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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

2.735 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, FBI, Magier ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

26.03.2016 um 12:10
@Zulu7
Alles interessante Punkte, die Du ansprichst. Ich fange mal mit dem hier interessantesten an, denn der hat eine Beziehung zum Thema: Was und wann sollte man bei der Polizei aussagen?

Als Rechtsanwalt bin ich schon hunderte Male vom Gespräch mit Mandanten zurückgekommen und habe gedacht: "Warum hat er denn nicht den Mund gehalten?" Wenn es eine einzige message gibt, die ich an alle potentiellen Mandanten senden könnte dann die: halte den Mund bevor du mit einem Anwalt gesprochen hast.

Natürlich muss man hier unterscheiden: ein ganz normaler Zeuge sollte natürlich immer eine Aussage machen: Beispiel: du siehst vom Fenster aus, wie Theodor in ein Auto einbricht, die Polizei fragt dich später nach der Aussage... kein Problem, denn du hast mit Theodor nichts zu tun, kennst ihn halt aus der Nachbarschaft, erfüllst deine staatsbürgerliche Pflicht.

So. Aber in allen Fällen, wo du selbst Beschuldigter werden könntest: halt den Mund. Selbst und gerade wenn du unschuldig bist, ist es oft ein Fehler zu glauben, man könne selbst dieses "Missverständnis mit der Polizei" aus der Welt schaffen. Ja, vielleicht kannst du das, aber mit einem Anwalt an der Seite wird das weitaus besser gehen. Das gilt jetzt übrigens in allen Ländern, da gibt es keinen Unterschied zwischen Deutschland oder den USA. Wenn die Polizei auf dich zukommt, dann hat sie dich im Auge. Nicht weil sie dein unschuldiges Lächeln so mag, sondern weil irgendetwas den Beamten signalisiert hat: den sollten wir mal fragen... der ist verdächtig. Und von dem Moment an betrachten die Beamten dich in einem ganz anderen Licht: sie suchen in deiner Aussage nach etwas Belastendem, nicht nach Entlastendem.

Hier in diesem Beispiel ist die Aussage des Ehemanns interessant: seine Aussage ist ein Desaster für Reuven. Der Ehemann hätte nicht aussagen müssen. Er hat sich sogar selbst mit seiner Aussage gefährdet, obwohl er glaubte, sich selbst eben damit einen Dienst zu erweisen: er hat zugegeben, dass diese Computer für den download von Pornos genutzt wurden. Das öffnet die Tür zu weiteren Ermittlungen.

Ob die Polizei einen warnen muss, dass er ein Aussageverweigerungsrecht hat ist in jedem Land verschieden, aber nicht nur das: es hängt auch oft von der Form der Vernehmung ab: ist sie formal, ist sie es nicht, wer steht im Fokus... erfahrene Polizeibeamten wissen genau, wie sie juristisch auf sicherem Land bleiben, der Befragte hat in der Regel keine Ahnung. Daher: nicht reden.

Wenn man mit der Polizei zu tun hat, ist man allein immer im Nachteil. Gute Beamte haben schon hunderte wenn nicht tausende Verdächtige befragt, sie sind Experten darin. Der Bürger, der zum ersten Mal damit konfrontiert wird, ist ein totaler Laie. Ein Rechtsanwalt stellt erst den Ausgleich her.

Wie gesagt, das gilt alles gerade dann, wenn man sich unschuldig fühlt. Der erfahrene Seriendieb oder Einbrecher hat vielleicht schon hundert Mal einem Polizisten gegenüber gesessen, der weiss wie so etwas abgeht. Der Unschuldige ist es, der hier völlig überfordert ist.

Aber ich will doch die Polizisten von meiner Unschuld überzeugen? Das sollst du auch. Nur: wenn es zu einer Vernehmung kommt, bist du schon lange in den Augen der Beamten nicht mehr unschuldig. Deshalb brauchst du hier professionelle Hilfe.

Schliesslich muss man immer unterscheiden zwischen einer Aussage vor Gericht und vor der Polizei: das eigentliche Aussageverweigerungsrecht in Hinsicht auf Verwandte usw. genau wie in Hinsicht auf sich selbst besteht vor Gericht. Vor der Polizei hat man immer das Recht zu schweigen. Hat man also erst eine Aussage vor der Polizei gemacht, kann man immer noch später vor Gericht die Aussage verweigern. Nur: die Erkenntnisse, die die Polizei aus der Aussage gewonnen hat, die nimmt der Polizei jetzt niemand mehr weg. In manchen Fällen kann die protokollierte Aussage sogar vor Gericht verwendet werden.

Soviel zum Thema Aussage.

2. Gibt es in den USA ein Gesetz, dass ein Prozess bald nach einer Festnahme stattfinden muss?

Ja. Aber. Es gibt in den Bundesstaaten die "speedy trial" laws, aber leider meinen die es zu gut, als dass sie wirklich viel nutzen. So kann es zum Beispiel heissen, dass spätestens nach 60 Tagen die Staatsanwaltschaft bereit sein muss zum Prozess. Fein: die Untersuchungshaft kann also nicht viel länger dauern. Oder?

Das Problem: die Staatsanwaltschaft schlägt dann zu, wenn sie das Gefühl hat, sie hat genug Beweise. Der Beschuldigte fällt aus allen Wolken. Muss jetzt erst mal einen Anwalt suchen. Der muss sich in den Fall einarbeiten... ... In weit über 90% der Fälle erklärt der Verteidiger, dass man auf die "speedy trial" Regel verzichtet ("waive time"). Und dann ist wieder alles offen.

Ein Mordfall in dem ich vor Kurzem involviert war brauchte 2 Jahre bis zum Prozess. 2 Jahre Untersuchungshaft. Die Zeit wurde gebraucht um Zeugen zu finden, Gutachten zu erstellen etc. Am Ende: Freispruch. Ein unbefriedigender Ausgang, gewiss, denn 2 Jahre des Lebens futsch, aber in 60 Tagen hätte die Verteidigung es nie geschafft, all das auf die Beine zu stellen.

Die Dauer des Prozesses dann ist ein anderes Thema. Auch hier kann es quälend langsam vorangehen, wobei ich auch denke, dass man hier an Grenzen stösst. Ich finde den NSU Prozess zum Beispiel bereits jenseits dessen, was ich als rechtstaatlich empfinde. Allerdings ist so etwas zum Glück noch eine Ausnahme. Schon 6 Monate sind in meinen Augen zu viel. Aber wieder gefragt: wenn man als Verteidiger die Wahl hat, alles in 3 Wochen erledigen oder genug Zeit, um alle Zeugen ausführlich zu befragen und zu präsentieren... wer traut sich schon, hier abzukürzen?

3. Kautions-system in den USA: In den USA ist das Recht, als Beschuldigter auf Kaution frei zu bleiben eigentlich ein verfassungsmässig verbrieftes Recht. Leider ist es aber auch hier, wie in anderen Staaten auch, zu einer Aushöhlung der Verfassung gekommen, so dass es jetzt im Prinzip verschiedene Möglichkeiten gibt:

Bei bestimmten Verbrechen kann der Richter die Freilassung auf Kaution generell versagen, oft z.B. bei Vorwürfen wie Mord oder sexueller Missbrauch von Kindern etc.

Bei allen anderen gilt: es gibt drei oder vier verschiedene Möglichkeiten:

-Freilassung ohne Kaution (das passiert in den allermeisten Fällen) (release on your "own recognizance") Der Beschuldigte wird einfach entlassen oder unter anderen Auflagen entlassen bis zum Prozess

-Freilassung auf Kaution. Diese can "cash" or "bond" sein: Der Richter setzt eine Summe Geld fest, die ein Beschuldigter hinterlegen muss, als Sicherheit, dass er beim Prozess erscheinen wird. "Cash" heisst, dass er sie auch bar hinlegen muss. "Bond" heisst, er kann einen "bondsman" beauftragen, die Summe zu hinterlegen, grob gesagt ist das ein Kredit, den er dafür aufnimmt. Nehmen wir an die Summe ist $ 50,000. Der bondsman wird diese bei Gericht hinterlegen gegen einen Schuldschein des Beschuldigten. Dieser zahlt in der Regel 10% der Summe an den bondsman. Das heisst, er braucht jetzt nur $ 5,000 aufbringen, die allerdings behält der bondsman als Gebühr. Verschwindet der Beschuldigte auf Nimmerwiedersehen, hat der bondsman Pech gehabt, er sieht seine $ 45,000 nie wieder.

-Immer öfter wird heute auch Freilassung mit "elektronischer Fussfessel" ermöglicht: der Beschuldigte erhält meist am Fussgelenk eine elektronische Armatur, die per Funk seinen Aufenthaltsort an eine Zentrale meldet, ebenso wird ein Alarm ausgelöst, wenn der Beschuldigte versucht die Armatur abzulegen oder zu zerstören. Dafür zahlt er eine Gebühr an die Firma, die das System betreibt, z.B. $ 10 pro Tag.

Soviel zu diesem Ausflug in die Welt des Strafrechts. Ich hoffe ich habe niemanden gelangweilt. :)


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

26.03.2016 um 13:02
@Rick_Blaine
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Soviel zu diesem Ausflug in die Welt des Strafrechts. Ich hoffe ich habe niemanden gelangweilt. :)
Du und langweilen? Du bist ein regelrechtes Highlight, was wären wir ohne dich, der du uns unermütlich versuchst, juristische Grundbegriffe nahezubringen.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

26.03.2016 um 13:14
@emz
Lach, danke. Es gab durchaus schon Leute, die sich beschwert haben und lieber in ihrer eigenen Fantasiewelt bleiben wollten, anstatt zu lesen, wie es wirklich zugeht. Dabei empfinde ich immer, dass die wirkliche Welt oft spannender ist.

Man wird sehen, was nun passiert. Hier die neusten Nachrichten. Der Anwalt will den Untersuchungshaftbeschluss anfechten und hofft, dass Rouven freigelassen werden kann, wenn er sich elektronischen Auflagen (siehe mein Beitrag oben) unterwirft.

Noch einige interessante Details in dem Artikel. Wie immer sollte man bedenken, dass nichts von dem, was die Presse schreibt, bisher "bewiesen" ist!
By JEFF GERMAN
LAS VEGAS REVIEW-JOURNAL

Jan Rouven’s defense lawyer has filed court papers seeking to overturn an order keeping the former Tropicana illusionist in federal custody while he fights a felony child pornography charge.

The lawyer, Jess Marchese, late Monday challenged a detention order filed by U.S. Magistrate Judge Peggy Leen, who found Rouven a danger to the community. Marchese wants Rouven released under court supervision that would include electronic monitoring and the surrender of his passport.

Rouven, the former star of the “The New Illusions” show at the Tropicana, was charged in a criminal complaint last week under his full name, Jan Rouven Fuechtener, with one count of receipt or distribution of child pornography.

The Tropicana canceled Rouven’s show and severed ties with him after the Las Vegas Review-Journal reported that he had been arrested by FBI agents.

The case has attracted international media attention, primarily from Rouven’s native Germany.

In his court papers, Marchese said Leen improperly relied on statements about Rouven that FBI agents obtained from his manager and husband, Frank Alfter.

Marchese argued that Rouven hasn’t had a chance to challenge the statements because Alfter is asserting spousal privilege in refusing to testify against Rouven.

“As a result, the government ‘gets their cake and eats it too,’” Marchese wrote.

Marchese also questioned the relevancy of Skype chat messages federal prosecutors presented to Leen. They show an unidentified man asking Rouven if he wanted to watch him have sex with his young daughter.

Prosecutors “greatly exaggerated” an incident in which a young boy was found backstage during one of Rouven’s shows and incorrectly portrayed Rouven as frequently being around children, Marchese wrote.

“The boy was simply a fan and didn’t tell his mother where he was,” Marchese said. “No action was taken against Jan and the mother actually apologized for her overreaction.”

According to the criminal complaint, the investigation of Rouven began in August when an undercover FBI agent from Buffalo, N.Y., infiltrated a computer file-sharing network dealing in child pornography.

Some of the files linked to Rouven held videos of young boys engaging in sex with men, the complaint alleges.

FBI agents seized two computers and an external hard drive at Rouven’s home on Jan. 21. An analysis of the hard drive found 3,235 videos and 105 images depicting child pornography, the complaint alleges.

The FBI interviewed both Rouven and Alfter about the porn allegations. They share the home.

Rouven said he used the file-sharing program to view German television shows and magic shows, according to the complaint.

But Alfter told agents he did not download child pornography and was upset because Rouven was “on the Internet looking at porn all of the time, 24/7.”

Rouven has an April 1 preliminary hearing to determine whether he should be bound over for trial, but prosecutors are likely to obtain an indictment beforehand, which would automatically put the case on track for trial.

He faces a five to 20 years in federal prison if convicted.

Natalie Collins, a spokeswoman for the Nevada U.S. Attorney’s office, said Rouven’s arrest was part of Project Safe Childhood, a national Justice Department initiative aimed at combating child sexual exploitation and abuse.

Over the last five fiscal years, 281 people have been charged with violating federal child exploitation laws in Nevada and most were convicted and sent to prison, Collins said.
http://www.reviewjournal.com/crime/las-vegas-illusionist-s-release-jail-sought-child-porn-case


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

26.03.2016 um 13:39
@Rick_Blaine

Wenn ich das richtig gelesen habe - wobei ich eine gewisse Oberflächlichkeit meinerseits nicht ausschließen möchte, mein Englisch war auch schon mal besser - so ist doch durch nichts belegt, dass Rouven selbst den Kinderpornokrempel runtergeladen hat. Es wäre also durchaus möglich, dass es der Ehemann F. Alfter war, oder kann man den ausschließen?


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

26.03.2016 um 19:03
@emz

Bis jetzt ist noch gar nichts bewiesen. Die Anklageschrift behauptet, dass von dem Computer im Anwesen des Rouven heraus auf ein Netzwerk zugegriffen wurde, in dem Kinderpornos getauscht wurden. Von diesem Computer aus hat jemand aktiv mit einem undercover FBI Agenten gechattet und diesem angeboten, auf die Daten, die auf dem Computer gespeichert waren, zurückzugreifen.

Daraufhin wurde ein Durchsuchungsbeschluss erlassen und man fand den Computer sowie eine externe Festplatte mit hunderten Kinderpornos.

Wer nun derjenige ist, der diesen Computer benutzt hat, die Pornos heruntergeladen und zum Tausch angeboten hat: das muss noch bewiesen werden.

Nach Aussage des Ehemanns waren die Dateien passwortgeschützt und er habe keine Ahnung gehabt, was sich dahinter verbirgt, aber er wisse, dass Rouven ständig auf der Suche nach "Pornos" (nicht: Kinderpornos) im Internet gewesen sei.

Rouven selbst gibt zu das entsprechende file sharing program benutzt zu haben, aber angeblich nur um deutsche Fernsehsendungen zu empfangen.

Nach jetzigem Stand der Dinge wäre es an der Jury zu entscheiden, wie wahrscheinlich es ist, dass Rouven derjenige ist, der den Computer nutzte und aktiv Daten tauschte, oder wie wahrscheinlich es ist, dass er nichts davon wusste und ergo ein anderer dies alles tat.

An dieser Stelle sind bisher die Informationen noch dürftig. Bevor es zu einer Verhandlung kommen wird, kann man davon ausgehen, dass das FBI noch eine gewaltige Ladung technischer Beweise auftischen wird, und beide Seiten noch darüber streiten werden, wer sonst noch theoretisch Zugriff auf den Computer hatte usw.

Der Fall ist noch lange nicht gelöst, aber man darf schon zugeben, dass ein starker Tatverdacht existiert.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

26.03.2016 um 19:20
@Rick_Blaine

Was wird denn am 1. April so alles passieren?


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

26.03.2016 um 19:43
@emz
Haha, jetzt hast Du mich wieder zu einem Vortrag eingeladen :)

Am 1. April gibt es ein "prelim" wie wir sagen, ein "preliminary hearing," auf Deutsch eine vorläufige Anhörung.

Dies ist im amerikanischen Prozessrecht ein wichtiger Schritt, im Deutschen in etwa mit "Anhörung über die Eröffnung einer Hauptverhandlung" zu bezeichnen, das Verfahren ist aber anders als in Deutschland.

Generell gilt: Die Staatsanwaltschaft kann ja theoretisch anklagen wen sie will und wenn sie will auch ohne Beweise. Als Schutz des Angeklagten vor dem Aufwand, an einer Hauptverhandlung teilnehmen zu müssen und eventuell auch noch monatelang vorher in U-Haft sitzen zu müssen, gibt es die Regel, dass jemand vorher den Fall der Staatsanwaltschaft evaluieren muss, ob diese hier einen Fall präsentiert, der überhaupt Aussicht auf einen Schuldspruch hat. Mit anderen Worten: die Staatsanwaltschaft muss an dieser frühen Stelle des Verfahrens schon belegen, ob ein dringender Tatverdacht besteht oder nicht.

Dazu gibt es zwei verschiedene Mittel: Ursprünglich traf im angelsächsischen Recht eine Jury diese Entscheidung, und zwar eine "grand jury," im Gegensatz zur Jury im Hauptverfahren, die eine "petit jury" ist. Der Unterschied ist die Anzahl der Geschworenen.

Der Staatsanwalt muss der grand jury den Fall vorlegen, kann dazu Zeugen vorbringen, und muss die jury überzeugen, dass ein dringender Tatverdacht besteht, so dass eine Hauptverhandlung stattfinden soll. Natürlich ist die Schwelle niedriger als im Hauptverfahren. Hier muss nur der Tatverdacht begründet werden, nicht die Schuld.

Die grand jury gibt in dem Fall, in dem sie den Tatverdacht begründet sieht, ein "indictment" heraus, auch "true bill" genannt. Das wird dann die Anklageschrift.

Da es umständlich ist, jeden Fall einer grand jury vorzulegen, gibt es inzwischen auch die Möglichkeit, anstatt einer jury einen Richter entscheiden zu lassen: im sogenannten "preliminary hearing."

Was sich dann abspielt ist ein Miniverfahren. Die Staatsanwaltschaft muss den Tatverdacht begründen, und dabei in der Regel eben Beweise vorlegen und/oder Zeugen vorführen. Wie gesagt, die Beweisschwelle ist weitaus niedriger als im Hauptverfahren: man muss nur nachweisen, dass es Anzeichen gibt, dass der Beschuldigte die Tat verübt hat.

Für die Verteidigung ist allerdings ein prelim eine gute Sache: sie bekommt zumindest einen Einblick in die Beweise der Staatsanwaltschaft. Übrigens ist das der Unterschied zwischen grand jury und prelim: Zum Verfahren vor der grand jury hat die Verteidigung keinen Zutritt.

Die Verteidigung selbst braucht gar nichts zu tun, im prelim kann sie aber auch Zeugen vernehmen, vorführen usw., wenn sie das will.

In der Praxis ist es schon so, dass in 95% der Fälle die Beweise der Staatsanwaltschaft ausreichen, um den Fall zur Hauptverhandlung zuzulassen. Das liegt daran, dass es ja die Staatsanwaltschaft ist, die entscheidet, wann ein Fall vorgelegt wird bzw. wann ein Verdächtiger verhaftet wird. Sie tut das normalerweise eben erst dann, wenn sie meint, genug Beweise zu haben.

Dennoch hat dieser Verfahrensschritt eben für die Verteidigung, besonders bei prelim, den Vorteil, Einblick in die Beweise und auch die Strategie der Anklage zu bekommen.

In diesem Fall wird es am 1. April vermutlich auch wieder um die Frage der U-Haft gehen. Wäre ich der Verteidiger würde ich auch auf eine Lösung drängen, wie sie im Fall Arzberger gefunden wurde: Eine Kaution, eine Einwilligung des Beschuldigten, eine elektronische Fussfessel zu tragen und der Einzug des Reisepasses. Das sollte das Thema Fluchtgefahr aushebeln. Dann noch die Einwilligung, das Internet nicht zu benutzen und sich von Kindern fernzuhalten, um die "Gefahr für die Allgemeinheit" zu entkräften.

Man wird sehen.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

26.03.2016 um 20:22
@Rick_Blaine

Wunderbar erklärt, besten Dank.
Freue mich schon auf mehr in den nächsten Tagen.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

27.03.2016 um 08:12
@Rick_Blaine

Wie du sagst , das Vorverfahren vor der Grand Jury findet ohne Verteidigung statt, da kann die Staatsanwaltschaft doch alles behaupten, um die Anklageschrift zu kriegen. Oder gibt es da rechtliche Einschränkungen? Nimm einen Fall, kurz vor Wahlen möchte sich ein Staatsanwalt noch mal richtig profilieren. Es gibt vielleicht einen Verdächtigen, aber aus Zeitgründen geht der Staatsanwalt früh vor die Grand Jury, wo er viel behaupten kann, und die nicht vorhandene Verteidigung nichts widerlegen. Erst Monate später (wenn kein Hahn mehr nach kräht) kommt raus, das war doch etwas übertrieben und der Angeklagte wird dann doch frei gesprochen, Hat ihn viel Zeit und Geld gekostet. Lehnt eine Grand Jury überhaupt mal eine mögliche Anklage ab?

Zurück zum Fall: Ich denke mal, das Ehepaar Rouven wird nicht in einer 2-Zimmer-Wohnung leben. Also könnten sie vielleicht argumentieren, dass von der Putzfrau über den Hausmeister bis zum Gärtner jeder an den Computer hätte gehen können, den möglichen Privatassistenten nicht zu vergessen. Wie will man jeden einzelnen Zugriff einer Person zuordnen?

Das der Ehemann direkt ausgesagt hat, kann ich irgendwie verstehen, wahrscheinlich hat er gedacht, seinem Mann damit zu helfen, und jetzt beißt er sich in den Hintern, das er ausgesagt hat.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

27.03.2016 um 08:28
@Zulu7
Na ja, es muss schon mehr sein als eine Behauptung. Die Staatsanwaltschaft muss ihre Behauptungen durch Beweise untermauern.

Ein Beispiel: wenn sie diesen Fall vor eine grand jury bringen würde, reicht es nicht einfach zu behaupten, es gab den chat mit dem FBI undervover, der muss da schon aussagen vor der grand jury. Die technischen Protokolle müssen vorgelegt werden usw.

Die "grand jury" ist das, was im kontinentaleuropäischen System der Untersuchungsrichter ist. Der stempelt auch nicht alles ab, was von der Staatsanwaltschaft kommt. Es kommt durchaus vor, dass eine grand jury eine "no bill" herausgibt, die Klage abweist. Aber normalerweise macht die Staatsanwaltschaft schon eine anständige Arbeit, ihre Klage zu untermauern.

Hier in diesem Fall ist das richtig: Rouven hat ein relativ grosses Grundstück mit Haus, Gästehaus usw. Und die Verteidigung beginnt bereits die story zu streuen, dass doch parties etc. stattfanden und andere auf dem Grundstück gewesen sind usw usw.

Die Frage am Ende wird die Glaubwürdigkeit der Beteiligten sein. Die muss die Prozess-Jury beurteilen.

Wie gesagt: der Fall ist noch lange nicht am Ende.


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aero ehemaliges Mitglied

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

27.03.2016 um 20:41
@emz 13:39
@Rick_Blaine


emz schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:so ist doch durch nichts belegt, dass Rouven selbst den Kinderpornokrempel runtergeladen hat. Es wäre also durchaus möglich, dass es der Ehemann F. Alfter war, oder kann man den ausschließen?
Der ehemann von JR steht auch laut der polizei nicht unter verdacht. Dies wäre auch besitmmt in den meldungen nicht zurückgehalten worden.

Aber diese frage darf oder muß man doch stellen.

Wenn jemand sieht das sich ein anderer laut der richtierin erkennbar gewalttätige "gegen den willen der opfer-videos anschaut", hat er dann nicht auch eine menschliche moralische verpflichtung dies auf irgendeine art zu melden ?
Auch wenn es der ehepartner ist ?

Das JR immer noch unter unschuldsverdacht steht ist klar. Aber gesehen hat sein ehepartner schon, nach eigenen angaben, wie sein partner sich diese vids immer wieder von morgens bis abends angeschaut hat.


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27.03.2016 um 20:52
@aero
In den Zitaten in der Zeitung hiess es nur, dass der Ehemann gesagt hätte, JR hätte 24/7 Porn angeschaut. Ich gehe davon aus, es ist legales Material gemeint, da er ja danach sagte das fragliche Material mit Kindern sei ihm untergeschoben worden.

Wenn der Ehepartner sich legale Filme ansieht, mag das einen stören, aber es ist nicht illegal.


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aero ehemaliges Mitglied

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27.03.2016 um 21:17
@crimefan
Zitat von crimefancrimefan schrieb:Wenn der Ehepartner sich legale Filme ansieht, mag das einen stören, aber es ist nicht illegal.
Da schließe ich mich der frage des artikels an wo der partner von JR zitiert wird...
In einer eidesstattlichen Erklärung, die der „Las Vegas Sun" vorliegt, soll Alfter allerdings gesagt haben, dass er manchmal sauer gewesen sei, weil Jan den ganzen Tag Pornos angeschaut habe und nur er das Passwort zum Computer kenne.

Was soll man jetzt glauben?
http://www.bunte.de/tv-show/magier-jan-rouven-jetzt-spricht-sein-ehemann-270931.html (Archiv-Version vom 28.03.2016)


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

27.03.2016 um 21:58
Da schreiben sie doch gerade „Pornos“ .

Aus der Überschrift :
Der deutsche Illusionist Jan Rouven sitzt seit vergangenen Montag wegen Verdacht auf Kinderpornografie in Las Vegas im Gefängnis. „Zu Unrecht“, behauptet Ehemann Frank Alfter.
Nicht nur ein Schock für die Fans, auch Ehemann Frank Alfter (58) ist sprachlos. „Diese ganze Geschichte ist ein Albtraum. Jan hat nichts mit diesen Dingen zu tun“ erklärt er gegenüber BUNTE.de (das Paar hatte am 9.Juni 2015 heimlich still und leise in Las Vegas geheiratet), „ich kenne ihn seit 20 Jahren, er hat keinerlei Interesse an diesem Schmutz. Seine Schuld besteht darin, dass er den falschen ,Freunden' vertraut hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass ihm irgend etwas untergeschoben wurde.“.
Ich verstehe den Artikel so, dass er normale Filme geschaut hat, aber mit Kinderpornografie nichts zu tun hat.


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27.03.2016 um 21:59
Zitat von doandoan schrieb am 18.03.2016: Rouven’s husband told agents he was angry because his partner looks at porn “24/7,” the complaint said.
Das habe ich gefunden und ich wüsste nicht, was das irgendjemand anginge.

Das hat aber rein gar nichts mit folgendem moralischem Appell zu tun:
Zitat von aeroaero schrieb:Wenn jemand sieht das sich ein anderer laut der richtierin erkennbar gewalttätige "gegen den willen der opfer-videos anschaut", hat er dann nicht auch eine menschliche moralische verpflichtung dies auf irgendeine art zu melden ?
Auch wenn es der ehepartner ist ?
Über die Art und die Verpflichtung kann man nachdenken, hier geht es aber erst mal um folgendes:
- Wo hat der Ehemann angegeben, dass er gesehen hat, wie sich sein Partner "gegen den willen der opfer-videos" ansieht?
- Wo finde ich die Angaben der Richterin hierzu?


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aero ehemaliges Mitglied

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

27.03.2016 um 22:43
@emz
- Wo hat der Ehemann angegeben, dass er gesehen hat, wie sich sein Partner "gegen den willen der opfer-videos" ansieht?
Ja, diese formulierung von mir hat sich jetzt etwas relativiert....

Auch den aspekt das ich meinen 20 jahre jüngeren ehemann, wenn er denn nicht in LasVegas tätig ist, zu hause nach eigenen angaben quasi nie zu gesicht bekomme weil dieser sich 24/7 wegschließt bertrachte ich jetzt auch so weil auch legitim.

Sie können sich sehen wann und wie sie das wollen.

Aber unter angesicht der tatsache das das FBI dieses material auf seinem computer/n gefunden hat, das der ehemann wie gesagt eine konsumzeit von 24/7 angibt ohne ihn dabei gesehen zu haben, und schließlich der angeklagte selber sagt diese art von videos nicht gesehen zu haben, schließe ich mich auch hier der frage des artikels an, unschuldsbehauptungen hin, fakten des FBI her,
Zitat von aeroaero schrieb:Was soll man jetzt glauben?
Vllt. ist es aber auch tatsächlich so das AF JR bei dessen konsum nie zu gesicht bekam.
Zitat von emzemz schrieb:- Wo finde ich die Angaben der Richterin hierzu?
Aus dem artikel:
Der Richterin zufolge seien bei einer Durchsuchung des Hauses des gebürtigen Deutschen in Las Vegas pornografische Fotos von zum Teil "sehr kleinen Kindern" gefunden worden.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.festnahme-in-las-vegas-tv-magier-jan-rouven-in-besitz-von-kinderpornos.d6c5aae8-1716-40bf-a121-597a343bc5b1.html


Ich will die sexuelle art die auf diesen vids u.a. mit einem 4jährigen kind zu sehen sein sollen nicht nochmal näher beschreiben, es genügt schon wenn die richterin es so umschreibt.

Aber ich glaube @emz es erübrigt sich ob man bei den videos, die das FBI DORT auf den rechnern gefunden hat in irgendeiner weise nach willen oder nichtwillen der opfer fragen muß.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

27.03.2016 um 23:18
Zitat von aeroaero schrieb:Aber ich glaube @emz es erübrigt sich ob man bei den videos, die das FBI DORT auf den rechnern gefunden hat in irgendeiner weise nach willen oder nichtwillen der opfer fragen muß.
Du hast es erwähnt, ich habe nur zitiert und möchte erweitern, dass es überflüssig ist, sich hier detailliert über die Inhalte der gefundenen Videos auszulassen.

Dann kann man das wohl auch streichen:
Zitat von aeroaero schrieb:Wenn jemand sieht das sich ein anderer laut der richtierin erkennbar gewalttätige "gegen den willen der opfer-videos anschaut",
da die Richterin nur davon sprach, welche Videos gefunden wurden, aber nicht behauptete, diese seien von J. R. angesehen worden.


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aero ehemaliges Mitglied

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

27.03.2016 um 23:44
Wir haben hier die unschuldsvermutung zu wahren solange die justiz nicht das endgültige urteil gesprochen hat.

Aber wie langjährige engste vertrauens-und vertragspartner von JR dieses thema "unschuldsvermutung" behandeln ist dann wieder eine angelegenheit für sich.
Rouvens jahrelange Assistentin Johanna Williams bringt die Stimmung auf den Punkt: „Ja, wir sind geschockt! Ja, wir sind arbeitslos! Nein, wir wissen nicht, ob die Vorwürfe stimmen oder nicht!“
Das Hotelmanagement distanziert sich von Rouven

Frank Dietmar Alfter, Produzent der Rouven-Show „New Illusions“, soll noch versucht haben, das Tropicana-Management zu überzeugen, das Spektakel mit einem Ersatz-Zauberer durchzuziehen.
Besonders diese aussage gibt mir bei einer langjährigen erfolgreichen und auch vertrauensvollen zusammenarbeit in anbetracht des eigentlich für jeden geltenden unschuldsvermutungsdenkens, doch zu überlegen.

Aus diesem artikel:
Aber man habe mit ihm gar nicht erst diskutiert, sondern ihm nur die fristlose Kündigung mitgeteilt.
Während die Ermittlungen weiter auf Hochtouren laufen und Rouvens Antrag, auf Kaution freizukommen, abgeschmettert wurde, versucht das Tropicana-Hotel verzweifelt, ein Ersatzprogramm einzukaufen.

Eine Katastrophe für das Hotel

Ein Insider: „Das was hier passiert ist, ist der größt-mögliche GAU: Alle wirklich guten Künstler sind ausgebucht. Eine Show mit Zauberern wird es hier wohl lange nicht mehr geben.“

Der Theatersaal, in dem Rouven auftrat, fasst 1100 Sitzplätze. Und die Kosten laufen weiter.
Wenn man des weiteren liest das 40 beschäftigte dieses entertainmentunternehmens ad hoc arbeitslos sind obwohl die unschuldsvermutung doch für das hotel auch in anbetracht dutzender arbeitsplätze vorrang haben müßte spricht das für sich.

Auch wenn man betrachtet wie gelesen was es für das hotel bedeutet diesen entschluß zu fassen.

http://www.express.de/koeln/weggefaehrten-geschockt-fuer-rouven-ist-die-show-aus-23751680


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

27.03.2016 um 23:47
Ich vermute mal das die FBI agenten die richterin da von einer anderen meinung/sichtweise als deiner überzeugen konnten.
Ich selbst habe doch gar keine Meinung bzw. Sichtweise, ich beziehe mich lediglich auf deine recht unterschiedlichen Schilderungen in der Hoffnung, dass du da mal eine einheitliche Linie reinbringst.


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