Gewaltverbrechen an Thomas Küpper
26.12.2015 um 00:08@eis..bär
Abgesehen davon, dass ich es für nicht sonderlich wichtig erachte, wieso meinst du denn immer, der Hund sei allein gelassen worden?
Es müssen lediglich die drei obengenannten Punkte erfüllt sein. Wenn also die Ex nichts benennen konnte, was darauf schließen ließ, dass er in Gefahr war, dann hatte die Polizei keine Möglichkeit, nach ihm zu fahnden.
Abgesehen davon, dass ich es für nicht sonderlich wichtig erachte, wieso meinst du denn immer, der Hund sei allein gelassen worden?
Es müssen lediglich die drei obengenannten Punkte erfüllt sein. Wenn also die Ex nichts benennen konnte, was darauf schließen ließ, dass er in Gefahr war, dann hatte die Polizei keine Möglichkeit, nach ihm zu fahnden.