raptor83 schrieb:hinterher heißt es immer: Das hätte ich dem nie zugetraut
So ist es wohl. Mich überrascht inzwischen kaum etwas.
Sicher, bisher kennen wir nur die Sicht der Anklage. All die Argumente, die hier bisher für Rouven vorgebracht wurden, werden in dem Verfahren noch eine Rolle spielen.
Die Verteidigung macht jetzt erst einmal, was geboten ist: Ermittlungen anstellen, um das Konstrukt der Bundesanwaltschaft in Frage zu stellen. Dieses ist, soweit man es aus den bisher bekannten Dokumenten erstellen kann ja wie folgt:
1) Es gibt einen Internetzugang mit IP Adresse, der sich auf dem Grundstück von Rouven befindet.
2) Es gibt auf diesem Grundstück unter anderen einen Computer, dessen Daten zeigen, dass er über die genannte IP Adresse mehrfach an spezifischen Tagen, die teilweise wochenlang auseinanderliegen, auf ein Datentauschnetzwerk zugegriffen hat, in welchem Kinderpornos getauscht werden.
3) Mit diesem Computer und dieser IP Adresse hat jemand in diesem Netzwerk mehrfach eine Kommunikation mit einem FBI Agenten gehabt. Während dieser Kommunikation schaltete dieser nutzer für den FBI Agenten den Zugang zu seinen gespeicherten Daten frei, so dass der Agent Kinderpornos herunterladen konnte. Dabei wurde festgestellt, dass die freigeschalteten "folders" usw. die gleiche Struktur und die gleichen Namen aufwiesen, wie später auf dem Computer und der externen Festplatte gefunden.
4) Der user, der diese Daten freischaltete hat aktiv für den Datentausch agiert.
5) Bei der Durchsuchung des Hauses wurden die entsprechenden Geräte beschlagnahmt, die forensische Untersuchung ergab die von mir früher genannten Zahlen an videoclips, Bildern und vor allem auch Protokolle durch das Netzwerkprogramm, die beweisen sollen, dass die beobachteten Netzwerkaktivitäten von genau diesem Computer aus geführt wurden.
Dazu gab es dann die bekannten Aussagen von Rouven und seinem Mann.
Das ist, was die Bundesanwaltschaft bisher vorgebracht hat. Aus dem ergibt sich ein logischer Zusammenhang: Rouven wohnt auf diesem Grundstück, er hat zugegeben, dass es sich um seinen Computer und seine Festplatte handelt, um sein Netzwerkprogramm, er hat die Nutzung dieses Programms zugegeben. Ergo, argumentiert die Anklage, ist er es gewesen, der die verbotenen Aktivitäten begangen hat. Soweit, so schlüssig, ich denke es wird einer jury nicht schwerfallen, das erst einmal nachzuvollziehen.
Die Verteidigung wird nun versuchen müssen, Löcher in diese in sich schlüssige Darstellung der Anklage zu bohren. Dabei wird es sicherlich sehr technisch werden müssen. Einfach wird das nicht. Es wird dann aber auch um die Person Rouven gehen, und die Fragen, die hier bisher angesprochen wurden.
@Swagger Als Anwalt habe ich hier einen CM/ECF account und bin daher im PACER System, über das ich die in seinem Fall öffentlich zugänglichen Dokumente, also z.B. die Anklageschrift, einsehen kann.
https://www.pacer.gov/ Das kann jeder angemeldete user, allerdings ist die Nutzung kostenpflichtig. Ich weiss nicht, ob inzwischen diese Akten auch anderswo einzusehen sind. Sie sind öffentlich zugänglich, es wäre also durchaus möglich.