nochmals zurück zu den Informationen, die aus DNA gewonnen werden können:
"Für die polizeiliche DNA-Analyse in Deutschland werden ausschließlich Abschnitte aus den nicht codierenden Bereichen herangezogen. Diese Beschränkung stellt sicher, dass keine Informationen über die Eigenschaften, die Persönlichkeit oder das Aussehen des Spurenverursachers erhoben werden.
Diese Beschränkung stellt sicher, dass keine Informationen über die Eigenschaften, die Persönlichkeit oder das Aussehen des Spurenverursachers erhoben werden. Der internationale Standard für eine DNA-Analyse wird durch die Verwendung der 12 Merkmalssysteme D21S11, VWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 gebildet."
nachzulesen hier:
http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/DnaAnalyse/dnaAnalyse__node.html (Archiv-Version vom 24.11.2015)es ist möglich, aus dem codierten Bereich einem einzigen Menschen Informationen zuzuordnen, ausser eineiigen Zwillingen.
Wie die Gesetzeslage in der Schweiz ist, weiss ich nicht. Ich fand nur Infos über Deutschland. Und ich wollte mit der Info belegen, dass eben die heute Nacht in den Raum geworfenen Infos den Tatsachen entsprechen: es können Augenfarbe, Haarfarbe, Herkunft.... aus der DNA ermittelt werden
Ob jedoch solche Infos für den internen Gebrauch der Behörden verfügbar gemacht werden, kann ich auch nicht beurteilen.
Jedoch möglich ist es.
Ich weiss, dass die Polizei in den USA die gesamte Breite der Möglichkeiten aus der DNA zur Aufklärung von schweren Verbrechen nutzt.