@calligraphie Auch ein verurteilter Straftäter wird ja durch die Verurteilung nicht komplett rechtlos. Seine Rechtsbeziehungen, die nichts mit der Tat zu tun haben, bleiben in der Regel erhalten, so z.B. auch sein Eigentum, Erbrechtsansprüche usw.
In Deinem Beispiel spricht nichts dagegen, dass die verurteilte Mörderin die Immobilie und das Vermögen erben kann, wenn sie, wie ich hier vermute, die einzige Erbin ihres Sohnes ist (da sie vom Ehemann geschieden ist erbt sie von ihm nicht, wenn aber der Sohn der einzige Erbe des Ehemanns gewesen wäre, und nun selbst ohne Erben verstorben ist, dann ist die Mutter Erbin ihres Sohnes und erbt daher das Vermögen.)
Das wäre nur eventuell ausgeschlossen, wenn es sich bei den Erben um ihre Opfer gehandelt hätte: z.B. wenn sie wegen Kindesmisshandlung an dem Sohn verurteilt worden wäre. Wenn der Staat das dann gesetzlich geregelt hat, kann sie vom Erben ausgeschlossen werden, wenn der Erblasser ihr eigenes Opfer ist. Damit will man z.B. verhindern, dass z.B. ein Mörder am Ende den Besitz seines Opfers erbt. Das aber muss gesetzlich ausgeschlossen werden, denn das traditionelle alte Erbrecht hatte da keine Probleme mit.
Auch dürfen Inhaftierte grundsätzlich Geschenke annehmen. Es gibt Einschränkungen hinsichtlich der Form (in der Regel ist nur Geld erlaubt, keine Sachen) und selten hinsichtlich der Verwendung (natürlich nur legal erlaubt), aber ansonsten kann man Geschenke erhalten. Allerdings gibt es in vielen Bundesstaaten Regeln, die dann dem Staat erlauben, einen gewissen Zugriff auf diese Geschenke zu nehmen:
Einmal gibt es oft die Regel, dass alles Eigentum, was der Inhaftierte erwirbt, eben zuerst dazu verwendet werden muss, Wiedergutmachung und Geldstrafen abzubezahlen, ausserdem kann der Staat Gebühren für die Verwaltung erheben.
So ist es z.B. so, dass zwar jeder einem Inhaftierten in Nevada Geld auf sein Insassenkonto einzahlen kann, aber der Staat nimmt schon mal freche 15% an Verwaltungsgebühren. Und wenn, wie in den meisten Fällen, die gerichtlich angeordnete Wiedergutmachung noch nicht bezahlt wurde, dann wird das Geld sofort dafür eingezogen. Und wenn dann noch eine Geldstrafe besteht, dafür auch. In den meisten Fällen bleibt dann schon mal nichts übrig.
Beispiel: Theodor Ganovus ist wegen Einbruch bei Ottokar Rechtmann zu 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt worden, die er jetzt in Pahrump, NV absizt. Hilde Gutmensch hat so viel Mitleid mit Theodor, dass sie ihm $ 1000 schenkt und auf sein Insassenkonto überweist.
Theodor wurde neben der Freiheitsstrafe aber auch zu $ 300 Geldstrafe einschliesslich Gerichtskosten und $ 500 Wiedergutmachung für das eingeschlagene Fenster bei Ottokar verurteilt.
Der Staat nimmt nun erst einmal von Hildes $ 1000 die Verwaltungsgebühr von $ 150. Bleiben noch $ 850. Dann nimmt der Staat davon $ 500 und sendet sie Ottokar, $ 300 werden eingezogen. Von Hildes grosszügigem Geschenk bleiben Theodor am Ende $ 50 von denen er sich im heillos überteuerten Gefängnisladen 10 Tüten Gummibären kauft.