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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.325 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kleidung, 2015, Nackt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 11:27
Leute, ich bin völlig entsetzt, was hier gerade abgeht. Wir haben einen bestialischen Mord mit Erniedrigung des Opfers, wir haben zwei kleine Kinder, die ihre Mutter und ihren Vater verloren haben. Und wir haben ein Gerichtsverfahren mit unbefriedigendem Ausgang. Und wir haben den Suizid eines seit langer Zeit psychisch kranken Mannes.

Daraus auf Schuld oder Unschuld schließen zu wollen, finde ich an den Haaren herbei gezogen. Suizid hat seltenst die Grundlage in einer rationalen Entscheidung. Es ist meistens eine Zwangshandlung eines schwer kranken Menschen, der glaubt, dadurch seine Angehörigen von der Last, ihn zu kennen zu befreien und sich selbst Ruhe und Frieden zu verschaffen. Das Tragische an dieser Angelegenheit ist ja, dass seine Suizidalität seit Sommer 2015 bekannt waren und auch in der JVA regelmässige psychologische Untersuchungen stattgefunden haben, Medienberichten zu Folge erst Anfang letzter Woche. Häufig ist es so, dass jemand, der eine feste Suizidabsicht hat, seinen inneren Frieden gefunden hat und dadurch nach außen äußerst stabil wirkt. Dadurch können auch erfahrene Fachleute getäuscht werden. Meistens gibt es nicht mals einen Abschiedsbrief. Hier soll es - zum Glück für die Hinterbliebenen - einen geben. Ob der Inhalt objektiv zutreffend ist, steht dann auf einem anderen Blatt...

Für Angehörige ist nichts schlimmer, als nicht zu wissen, warum jemand sich umgebracht hat. Die quälenden Fragen, was hat man übersehen, warum konnte man nicht helfen, sind eine Tortur, denn leider dauert es Jahre, bis man begreift, man hätte jemandem, der fest entschlossen ist, nicht vom Suizid abhalten.

Muss man sich jetzt noch über Schuldfragen unterhalten? Ich finde nicht. Beide Familien haben Ruhe verdient, um trauern zu können.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 11:38
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Rechtskunde als Schulfach statt Barbara Salesch!
Da bin ich sogar ganz bei Dir. In dieser Hinsicht gibt es hierzulande noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Mit unserem Recht wird leider im Schulunterricht wenig hantiert. Schüler wissen im Regelfall mehr mit dem HGB als dem Grundgesetz, BGB oder StGB anzufangen.
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Die Prozeßführung. Warum werden bei Strafprozessen Zeugen geladen, die den Tatablauf überhaupt nicht bezeugen können? Familienmitglieder, Freunde und Bekannte geben sich die Klinke in die Hand, auf dass ein Gericht sich ein Gesamtbild der sozialen Situation machen kann. Ja, hackt´s denn? Was hat denn das mit der Tat zu tun? Wenn strittig ist, ob ein Angeklagter überhaupt der Täter ist, dann spielt es doch absolut keine Rolle, aus welchen Familienverhältnissen er kommt. Erst wenn die Tat dem Angeklagten nachgewiesen ist oder durch eine konsistente Indizienkette die Täterschaft geklärt ist, macht eine solche Nabelschau zum Zwecke der Motivfestlegung vielleicht noch Sinn. 
Da muss ich Dir leider widersprechen. In einem Indizienprozess kommt es sehr wohl auch auf die Lebensumstände des Tatverdächtigen an. Insbesondere bei einer vermuteten Beziehungstat kann die Durchleuchtung der familiären Verhältnisse große Erkenntnisse bringen. Ich erinnere mich an die Aussage des Vaters, dass dieser mit der Hochzeit nicht einverstanden war und der Tatverdächtige wohl das Opfer auszahlen sollte. Hier sind die familiären Bände durchaus von belang. Man sollte überhaupt vorsichtig damit sein, vorschnell einen möglichen Täter zum Opfer zu erklären. Genauso wie man keinen Tatverdächtigen zum tatsächlichen Täter erklären sollte.

Ich bin nur etwas überrascht, wie sehr auf unsere rechtsstaatlichen Prinzipien verwiesen wird (nach dem Motto: "Er wurde ja nicht verurteilt"), aber dasselbe Vertrauen in unsere Rechtsapparate nicht investiert wird. Die Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaft sowie das Gericht haben sich diesen Grundsätzen nämlich bedient und einen ausreichenden Tatverdacht begründet, der zugleich eine Eröffnung des Verfahrens auslöste. Damit einher geht selbstverständlich keine Verurteilung - das ist strikt zu trennen. Dennoch ist der Tatverdacht derart stark begründet, dass die permanente Infragestellung desgleichen etwas skurril anmutet. Frei nach dem Motto: Der Tatverdächtige ist solange unschuldig, bis ihm die Schuld bewiesen ist - das sagt das Gesetz. Darauf vertraue ich. Ob der Tatverdacht aber wirklich gegeben ist, dem vertraue ich hingegen nicht.

Es ist schwierig darzustellen, worauf ich hinaus will. Ich finde es nur etwas merkwürdig, wie sich manche hier in ihrer Argumentation drehen und biegen.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:(2) Bei einer (unbeweisbaren) Beziehungstat muss neben der Indizienkette doch gerade das nahe Umfeld und die Beziehung selbst beleuchtet werden, um die Motivlage zu eruieren. Gäbe es handfeste Beweise, wäre das Motiv nebensächlich.
Vollkommen korrekt. Dem schließe ich mich ausnahmslos an.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es ist interessant zu lesen, dass so viele überzeugt sind, er wäre verurteilt worden. Ich hoffe, die waren beim Prozess dabei und gründen ihre Ansicht auf die Erkenntnisse, die sie im Prozess gewonnen haben. Denn allein auf die Tatsachen gestützt, die in der Presse bekannt wurden, hätte ich als Richter den Angeklagten nicht verurteilt.
So einfach würde ich es mir an dieser Stelle nicht machen. In solchen Prozessen wird sehr viel von den Richtern berücksichtigt und gewichtet. Dabei spielt auch die Glaubhaftigkeit einzelner Aussagen eine Rolle, die zumeist von diesen Personen anders bewertet wird als von Medienvertretern oder externen Besuchern. Ein Thema spielt hier auch die Aussagepsychologie, die teilweise Erkenntnisse in Bezug auf die Glaubhaftigkeit offenlegt. Deshalb würde ich generell keinerlei Medienberichterstattung zu meiner persönlichen Urteilsfindung hinzuziehen, da sie hierfür einfach nicht geeignet und valide genug ist. Alleine aber der Tatsache geschuldet, dass die Richter einen dringenden Tatverdacht noch immer als gegeben ansahen und deshalb einen Haftprüfungsantrag negativ beschieden haben, zeigt relativ eindeutig, dass das Gericht gegenwärtig die Indizien sehr wohl als sehr tragfähig erachtet haben. Folglich kann ich die Kritik, der zu schwachen Indizien, nicht nachvollziehen.
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Ob die Spurenlage deutlich ist, auch das hätte NUR der Richter entschieden.Wäre das für ihn sofort eindeutig gewesen, gäbe es überhaupt keine Verhandlung.Dann hätte er sich das alles erspart und hätte sofort geurteilt.
Das ist leider, gelinde gesagt, vollkommener Blödsinn. Gerade unser Rechtssystem erfordert ein ordentliches Verfahren, dem der Tatverdächtige auch zugeführt wurde. Der Richter erkannte die Schwere der belastenden Beweise und hat das Hauptverfahren eröffnet. Er hätte allenfalls dieses ablehnen können. Eine Verurteilung ohne Verfahren währe indes nicht möglich gewesen. Das widerspricht unseren Rechtsgrundsätzen.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Sag mal, stimuliert diese permanente, rechtlich nicht gedeckte Anschuldigung des TV auf irgendeine ungesunde Weise dein persönliches Lustzentrum?
Sei doch bitte so gut und lehn die nicht weiter aus dem Fenster als die deutsche Justiz.
Oder hast du deine Weisheiten aus irgendwelchen weissagenden Schneekugeln, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind?
Seine Täterfeststellung halte ich auch für verfehlt. Für mich bleibt, mangels Schuldspruch, RE der Tatverdächtige. Weitere Interpretationen, die seine Schuld untermauern sollen, sind nichts weiter als Spekulation und mangels Fortführung des Verfahrens unnütz.
Festhalten möchte ich aber an dieser Stelle, dass RE mit seinem Freitod weder schuldig NOCH unschuldig geworden ist. Er ist, bleibt und war derjenige, der mit der höchsten Wahrscheinlichkeit mit dieser Tat als Täter in Verbindung gebracht wurde. Dies unterstreicht das Gericht auch nochmals dadurch, dass nach etlichen Verhandlungstagen der dringende Tatverdacht noch immer als gegeben angesehen wurde. Folglich, die ganzen Zweifel, die mittlerweile hier diskutiert wurden, waren für das Gericht nicht gegeben. Eine Entlastung hat demnach bis zu seinem Freitod nicht stattgefunden.
Zitat von TrineTrine schrieb:Es ist meistens eine Zwangshandlung eines schwer kranken Menschen, der glaubt, dadurch seine Angehörigen von der Last, ihn zu kennen zu befreien und sich selbst Ruhe und Frieden zu verschaffen.
In vielen Fällen magst Du Recht haben, dennoch gibt es auch häufig Menschen, die sich aus rein selbstbezogenen Gründen suizidieren. Weil sie eben nicht mit der Schuld leben können und weil sie keinen Ausweg mehr sahen. Auch ein Abschiedsbrief, der sich an die Verwandten richtet, ist nicht immer gleich der Beweis, er wolle Last von ihren Schultern nehmen. Es kann auch nur der Versuch sein, sich zu erklären und deren Segen zu erhalten. Wie Du selber sagst: Er ist evt. nicht objektiv. Für mich sind in solchen Konstellationen zu viele "Wenns", weshalb ich mich rein auf Fakten konzentriere: Er hatte eine schlechte rechtliche Prognose, seine familiären Verhältnisse waren zerrüttet, viele Menschen aus dem persönlichen Umfeld hielten ihn für den möglichen Täter. Hieraus kann durchaus der Entschluss reifen, seinem Leben ein Ende zu setzen, erst recht, wenn man bereits psychisch erkrankt ist. Die Schuldfrage muss man selbstverständlich nicht weiter forcieren. Unschuldig wurde er mit seinem Freitod aber nicht, das sollte man festhalten.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 12:03
Wenn ich mir vorstelle, ich müsste 24 Stunden täglich in einer Zelle verbringen, ausgegrenzt von meiner kompletten Familie und erst recht von meinen Kindern, schon allein dieser Gedanke jetzt bringt mich um den Verstand, geschweige denn, das es wirklich so wäre.
Wäre ich unschuldig, wäre ich verzweifelt...vor allem wenn ich sehe, das mir so oder so niemand glaubt,sich alle gegen mich stellen, alles gegen mich spricht und ich aus der Sache eh nicht mehr heil rauskomme...wenn dann noch meine Familie gegen mich ist, dann wäre meine Psyche eh komplett zerstört.
Wäre ich schuldig würde mich mein Gewissen plagen, was ich da getan habe, denn Ich könnte damit nicht leben und ich wüsste aber auch, das ich noch jahrelang in dieser (sorry) Scheiss Zelle sitzen müsste. Und meinen Kindern, hätte ich deren Vater umgebracht, könnte ich nie wieder in die Augen schauen.
Wahrscheinlich würde ich mich auch gezwungen fühlen, mich umzubringen. Und wenn ich schon einen Abschiedsbrief schreiben würde, würde ich ein Geständnis ablegen, denn ich hätte nichts mehr zu befürchten. Das einzige Problem das ich hätte wäre, das meine Kinder mich für immer und ewig hassen würden und selbst wenn ich tot bin, wäre mir das absolut nicht egal.

Was ich sagen möchte...bei RE könnte es schuldig oder nicht schuldig gewesen sein, so oder so sah er in seinem Leben wahrscheinlich keinen Sinn mehr.
Wäre er tatsächlich freigesprochen worden, wäre das Leben in Freiheit für ihn eine Katastrophe. Ich vermute mal er wäre alleine auf sich gestellt, evtl. würde keiner mehr mit ihm zu tun haben wollen, er müsste sein Wohnhaus so oder so verlassen und hätte vermutlich auch den ewigen Kampf um die Kinder. Und genauso auch, wäre er verurteilt worden. Und das schlimmste wäre dann hierbei, den Kindern irgendwann mal zu erklären, warum er deren Mutter umgebracht hat.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 12:30
Zitat von auxiliusauxilius schrieb:In einem Indizienprozess kommt es sehr wohl auch auf die Lebensumstände des Tatverdächtigen an. Insbesondere bei einer vermuteten Beziehungstat kann die Durchleuchtung der familiären Verhältnisse große Erkenntnisse bringen. Ich erinnere mich an die Aussage des Vaters, dass dieser mit der Hochzeit nicht einverstanden war und der Tatverdächtige wohl das Opfer auszahlen sollte. Hier sind die familiären Bände durchaus von belang.
Welchen Wert - in Bezug auf die angeklagte Tat - soll die die große Erkenntnis haben, dass der Vater des Angeklagten mit der Hochzeit und der damit verbundenen Partnerwahl seines Sohnes nicht einverstanden war? Im Zweifel müsste der Vater noch aufpassen, dass ihm daraus nicht noch ein Motiv angehext wird. Spricht diese Erkenntnis jetzt für oder gegen die Täterschaft seines Sohnes an der Tötung seiner "ungeliebten" Schwiegertochter? Ob die Familie in Harmonie oder im Dauerzoff oder in gegenseitiger Ignoranz und Verachtung miteinander umging, spricht das für oder gegen die Täterschaft?

Auch eine in den Sternen stehende Auszahlung als Ausgleich bei der Gütertrennung kann allenfalls im Zirkelschluß als tatrelevant betrachtet werden. Mögen all diese "großen Erkenntnisse" ein Motiv seitens des Angeklagten untermauern, so mag das in Ordnung sein. Mehr aber auch nicht. Die Glaubwürdigkeit der "sozialen" Zeugen wäre dann eben auch nur zum Zwecke der Motivverstärkung von Belang. Ich möchte das nicht vom Tisch wischen, natürlich ist die Herausstellung von Motiven eben auch ein Indiz. Ohne das Motiv kann ein Indizienprozess nicht geführt werden. Wenn man mit diesem Zeugenaufgebot RE also ein starkes Motiv zuweisen könnte, dann wäre mein obiger Punkt 1 erfüllt. Zu Punkt 2 und 3 ist es leider nicht mehr gekommen.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 12:38
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Welchen Wert - in Bezug auf die angeklagte Tat - soll die die große Erkenntnis haben, dass der Vater des Angeklagten mit der Hochzeit und der damit verbundenen Partnerwahl seines Sohnes nicht einverstanden war? Im Zweifel müsste der Vater noch aufpassen, dass ihm daraus nicht noch ein Motiv angehext wird. Spricht diese Erkenntnis jetzt für oder gegen die Täterschaft seines Sohnes an der Tötung seiner "ungeliebten" Schwiegertochter? Ob die Familie in Harmonie oder im Dauerzoff oder in gegenseitiger Ignorant und Verachtung miteinander umging, spricht 
Du hast einen Aspekt dieser Relevanz durchleuchtet. Möglicherweise ergeben sich durch solche Erkentnisse neue Tatmotive oder Tatverdächtige. Möglicherweise ergibt sich daraus aber auch ein verstärktes Motiv des bereits ermittelten Tatverdächtigen. Gehe man zum Beispiel davon aus, der Tatverdächtige wäre von seinem Vater finanziell abhängig, und dieser wiederum ist mit seiner Schwiegertochter nicht einverstanden, könnte daraus durchaus ein einzelner Baustein eines Motivs entstehen. Bevor dies aber nicht geklärt ist, kann es nicht berücksichtigt werden. Ergo, die Familienangehörigen müssen zur Aussage geladen werden. Das eben erwähnte Tatmotiv ist nur beispielhaft und könnte weiter konstruiert werden - darauf verzichte ich aber an dieser Stelle, weil es eben nur beispielhaft war. Es soll nur verdeutlichen, dass die Lebensumstände sehr wohl relevant sind, vor allem in einem solchen Fall.

Es geht dabei auch sehr viel um Zweifel. Man möchte die Glaubhaftigkeit einzelner Aussagen werten können. Haben sich Angehörige abgesprochen ? Möglicherweise auch in Bezug auf den Angeklagten ? Können hieraus Schlüsse gezogen werden, die seine eigene Aussagen relativieren, entkräften oder bestärken ? Man sollte es sich nicht so einfach machen und sagen "das braucht man nicht". Es ist mitnichten so, dass man die Privatsphäre einer Person rein aus Boshaftigkeit in die Öffentlichkeit zerren möchte.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 12:39
@auxilius

Wenn ich deine Ausführungen richtig verstehe, irritiert dich, dass der Tatverdacht infrage gestellt wird. Hier zum Beispiel: 
Zitat von auxiliusauxilius schrieb:Dennoch ist der Tatverdacht derart stark begründet, dass die permanente Infragestellung desgleichen etwas skurril anmutet.
Von den ganzen Teilnehmern die du zitiert hast, kann ich bei keinem herauslesen, dass er eben dieses tut, den Tatverdacht in Frage stellen.

Dass der Tatverdächtige angeklagt wurde, wird ohne Zweifel seine Gründe haben, nur wurde er eben nicht verurteilt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt war er eben nur das, ein Tatverdächtiger.

Die einen glauben er ist schuldig, andere glauben er ist unschuldig. Und es gibt eben die, die sich darüber im klaren sind es nicht zu wissen und sich auch nicht anmaßen ein Urteil zu fällen. 


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 13:06
Trine

Ja die Familien sollten trauern können, was zur Zeit geschrieben wird vor allem auf Facebook das ist wirklich nicht zu fassen, die Menschen können so böse sein.

Ich versteh nicht warum man jetzt nicht einfach mal gut sein lassen kann, warum diese Hetzereien? Es bringt keinen der Beiden zurück.

Mit stand Nadine sehr nahe und ich wünsche mir nichts sehnlicher als dass der Fall aufgeklärt wird aber im Moment trauert auch eine Familie um ihr Kind, Bruder usw., man sollte das erst mal wahrnehmen und respektieren.

Es macht mich unheimlich wütend dass andere es sich einfach herausnehmen und hetzen, beschuldigen und blöd daherschreiben.
Habt etwas Respekt und gönnt den Familien etwas Ruhe es ist nicht einfach für keine der Beiden.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 13:13
Zitat von PiraPira schrieb:Von den ganzen Teilnehmern die du zitiert hast, kann ich bei keinem herauslesen, dass er eben dieses tut, den Tatverdacht in Frage stellen.
Dann habe ich die Beiträge dahingehend falsch interpretiert. Für mich klang das zeitweise so, als ob aus dem Tatverdächtigen der unschuldig inhaftierte stilisiert werden sollte.
Zitat von PiraPira schrieb:Bis zum jetzigen Zeitpunkt war er eben nur das, ein Tatverdächtiger.
Das Wort "nur" würde ich in diesem Satz streichen. Tatverdächtiger wird man nicht über Nacht und mal geschwind so im Vorbeigehen. Das Wort klingt sehr verharmlosend. Es sind viele Etappen erforderlich, bis ein Tatverdächtiger in U-Haft genommen und ihm anschließend ein Prozess gemacht wird. All diese Etappen ist der Tatverdächtige durchlaufen. Von dem her war er nicht nur der Tatverdächtige sondern auch der Angeklagte. Das alles wiegt schwer und wird keinesfalls durch einen Suizid beeinflusst.

Für mich ist deshalb festzustellen: Der Angeklagte, welcher der wahrscheinlichste Täter war, ist tot durch Suizid. Über Schuld oder Unschuld braucht man meines erachtens nicht mehr reden. Allenfalls über Wahrscheinlichkeiten kann sich der ein oder andere den Kopf zerbrechen - und da kann ich nachvollziehen, wenn viele in RE noch immer den Täter sehen.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 13:18
Zitat von SchneeglockeSchneeglocke schrieb:Mit stand Nadine sehr nahe und ich wünsche mir nichts sehnlicher als dass der Fall aufgeklärt wird aber im Moment trauert auch eine Familie um ihr Kind, Bruder usw., man sollte das erst mal wahrnehmen und respektieren.
Ich finde gut, was du geschrieben hast. Du bist persönlich betroffen und schaffst es so objektiv zu bleiben. Größten Respekt. 

Es ist schlimm, dass der Fall wahrscheinlich nicht mehr aufgeklärt wird. Das müssen die Betroffenen irgendwie verarbeiten. 

Viele werden für sich den Schuldigen gefunden haben, das ist wohl auch ok so, wenn es damit besser geht. Aber es darf nicht öffentlich gehetzt werden und ich kann auch nicht nachvollziehen, wie man anderen seine Meinung derart aufzwingen möchte. 


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 13:31
Zitat von auxiliusauxilius schrieb:Tatverdächtiger wird man nicht über Nacht und mal geschwind so im Vorbeigehen. Das Wort klingt sehr verharmlosend. Es sind viele Etappen erforderlich, bis ein Tatverdächtiger in U-Haft genommen und ihm anschließend ein Prozess gemacht wird. All diese Etappen ist der Tatverdächtige durchlaufen. Von dem her war er nicht nur der Tatverdächtige sondern auch der Angeklagte.
Andererseits ist es aber auch so, dass man zum Tatverdächtigen gemacht wird. Durch eine Ermittlungsbehörde. Und dass man zum Untersuchungshäftling gemacht wird durch einen Haftrichter auf Antrag einer Staatsanwaltschaft. Zum Angeklagten wird man auch gemacht. Diese Etappen sind gut und richtig. Aber erst in der Hauptverhandlung ist ein Beschuldigter in der Lage, sich gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe effektiv zu verteidigen. Erst jetzt wird also in die zweite Wagschale auch ein Gewicht eingefüllt. 

Insofern ist das Ermittlungsverfahren und auch die Anklageerhebung zunächst in der Praxis stets ein wenig einseitig und vorwurfslastig, obwohl die Staatsanwaltschaft nominell dazu verpflichtet ist, auch alle entlastende Faktoren zu ermitteln. Es steht also zu Beginn der Hauptverhandlung erst einmal eine pralle Belastungsseite einem stillen Nichts gegenüber. Das sieht für viele dann vielleicht so aus, als ergäbe dies bereits das vollendete Bild. "Was will die Verteidigung denn jetzt noch machen, die Indizien erscheinen doch erdrückend?" Leider ist es so früh im Verfahren der Verteidigung offenbar nicht gelungen, neben ein paar kurzen Erklärungen und dem Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls die den Angeklagten entlastenden Punkte herauszustreichen. Die Beweisaufnahme konnte nicht mehr abgeschlossen werden und die Plädoyers fehlen. Und das Urteil. Damit müssen jetzt alle leben, die immerhin noch leben.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 13:52
@Hammurapi
Dass ein Beschuldigte erst in der Hauptverhandlung in der Lage ist sich effektiv zu verteidigen, ist schichtweg falsch. Ein Beschuldigter kann sich das gesamte Ermittlungsverfahren über effektiv verteidigen. Es gibt viele Fälle, in denen es erst gar nicht zur Anklage kommt, weil der Beschuldigte sich bereits im Ermittlungsverfahren effektiv verteidigt hat, indem er z. B. Zeugen benennt, die ihn entlasten können.

Die Staatsanwaltschaft ist nicht nur nominell verpflichtet, entlastende Fakten zu ermitteln, sondern sie tut es tatsächlich. Was hätte die Staatsanwaltschaft davon, wenn sie einseitig ermittelt und in der Hauptverhandlung eine Bauchlandung erlebt? Nichts. Nur Verschwendung von Arbeitskraft und Kosten. Und das Wissen, einen Menschen unnötig der Belastung einer Hauptverhandlung ausgesetzt zu haben.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 14:00
viele sehen in Schweigen des TV eventuell auch eine gewisse Schuld. Viele glauben, dass jemand, der nichts zu verbergen hat sich auch ohne Bedenken zur Tat hätte äussern können, so wie man das im täglichen Leben ja auch macht, wenn man grundlos angegriffen wird. Sicher ist diese Situation nicht mit alltäglichem vergleichbar, und man kann sich durch Aussagen auch belasten, bei einer Unschuld wären aber solche belastenden Aussagen ja auch überprüfbar gewesen und hätten nach derer Überprüfung widerlegt werden können.  
Was ich damit sagen möchte ist, das eine Aussageverweigerung durch jemand der schuldhaft oder schuldlos im Fokus steht von vielen negativ ausgeledt wird.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 14:04
@gräfinzahl

Ja, er kann zunächst als Zeuge immerhin Fragen beantworten, proaktiv aussagen, weitere Zeugen benennen, sein Handy und Computer zur Verfügung stellen, sogar freiwillig sein Haus durchsuchen lassen. Aber das ist keine effektive Verteidigung gegen den Tatvorwurf, der zunächst noch nicht einmal erhoben ist, sondern eine Form der Kooperation mit den Ermittlungsbehörden. Wie jene das dann in abhängiger "Unabhängigkeit" und unter dem Aufklärungsdruck der Öffentlichkeit bewerten, liegt absolut nicht in seiner Hand. Dafür braucht es erst einen Richter. Oder mehrere.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 14:43
Man darf nur nicht vergessen, das evtl dieser Fall hier nicht der erste gewesen wäre, das man einen Angeklagten zu Unrecht a.) in die U-Haft steckt und b.) unschuldig verurteilt. Es gab da schon häufiger solcher Fälle in denen sich Ermittler, Staatsanwalt und Richter sehr sicher waren, den Richtigen ermittelt, angeklagt und verurteilt zu haben.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 15:02
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Ja, er kann zunächst als Zeuge immerhin Fragen beantworten, proaktiv aussagen, weitere Zeugen benennen, sein Handy und Computer zur Verfügung stellen, sogar freiwillig sein Haus durchsuchen lassen. Aber das ist keine effektive Verteidigung gegen den Tatvorwurf, der zunächst noch nicht einmal erhoben ist, sondern eine Form der Kooperation mit den Ermittlungsbehörden.
Ein Angeklagter und seine Anwälte können auch vor der Hauptverhandlung effektiv Beweise bzw. Indizien der StA angreifen, sodass das Gericht bei entsprechender Überzeugung die Hauptverhandlung platzen lässt.

Kommt es dennoch zu einer Hauptverhandlung, dann deswegen, weil das Gericht von den Anklagepunkten / Beweisen / Indizien der StA überzeugt ist bzw. die Aussicht auf eine Verurteilung als gegeben sowie hinreichend begründet ansieht.
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Man darf nur nicht vergessen, das evtl dieser Fall hier nicht der erste gewesen wäre, das man einen Angeklagten zu Unrecht a.) in die U-Haft steckt und b.) unschuldig verurteilt. Es gab da schon häufiger solcher Fälle in denen sich Ermittler, Staatsanwalt und Richter sehr sicher waren, den Richtigen ermittelt, angeklagt und verurteilt zu haben.
Das ist im Grunde genommen bei jedem Indizienprozess gegeben, daher muss man schon auf die Fähigkeiten der Profi-Juristen vertrauen. Einem vermeintlich unschuldig Verurteilten stehen weitere Rechtsmittel zur Verfügung, um eine Wiederaufnahme zu erwirken.

Man darf auch nicht vergessen, dass Profis seitens Polizei und StA von der Täterschaft überzeugt sind und dass Fehlurteile eine absolute Ausnahme darstellen...


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 15:09
Ich hoffe dass RE in dem Abschiedsbrief etwas oder jemanden genannt hat, den er stattdessen für schuldig hält...

Heute fahren am Fundort sehr viele Polizeistreifen bzw. stehen am Parkausgang mit Blick zum Kreuz, weiß jemand warum?


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 15:45
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Ein Angeklagter und seine Anwälte können auch vor der Hauptverhandlung effektiv Beweise bzw. Indizien der StA angreifen, sodass das Gericht bei entsprechender Überzeugung die Hauptverhandlung platzen lässt.
Ja, erst im schmalen Fenster des Vorverfahrens wäre das möglich, nach Abschluß der Ermittlungen. Aber die Verteidigung erhält auch erst in diesem Stadium Einblick in die Anklageschrift und die Ermittlungsakte und müsste dann mit kurzer Frist ihre grundsätzlichen Bedenken gegen die Eröffnung der Hauptverhandlung geltend machen. Dazu müssten aber wirklich grobe Gründe offensichtlich sein. In der Regel werden die eingereichten Anklagen der StA von den Gerichten auch zur Verhandlung angenommen.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 15:59
@Hammurapi

MMn. müsste das seit Anfang August 2016 möglich gewesen sein, dementsprechend 5 Monate. Da wurde RE ja der Tat beschuldigt und in Haft genommen, weil die Wahrscheinlichkeit auf eine Verurteilung als Täter als "sehr" hoch bewertet wurde.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 16:10
@Lightfoot

Ja, es bestand dringender Tatverdacht plus Verdunkelungs- bzw. Fluchtgefahr. Deshalb der Haftbefehl. Aber effektiv verteidigen kann man erst, wenn man auch Akteneinsicht hat. Auch Verteidiger müssen sich in zum Teil sehr große Ermittlungsakten, die über Mante hinweg sorgsam gefüllt wurden, in relativ kurzer Zeit einarbeiten, wie auch die Richter. Am Ende ist es erst die Hauptverhandlung vor Gericht, die Belastendes und Entlastendes von beiden Seiten gleichermassen zu öffentlichem Gehör bringt und eine Gesamtbeurteilung, in diesem Fall vor allem der zu beweisenden Täterschaft des RE zum Nachteil seiner Ehefrau, ermöglicht.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 17:58
@Hammurapi
Du liegst in einigen Punkten falsch.

Wie ich dir vor einiger Zeit schon einmal erklärt habe, bekommt der Verteidiger allerspätestens vor Abschluss der Ermittlungen und vor der Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft umfassende Akteneinsicht. Meistens schon früher, anderenfalls muss die Staatsanwaltschaft die Gründe darlegen, warum nicht. Spätestens dann kann der Beschuldigte  entlastende Beweise vorbringen. Diesen geht die Staatsanwaltschaft nach. Erst wenn alles überprüft ist, gibt es den Abschluss der Ermittlungen mit Abschlussentscheidung.

Ich stelle immer wieder mal Verfahren ein, nachdem ich den vom Beschuldigten benannten Beweismittel nachgegangen bin und danach kein hinreichender Tatverdacht besteht. Andererseits habe ich auch schon oft einem Angeklagten, der erst in der Verhandlung Angaben macht, gesagt, dass er nicht hier sitzen würde, wenn er das bereits im Ermittlungsverfahren getan hätte, weil das Verfahren dann in diesem Stadium eingestellt worden wäre.

Ich merke, dass du dir sehr viel Wissen über unser Rechtssystem angeeignet hast und das meiste, was du schreibst, ist richtig. Aber als Staatsanwalt oder Richter hast du noch nicht gearbeitet. Und die Einschätzung, dass die Verteidigung erst im Hauptverfahren effektiv betrieben werden kann, ist schlichtweg falsch.


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