So, morgen ist nun ein neuer Termin (Dienstag, 19. April) und zwar für das, was man in Deutschland gemeinhin eine "Haftprüfung" nennt, in Österreich eine Haftverhandlung.
Hier im Bundesgericht von Nevada geschieht diese Verhandlung auf grund der Beschwerde gegen die erste Anordnung der Untersuchungshaft durch Richterin Leen.
Grundlage dafür ist das Bundesstrafprozessrecht, hier 18 U.S.C. § 3145 (b):
18 United States Code § 3145
(b)Review of a Detention Order.—
If a person is ordered detained by a magistrate judge, or by a person other than a judge of a court having original jurisdiction over the offense and other than a Federal appellate court, the person may file, with the court having original jurisdiction over the offense, a motion for revocation or amendment of the order. The motion shall be determined promptly.
Der Antrag (motion) wurde von Anwalt Jess Marchese am 22. März bei Gericht eingereicht und liegt mir vor.
Zuständig für die Anhörung ist die Vorsitzende Richterin des Bundesgerichts für den Bezirk Nevada, Richterin Gloria M. Navarro. Mehr über diese Richterin kann man hier lesen:
http://www.nvd.uscourts.gov/bio/gloriamnavarro.aspx (Archiv-Version vom 23.04.2016)Wichtig ist zu verstehen, dass diese Anhörung getrennt vom Hauptverfahren verstanden werden muss. Es geht hier nur und ausschliesslich darum, ob es richtig war, dass Richterin Leen Untersuchungshaft angeordnet hat. Es geht bei dieser Anhörung nicht darum, ob Rouven die ihm zu Last gelegten Taten begangen hat oder nicht.
Am 15. und 16. März fand die ursprüngliche Anhörung zur Untersuchungshaft vor Richterin Leen statt, die nun angefochten wird.
Ich zitiere hier aus der Beschwerde von Jess Marchese:
A detention hearing was held on or about March 15, 2016. At the hearing, the government argued that Jan was a flight risk and a danger to the community. The government argued Jan’s German citizenship, that the hard drive found outside on the ground by his home had child pornography on it, that a laptop found in his pool house had child pornography on it, that a young fan was found in Jan’s backstage after the show, statements made by Jan’s husband whom he is legally married to, statements by Jan to the FBI, Skype messages allegedly made by Jan, and that Jan went to a school during reading week. The defense argued against these facts.
The Magistrate Judge then ordered the government to produce the chat messages and continued the hearing one day for further argument.
The continued detention hearing was then held on March 16, 2016, and the Magistrate Judge denied Jan’s motion for release from custody. The judge found that he was not a flight risk, but rather a danger to the community.
Es wurden damals also vorgetragen:
1) Dass Rouven Deutscher ist und daher Fluchtgefahr besteht
2) Dass Rouven der Besitz von Kinderpornographie zur Last gelegt wird
3) Dass Rouven nach seiner show Kinder backstage einlädt, zum Beispiel wurde ein Junge backstage gefunden (das soll ohne Wissen der Mutter geschehen sein)
4) die Äusserungen von Rouvens Ehemann
5) die Einlassungen Rouvens gegenüber dem FBI
6) die Skype messages (hinsichtlich der live-Vergewaltigung)
7) dass Rouven in einer Schule freiwillig aufgetreten ist während der "Vorlesewoche" (in Grundschulen wird häufig eine Vorlesewoche organisiert, jeden Tag kommen besondere Personen in die Schule und lesen einer Klasse aus einem Buch vor, das kann ein Feuerwehrmann sein, ein Künstler, usw. Irgendjemand den die Kinder interessant finden.)
Aus den Details dieser 7 Dinge schloss die Richterin, dass bei Rouven zwar keine Fluchtgefahr bestehe, aber dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit (danger to the community) sei.
Darüber hatte ich ja weiter oben schon ausführlich geschrieben.
Morgen nun wird erneut darüber verhandelt werden. Rouven lässt durch Marchese vorschlagen, ihn unter bestimmten Bedingungen freizulassen:
1) er wird seinen Pass abgeben
2) er wird einen GPS Monitor tragen mit dem jederzeit sein Aufenthaltsort festgestellt werden kann. Er wird ohne Erlaubnis den Amtsbezirk des Gerichts nicht verlassen.
3) er wird Einschränkungen zustimmen, die ihm verbieten bestimmte elektronische Kommunikation zu unternehmen, z.B. ein Verbot skype zu benutzen etc.
4) er wird ein Kontaktverbot zu Kindern, Zeugen usw. respektieren
Zur Begründung des Antrags führt Marchese auf, dass Rouven von der Bundesanwältin falsch charakterisiert worden wäre: sie hätte es so dargestellt, dass Rouven ständig versuche, sich mit Kindern zu umgeben, dabei war diese Vorlesewoche ein einmaliges Ereignis. Das Ereignis mit dem Jungen backstage hat sich als harmlos herausgestellt, die Mutter hat nach anfänglicher Aufregung keine Schritte gegen Rouven unternommen. Die Aussagen des Ehemanns dürfen nicht mehr verwertet werden, denn er macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Und die skype Konversation sei zu unklar um daraus eine Gefahr ableiten zu können.
Soweit der schriftliche Antrag. Morgen werden wir dann sehen, wie es weitergeht.