Roadblock schrieb:Ich meine damit, wenn Beweise aus der Verwahrung geholt werden (also schon als Evidence sichergestellt) und in diesem Protokoll einfach nur eingetragen wird "For Safekeeping". Wenn nicht hervorgeht wohin genau die Sachen transportiert werden.
Ist doch in diesen neuen Protokollen aufgetaucht.
Da muss man wohl denjenigen fragen, der diese Notiz gemacht hat, was er meinte. Denn "for safekeeping" heisst nur "um sicherzustellen." Vor wem oder was, das müsste derjenige erklären.
@Seps13 Sehr gute Darstellung. Das amerikanische Recht ist hinsichtlich eines Wiederaufnahmeverfahrens dem deutschen vor allem im Prinzip sehr ähnlich. Um zu verhindern, dass Verurteilte Zeit und Ressourcen der Justiz verschwenden und um die Rechtssicherheit zu bewahren, die sich aus einem erst einmal rechtskräftig gewordenen Urteil ergeben soll, ist auch hier ganz besonders das Gebot im Vordergrund, dass Beweismaterial etc. neu sein muss. Ein Wiederaufnahmeverfahren soll nicht dadurch schon begründet werden können, dass man alte Indizien auf einmal neu interpretiert, den 100. Gutachter anschleppt, der auf einmal eine andere Meinung hat als die 99 vor ihm usw.
Daher gilt, alles, was die Verteidigung ohne Probleme im ursprünglichen Verfahren hätte einbringen können, kann sie im Antrag auf eine Wiederaufnahme nicht mehr einbringen. Das gilt prinzipiell auch dann, wenn es im ursprünglichen Verfahren versäumt wurde.
Das ist natürlich, wie das meiste in der Justiz, dehnbar. Vor allem gilt dieser Ausschluss nicht, wenn die Verteidigung nachweisen kann, dass die Anklage Beweismaterial verheimlicht hat. Zellner setzt deshalb so viel auf solcherlei Vorwürfe.
Aber, und das ist extrem wichtig, generell gilt auch: Jeder angebliche Verfahrensfehler gilt nur dann als relevant, wenn er den Ausgang des ursprünglichen Verfahrens substantiell beeinflusst haben könnte. Das ist hier schon zigmal gesagt worden, und man muss es immer wieder betonen. Nur dann spielt ein solcher Verfahrensfehler eine Rolle.
Das Knochen-Beispiel ist eines, wo meiner Meinung nach keine solche Relevanz zu finden ist. Selbst wenn man annimmt, dass die Knochen von Halbach sind, und das ist ja, worum es Zellner hier geht, ergibt sich daraus kein zwingend entlastendes Moment.
So auch mit der Theorie der Anklage. Um eine Jury zu überzeugen, sollte eine gute Anklagevertretung mit einem plausiblen Szenario aufwarten können, das erklärt, wie die Tat ausgeführt wurde und von wem. Noch besser, aber schon nicht mehr juristisch unbedingt erforderlich ist eine zusätzliche Antwort auf die Frage: warum?
Dieses Szenario muss dann von den eingebrachten Beweisen unterstützt werden. Die Beweise der Verteidigung dürfen nicht in der Lage sein, das Szenario grundlegend zu erschüttern, sonst wird die Jury natürlich das Szenario verwerfen und den Angeklagten freisprechen.
Das bedeutet aber nun nicht, dass jeder einzelne Punkt in einem Szenario stimmen muss. Das Szenario an sich ist nämlich kein juristisch gefordertes Element. Es dient lediglich dazu, der Jury plausibel zu machen, warum man den Angeklagten angeklagt hat.
Dabei ist die Anklagevertretung natürlich immer in der Gefahr, dass ihr Szenario irgendwann implausibel wird. Und die Verteidigung versucht genau so viele Löcher in das Szenario zu stechen, dass es keine Luft mehr halten kann und jämmerlich in sich zusammensinkt.
Aber, noch einmal gesagt, das Szenario muss nicht in allen Punkten exakt dem tatsächlichen Tatablauf entsprechen. Würden wir das fordern, würde kaum noch ein Angeklagter verurteilt werden, denn in den allermeisten Fällen wird sich der in allen Einzelheiten genaue Tatablauf nie mehr rekonstruieren lassen.
Die Jury, oder der Richter, muss aber überzeugt sein, dass die Beweise das angebotene Szenario grundsätzlich tragen.
Gelingt es der Verteidigung, das Szenario der Staatsanwaltschaft so grundlegend in Frage zu stellen, dass es implausibel und abstrus wird, dann kann sie auf ein WAV hoffen.
Roadblock schrieb:Naja, ihm wurden weitere Tests zugesichert, somit durften diese also nicht weggegeben werden.
Dabei spielt es keine Rolle was diese Knochen hätten beweisen können oder nicht.
Doch, das spielt die entscheidende Rolle in der Frage, ob man den Fall deswegen wiederaufnehmen sollte oder nicht. Siehe oben.