Anklagepunkte reichen schon jeder für sich für eine maximale Freiheitsstrafe von 20 und minimal von 5 Jahren. Werden alle Punkte bestätigt, wird sicherlich eine sehr lange Strafe herauskommen.
Schliesslich habe ich mir noch den Beschluss der Richterin zur Untersuchungshaft angeschaut. Sie hat übrigens
nicht festgestellt, dass eine Fluchtgefahr besteht, wie es die Bundesanwaltschaft gefordert hatte, aber sie hat festgestellt, das Rouven eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Die Anklage hat dabei auch betont, dass er angeblich sehr häufig die Nähe zu minderjährigen Jungen sucht.
Sein Anwalt hat dargestellt, dass dieses Bild übertrieben sei und hat einige dieser Vorkommnisse als harmlos erklärt. Er wird in der nächsten Anhörung einen Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft stellen, gegen Kaution und die Einwilligung mit einer elektronischen Fussfessel überwacht zu werden.
Inzwischen hat der Ehemann erklärt, als Ehemann das Recht auf Verweigerung der Aussage in Anspruch nehmen zu wollen. Die vor dem FBI getätigte Aussage wird also vermutlich nicht in die Verhandlung kommen.
Soweit ein Durchblick durch die offiziell bei Gericht eingereichten Dokumente, die ich mir alle heute morgen noch einmal angeschaut habe.
Zusammenfassend kann ich sagen: es bestehen schwere Verdachtsmomente und es wird nicht einfach werden, Rouven zu verteidigen.
Zu der Frage, ob der Ehemann verdächtigt wird: Nein. Er wurde in der Vergangenheit auch vernommen, und hat dabei ausgesagt, dass er zwar von den zahlreichen Computern etc. wusste, aber nicht das technische know how besitzt, diese bedienen zu können oder die Zugangssperren überwinden zu können, sprich, er nicht die Passwörter kennt.
Warum das FBI ihn nicht verdächtigt wird aus den Unterlagen nicht klar, aber das kann ein Punkt in der Hauptverhandlung werden.
Soweit zum heutigen Stand. Als nächstes wird Rouven Gelegenheit haben, zur Anklage Stellung zu nehmen. Auch das kann durchaus eine Überraschung bringen, denn es kann durchaus sein, dass die Anklagevertretung ein Angebot zu einem deal machen wird.
Die Verteidigung jedenfalls hat in den nächsten Tagen extrem viel zu tun. Um ehrlich zu sein, bin ich etwas erstaunt, dass Rouven bisher seine Verteidigung personell noch nicht verändert hat. Eventuell werden wir hier aber auch demnächst noch etwas Neues hören.