Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

2.735 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, FBI, Magier ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 19:00
@Alex1976

Und das glaubst Du wirklich, ja? Das FBI schludert in seinen Ermittlungen? Klagt jemanden wegen Kinderpornographie an und weiß gleichzeitig, dass er es nicht gewesen sein kann. Im heutigen medialen Zeitalter? Ernsthaft? Du glaubst, damit fällt die gesamte Anklage zusammen?
Ich glaube das nicht - ich glaube, dass es zwingende Gründe gibt, warum Rouven und nur Rouven in dieser Angelegenheit angeklagt ist. Und das hat nichts damit zu tun, dass ein Deutscher erfolgreich in Amerika ist.


1x zitiertmelden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 19:05
@Interested
ich glaube zumindest daran, dass Menschen während der Ausübung ihres Berufes auch Fehler unterlaufen können. Und ja, auch in der Justiz sind schon mehr als einmal Fehler geschehen.

Und ja, mich macht es - wie viele andere auch - mehr als stutzig, dass nur und ausschließlich Jan in das Visier der Ermittlungen geraten ist. Spekulationen sind hier ja nicht erlaubt.


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 19:15
@Alex1976

Und mich wundert, dass immer gleich von Fehlurteilen und Fehlanklagen ausgegangen wird. Natürlich unterlaufen Menschen auch Fehler. Davon ist niemand frei - aber die Summe der Indizien spricht schon eindeutig gegen eine Fehlanklage. Natürlich bin ich gespannt, wie dieser Fall weiter verläuft. Mich wundert nur, wieviele Erklärungen gefunden werden, dass es ja Mr. Unbekannt war, als Rouven selbst. Schnell ist man hier bereit, all den Gästen so etwas zuzutrauen, nur nicht dem Magier himself. Woran genau liegt das?


melden
aero ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 19:19
Mag der anwalt, vllt. auch zu recht, noch so optimistisch in bezug auf JR sein.

Ich kann mir nicht vorstellen das das FBI so nachlässig ermitteln würde. Das sie ein millionenimperium mit dutzenden von anhängigen arbeitsplätzen mal eben auf einen verdacht hin quasi pulverisieren.

Wenn JR tatsächlich unschuldig ist steht immer noch die frage im raum, wie das so lange geschehen konnte das ihm falsche freunde oder neider solches material immer wieder herunterladen konnten ohne das ihm dies auffiel ?

Denn, ein ladevorgang, wo dann das komplette Kp. material einmalig auf den rechner von JR geladen wurde, so wie es die FBI beamten vorfanden, kann es ja nicht gewesen sein.

Edit. Ich lud hier schon mal einen zeitungsberichtlink wo gesagt wurde das JR das passwort auch an seine freunde im privathaus weitergab wenn er in LV war.

Inwieweit diese behauptung richtig ist weiß ich nicht.


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 19:34
ich weiß ja nicht, ob hier schon einmal Filesharing gemacht hat. So exzessiv und in diesem Umfang Dateien herunterzuladen ist nämlich durch Filesharing weitaus entspannter, als jede Datei bei irgendeinem Filehoster einzeln herunterzuladen. Und ich meine mich zu erinnern, dass genau das (Filesharing) bei Rouven ja Thema war...


Dort lädt man sich eine kleine Datei herunter (z.B eine Bittorrent-Datei), die quasi die Eintrittskarte zu weitaus größeren, dahintersteckenden Dateien oder ganzen Ordnern, die auf anderen Rechnern oder Netzwerken liegen, ist. Also eine kleine-Datei wird heruntergeladen, in das Filesharing-Programm reingeladen, und die große wird dann sukzessive heruntergeladen, was je nach Upload- und Rechnerleistung der/des anderen Rechners und der Download-Rate des eigenen Rechners und der Größe der Datei zwischen schnell und sehr langsam ablaufen kann. Eine kleinere Datei kann dann auch schonmal ein paar Stunden dauern, wenn nur wenige sie mit geringer Uploadgeschwindigkeit hochladen/zur Verfügung stellen und eine große sehr schnell, wenn entsprechend viele sie in hoher Geschwindigkeit teilen. Entspannterweise kann man so einfach den Rechner Tag und Nacht anlassen und dann sind die Dateien irgendwann fertig heruntergeladen, gleichzeitig lädt man sie aber auch noch hoch, weil man ja Teil dieses Netzwerkes ist,

Daher spielt es für mich überhaupt keine Rolle, ob Rouven beim erfolgreichen Download der großen Enddateien zu hause war, sondern, ob er beim Herunterladen der kleinen "Eintrittskarten-Datei" in seinem Haus war und als diese in den Filesharer reingeladen wurden. Denn DAS spielt eine Rolle, wenn es um Filesharing geht.

Und ich denke nicht, dass die IT-Spezialisten beim FBI zu blöd sind, das nicht zu wissen.

Ich vermute, dass es so war: Rouven hat sich die kleinen Torrent-Dateien heruntergeladen, bevor er zur Show geht. Er zieht seine Show ab, kommt dann nach Hause und die mittlerweile fertig geladenen Dateien und Ordner schaut er sich dann an. Wenn ihr versteht was ich meine....


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 19:39
Jep, hab es nachgelesen, es ging auch um Filesharing. Und da steht ja nicht nur aufs Herunterladen von diesen widerwärtigem Material Strafe sondern gerade und besonders auf das Hochladen, was ja eigentlich Sinn und Zweck von FileSHARING ist...


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 19:42
gerade zu Fehlanklage und -verurteilung lief ein äußerst interessanter Beitrag:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/live/1822600/Das-ZDF-im-Livestream#/beitrag/video/2412516/Unschuldig-hinter-Gittern

angeführt werden u.a. schlampige und einseitige Ermittlungen, Erfolgsdruck etc. pp.

Und was für Deutschland gilt, wird wohl oder übel auch in den Staaten gelten.


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 19:47
@Swagger
Ja und nein: bei der Filesharing Software handelt es sich um GigaTribe, das dürfte kein BitTorrent sein, da es ja darum geht, nur ausgewählten Leuten Zugriff auf seine Daten zu gewähren. Was aber das Übertragen von Dateien noch langsamer macht, und die Wahrscheinlichkeit, dass er währenddessen vor dem Rechner saß, noch geringer.


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 19:50
@yasumi: Ja, ich schrieb ja nur, dass Torrents eine Möglichkeit sind, das zu erklären. Aber es handelt sich definitiv auch um Filesharing, ob jetzt bei Gigatribe oder mit anderen Mechanismen, insofern ist der Mechanismus für Laien eben so gut wie derselbe. Ich hoffe, ich habe das in den obenstehenden Schilderungen verständlich gemacht.


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 19:53
Ich zitiere mal @Rick_Blaine
"Nachdem die Staatsanwaltschaft so die Relevanz der Angelegenheit skizziert hat, stellt sie fest, dass der Experte der Verteidigung nun sich in diesem P2P System auskennen sollte."

Und so wie es aussieht hat Marchese davon keine Ahnung, wenn man sich den Hallo Deutschland Bericht so anschaut.. Und da AndySipowicz ja auch meint, dass er große Zweifel an der Expertise des Experten der Verteidigung hat.... Nunja.. ;)


melden
aero ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 20:03
So, hier noch mal das video aus "hallo deutschland".


Ab 7:35 beginnt der bericht über JR.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2790188/hallo-deutschland-am-18.-Juli?bc=kua884718


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 20:19
@Swagger
Ich glaube allerdings auch, dass die Verteidigung hier technisch nicht ganz auf Stand ist.
Traurig wenn dann ausgerechnet die Staatsanwaltschaft sagen muss "Leute, das macht so keinen Sinn, euer Experte weiss zu wenig"
*kopfschüttel*


1x zitiertmelden
aero ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 21:02
Wie gesagt, aufgrund der fakten und indizien, hat das schon etwas seltsames wie sich der anwalt so allgemein über JR äußert.

Klar steht er voll hinter seinem mandanten, aber von solchen dingen zu erzählen das JR sich gut mit den bediensteten im jail versteht usw. wirkt so auf mich in dieser situation doch eher der sachlage nicht entsprechend.

JR sein ganzes leben ist ruiniert.

Auch wenn er alles einmal hinter sich haben sollte und er würde wieder evtl. nach deutschland oder i-wo umziehen, könnte er, wenn ü-haupt, als person öffentlichen lebens, sprich als "Star" oder "Promi" beruflich nur noch schwer fuß fassen können.


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.07.2016 um 21:23
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ich glaube das nicht - ich glaube, dass es zwingende Gründe gibt, warum Rouven und nur Rouven in dieser Angelegenheit angeklagt ist. Und das hat nichts damit zu tun, dass ein Deutscher erfolgreich in Amerika ist.
Vollkommen richtig, bedenken wir vor allem die Vorlaufzeit, in der JR von Seiten der Behörden -ohne sein Wissen- unter Beobachtung bzw. Observierung stand und somit wohl auch ziemlich genau Personen ein- bzw. ausgeschlossen werden konnten.


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

19.07.2016 um 03:16
So, es ist offiziell: der Prozessbeginn ist auf den 22. August verlegt worden, calendar call ist am 11. August und bis zum 4. August müssen die Beteiligten alle Listen, Anträge usw. vorgelegt haben. Offensichtlich verliert die Richterin langsam ein wenig Geduld mit den Beteiligten.

Eure Diskussion hier war sehr interessant, noch ein paar Anmerkungen dazu:

@aero
Wie ich schon sagte, erscheint mir die Beweislage bei der/den Verabredung/en zu live Missbrauch etwas dünn. Der Straftatbestand erfordert dass die Sache schon irgendwie ernst gemeint war und ein konkreter Schritt zur Verwirklichung unternommen wurde - ich denke am letzten scheitert das. "Rouven" und seine chatpartner haben wohl darüber gesprochen, wie schön es wäre, wenn sie... aber wohl nichts konkretes getan, um das zu verwirklichen. So sehe ich das von meiner beschränkten Informationsbasis.

Ansonsten ja, es ist oft der Fall, dass eine Straftat nicht verhandelt wird, wenn es einen grösseren Fall zu verhandeln gibt. Macht irgendwie auch Sinn: wenn sich die Strafe eh nicht verändern wird, dann kostet es nur Zeit und Geld. Ist dem Opfer gegenüber nicht ganz fair, aber leider Realität.

@Swagger and @all:

Es geht laut Anklage vor allem um gigatribe. Aber generell ist das schon richtig, ein download-Vorgang muss nicht immer bedeuten, dass der Urheber auch gleichzeitig anwesend ist. Schon gar nicht im umgekehrten Fall, der hier ja auch angeklagt ist: dass Rouven sein Material zum download angeboten hat. Das lässt sich per gigatribe auch automatisch einstellen.

Ich wage auch einmal zu behaupten, dass das FBI nicht so schludern würde, dass ihm entgangen wäre, dass Rouven zu den chat-Zeiten auf der Bühne stand. Da erwarte ich von der Verteidigung mehr.

Vor allem: wenn ich als Verteidiger diese entlastenden Beweise bereits habe, dann lasse ich meinen Mandanten nicht in U-Haft schmoren. Denn mit solchen Beweisen könnte ich bereits die U-Haft Grundlage aushebeln.

Nein, so einfach wird der Fall nicht sein. Man darf gespannt sein, wohin die Reise noch führt.

Das Video habe ich mir noch nicht angeschaut.


melden
aero ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

19.07.2016 um 08:20
@Rick_Blaine

Ich habe auch nicht gesagt das er das getan hat nach dem chat.

Aber verbal/geistig stand er schon "mit einem bein in der sache". So wie er das komplett beim pornofilm schauen ist.

Und so sieht das auch mmn die anklage.

Tja, das bild das jetzt inwischen die verteidigung abgibt in ihrem ansinnen von JR möchte ich gar nicht näher darlegen.


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

19.07.2016 um 09:15
@Rick_Blaine

Wenn eine Jury entscheidet, legt der Richter dann das Strafmass fest. Ist nach so einer Entscheidung Revision möglich ? Oder muss die Verteidigung, bzw. Beschuldigter das Urteil ohne Revision hinnehmen ?


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

19.07.2016 um 10:07
Zitat von NeonMouseNeonMouse schrieb:Traurig wenn dann ausgerechnet die Staatsanwaltschaft sagen muss "Leute, das macht so keinen Sinn, euer Experte weiss zu wenig"
Ich habe das etwas anders verstanden: Die Staatsanwaltschaft will, dass er nicht zugelassen wird. Und nicht, dass sie sich einen besseren besorgen sollen. Das Problem für die Verteidigung ist, dass sie offenbar nur auf einen Gutachter gesetzt hat und jetzt Gefahr läuft, ohne einen dazustehen.

Ich weiß nicht, ob die Verteidigung einen Experten haben muss, aber wenn sie einen hat, muss er wohl auch für das, um was es geht, qualifiziert sein. Aber noch muss die Richterin darüber entscheiden. Es ist halt in meinen Augen erstmal ein Versuch der Anklage, die Verteidigung zu schwächen.

Ich finde, es spricht ja erstmal für einen Experten, wenn die Anklage versucht, ihn aus dem Prozess rauszuhalten.


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

19.07.2016 um 10:14
@grizzlyhai
Es kommt ein wenig auf den Bundesstaat an. In diesem Fall hier geht es um Bundesrecht, hier gilt weitgehend die klassische Aufteilung: die Jury ist dazu da die Schuld festzustellen, der Richter legt das Strafmass fest. Auf grund höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das nur bei der Todesstrafe anders, da muss die Jury entscheiden.

Im Bundesrecht ist der Richter allerdings weit an die Strafmass-Richtlinien gebunden (federal sentencing guidelines) die erschaffen wurden, um zu verhindern, dass gleiche Taten von unterschiedlichen Richtern mit stark abweichendem Strafmass belegt werden. Inzwischen sind sie aber so kompliziert geworden, dass sie von Fachleuten sehr kritisiert werden. Die guidelines geben relativ genau ein Strafmass vor, welches aber abhängig ist von den Umständen des Verurteilten: vorbestraft oder nicht usw. und der Tat: Gewalttat oder nicht usw.

Das Gesetz gibt dann einen Rahmen vor, im vorliegenden Fall zum Beispiel sind das eine Mindeststrafe von 10 Jahren und eine Höchststrafe von 20 Jahren. Die guidelines 'errechnen' dann einen Wert für den Angeklagten, der irgendwo auf dieser Bandbreite liegt. Ist die Person bereits einschlägig vorbestraft, setzt das Gesetz in diesem Fall eine Mindesstrafe von 15 Jahren und eine Höchststrafe von 40 Jahren vor, die ebenfalls dann durch die guidelines 'errechnet' wird.

Anders als im deutschen Recht gibt es in den USA aber die Möglichkeit, einzelne Taten auch einzeln und damit addierend zu bestrafen. Das kann für den Angeklagten extrem werden:

Beispiel: Das Gesetz gibt die oben genannten Strafen für jede Tat des Weitergebens oder Empfangens von KP vor. Wenn der Angeklagte nun am Donnerstag einmal 5 Videos herunterlädt, und am Freitag noch einmal 5, dann sind das zwei getrennte Taten.

Nehmen wir nun an, die guidelines errechnen bei diesem Angeklagten 12 Jahre Haft, dann sind das 12 Jahre für jede Einzeltat.

Schliesslich obliegt es dann dem Richter zu entscheiden, ob diese zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden oder nicht. Das Gesetz sagt, im Normalfall sollen diese Einzelstrafen "gleichzeitig" ablaufen, das heisst im obigen Beispiel würde der Verurteilte 12 Jahre absitzen, aber in begründeten Fällen, kann der Richter anordnen, dass sie nacheinander abzusitzen sind, dann würde in diesem Beispiel hier der Verurteilte 24 Jahre sitzen. Die Entscheidung richtet sich nach der Schwere der Schuld, den Umständen des Verurteilten usw.

Anders als in Deutschland kann in den USA im Bundesrecht und in den meisten Bundesstaaten ein Strafrest nicht im klassischen Sinn auf Bewährung ausgesetzt werden.

Ein Richter kann allerdings eine Bewährungsfrist an eine Strafe anhängen und wird dies auch oft tun. In der Praxis ergibt sich dann doch eine "frühzeitige" Entlassung auf Bewährung, aber diese ist dann im Voraus schon bekannt. Beispiel: Der Richter entscheidet nun auf 12 Jahre plus 5 Jahre "supervised release." Man könnte nun auch andersherum sagen das Urteil lautet auf 17 Jahre und 5 Jahre Strafrest werden zur Bewährung ausgesetzt. Egal wie man es ausdrückt, der Verurteilte wird nur 12 Jahre sitzen, bevor er entlassen wird. Verstösst er aber gegen die Bewährungsauflagen, ist er noch mal 5 Jahre dran.

Auch kann ein Verurteilter bis zu 54 Tage im Jahr wegen "guter Führung" erlassen bekommen, was bei 10 Jahren z.B. 540 Tage wären, also ca. anderthalb Jahre. Er könnte also nach 8 1/2 Jahren das Gefängnis verlassen.

Es gibt im Bundesrecht aber keine indeterminierten Strafen wie in manchen Bundesstaaten und keinen Bewährungsausschuss (parole board), der dann eine Strafaussetzung beschliessen könnte. In Deutschland zum Beispiel wird das eher so gehandhabt, z.B. auch bei der Frage einer Entlassung bei "Lebenslänglich." Dieses System ist im Bundesrecht der USA seit einigen Jahren abgeschafft.

Soweit die sehr komplizierte Thematik der Strafbemessung in Kurzform.

Nun ebenfalls kurz zum Thema Revision, Berufung usw.

Anders als in Deutschland gibt es in den USA keine klassische "Berufung," sondern nur eine Revision. In Deutschland wäre allerdings bei gleichen Strafvorwürfen auch keine Berufung möglich.

Der Unterschied ist Laien oft nicht bekannt: In einer Revision geht es darum, dass ein höheres Gericht untersucht, ob im Strafverfahren juristische Fehler gemacht wurden. Es geht nicht darum, den Fall noch einmal komplett von anderen Richtern hören zu lassen. So werden auch keine Zeugen ein zweites Mal vernommen, sondern die Revision hat als Basis ausschliesslich das Protokoll des Prozesses. Allerdings gibt es hier einen ganz gravierenden Unterschied zu Deutschland: in den USA liegt ein verbatim protocol vor, jedes Wort, das in der Verhandlung gesprochen wurde, und jeder Beschluss des Gerichts, sind wortwörtlich protokolliert. In Deutschland gibt es das nicht.

Der zweite gravierende Unterschied zu Deutschland ist, dass in den USA die Staatsanwaltschaft keine Revision gegen einen Freispruch einlegen kann. Wenn die Jury einen Freispruch einstimmig verkündet, ist das Verfahren für immer vorbei und der Angeklagte kann wegen des gleichen Delikts nicht noch einmal angeklagt werden.

Wenn die Jury aber nun zu einem Schuldspruch kommt, stehen dem Verurteilten eine ganze Reihe von Rechtsmitteln zur Verfügung:

1) Er kann bei sehr offensichtlichen Fehlern im Verfahren sofort beantragen, dass ein Prozess erneut durchgeführt wird (motion for new trial). Allerdings passiert das sehr selten. Er hat auch schon während dem Prozess einige Möglichkeiten, den Prozess zu stoppen, wenn etwas falsch läuft, z.B. auch wenn die Beweise so dürftig sind, dass der Richter glaubt, die Jury kann eh nur freisprechen.

2) Ist aber das Urteil klar und der Richter lehnt eine motion for new trial ab, dann kann der Verurteilte innerhalb einer kurzen Frist Revision einlegen. Diese muss natürlich gut begründet werden: sie muss zeigen, dass irgendwo im Prozess eklatante juristische Fehler gemacht wurden, entweder durch den Richter, oder durch die Jury, wobei der Richter immer im Fokus steht, denn er müsste die Fehler der anderen bemerken. Es geht bei den meisten Revisionen um Entscheidungen des "Tatrichters" (der Richters im Prozess) zu den Beweismitteln. In unserem Fall zum Beispiel wissen wir ja, dass Verteidigung und Anklage sich uneins sind, ob die chatprotokolle im Prozess verwertet werden sollen. Das wäre ein typischer Revisionsgrund.

In unserem Fall hier ist das Revisionsgericht in San Francisco zuständig, der 9. Bundesappellationsgerichtshof. Dort wird eine Revision von drei Richtern gehört, in selteneren Fällen von neun Richtern.

Ich habe im Oktober eine Verhandlung vor diesem Gericht und muss zugeben, dass es sehr einschüchternd ist. Man steht als Anwalt in diesem Moment vor teilweise landesweit bekannten Koriphäen der Justiz und wird recht erbarmungslos von diesen mit Fragen gegrillt. Auf der anderen Seite übernimmt ein hoher Bundesanwalt die Anklagevertretung, der jahrelang nichts anderes als Revisionsverfahren macht.

In der Revision, auf Englisch "appeal" (was auch Berufung heissen kann, aber im deutschen Sinne hier eben eine Revision ist), wird also nun der vergangene Prozess untersucht und nach Fehlern geforscht. In der Regel ist der Verurteilte während dem Revisionsverfahren, das durchaus Jahre dauern kann, nicht frei, sondern sitzt seine Strafe bereits ab.

Weniger als 20% der Revisionsanträge sind erfolgreich, was auch ernüchternd ist.

Wird die Revision vom United States Court of Appeals abgelehnt, kann man wiederum eine Revision dieser Ablehnung beim Supreme Court of the United States, dem höchsten Gericht der USA beantragen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hier zu gewinnen noch einmal sehr viel geringer, da nur Fälle von überragender Bedeutung angenommen werden. In etwa ist das mit dem deutschen Verfassungsgericht zu vergleichen, nur Fälle, in welchen es um die Verletzung der Grundrechte geht, haben hier in der Regel eine Chance.

Wird die Revision abgelehnt, hat man allerdings noch die Möglichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens, auf Englisch, bzw. Latein, "habeas corpus proceedings" genannt. Hier hat man die Möglichkeit auch veränderte Tatsachen einzubringen, die in der Revision nicht benannt werden können, da sie nicht im Protokoll des Verfahrens sind. Die Hürde zum Wiederaufnahmeverfahren ist allerdings recht hoch. Man muss einen Verstoss gegen die verfassungsmässigen Grundrechte nachweisen. Gegen einen negativen Beschluss im Wiederaufnahmeverfahren sind wieder Revision zum Bundesappellationsgericht und zum Supreme Court möglich.

Soweit also auch die Rechtsmittel in Kurzfassung.

@yasumi
Es ist schon so, wie @NeonMouse schreibt: die Anklage lehnt den Verteidigungs-"Experten" ab, weil er ihrer Meinung nach gar nicht qualifiziert ist, "Experte" auf diesem Gebiet zu sein. Freilich wirft sie der Verteidigung hier Sand ins Getriebe, aber es geht wohl auch um die Frage, nicht wegen dieser Sache eine Revision zu verlieren. Ein Experte muss nach dem Gesetz besonders qualifiziert sein, wenn er zu einer Sache aussagen will. Die Qualifizierung ist nachzuweisen.


melden

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

19.07.2016 um 10:31
@Rick_Blaine
Ok. Angenommen, die Richterin stimmt dem Antrag zu. Was dann? Muss die Anklage dann der Verteidigung genug Zeit einräumen, damit sie einen neuen Experten beauftragen kann? Oder ist der zeitliche Rahmen irgendwann ausgeschöpft, denn die Verteidigung wollte ja einen speedy trial. Besteht also die Gefahr, das die Verteidigung am Ende ohne Experten dasteht?


melden