Vermisst im Mühlviertel: Maximilian B. und Andreas L.
21.03.2022 um 12:08brigittsche schrieb:nichts über die Raumaufteilung und die Nutzung der Räume im Haus wissen. Wenn der Mitbewohner angeblich durch das Küchenlicht wach geworden ist, muss er ja eigentlich direkt neben der Küche geschlafen haben. Also in einem anschließenden Raum bei offener Tür. Oder mit einer Tür mit Glasscheibe.Wie bereits geschrieben, ist aufgrund dessen, was in der CC Austria-Folge vergangene Woche zu erfahren war, nicht von einer separaten Wohngelegenheit (Austragshäusl, Einliegerwohnung) auszugehen, sondern davon, dass der Mann offenbar im Haupthaus über eine Schlafgelegenheit verfügt hat.
Ich bin in einem ähnlich kleinen Dorf aufgewachsen. Es gab dort einen, der war aufgrund mehrerer unglücklicher Vorfälle ein Alkoholiker und auch mental ein wenig eingeschränkt. Den hat auch ein Bauer bei sich im Haus kostenfrei wohnen lassen und hat ihn als Gegenleistung kleinere Arbeiten in Haus und Hof verrichten lassen. Vielleicht war das auch im vorliegendem Fall ähnlich.
Zumindest muss dieser flexible Mitbewohner einen Zugang zum Haus gehabt haben, in welcher Form auch immer. Denn er muss ja, wenn wir seinen Ausführungen Glauben schenken wollen, selbstständig ins Haus gekommen sein.