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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.325 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kleidung, 2015, Nackt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

07.02.2017 um 22:42
@Cosmo69
Du hast Beweise, dass er der Täter war? Du meinst nicht, dass die Kinder nun vor allem das Problem haben werden, die Antwort nie ganz genau zu kennen, da er auch noch im Abschiedsbrief die Tat geleugnet haben soll?
Solche Gewissheit hätte ich gerne... niemals.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

07.02.2017 um 22:48
 Was heißt das denn: "nach Informationen dieser Zeitung" ? Welcher Zeitung? Schreibt die Stuttgarter Zeitung irgendwo ab? Oder soll das heißen, die haben eine Info, für deren Richtigkeit sie ihre Hand nicht ins Feuer legen wollen?

Ich finde den Ausgang der Sache äußerst tragisch für die ganze beteiligte Familie, aber besonders für die Kinder. Ich würde ihnen wünschen, dass sie Einsicht in sämtliche Ermittlungsakten bekommen, um so vielleicht noch Gewissheit zu bekommen.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

07.02.2017 um 22:49
Also sollte sich der Abschiedsbrief wirklich bestätigen, wonach es ja aussiehst, wirft das alles wieder in ein ganz anderes Licht.
In meinen Augen hätte er so kurz vor dem Angesicht des Herrn keinen Grund mehr gehabt zu lügen.
Das würde bedeuten,dass der/die Täter noch im,er da draußen rumlaufen...und wieviel Gewicht liegt nun wieder auf der Zeugenaussage was den Lidl betrifft!?
Der Fall war von Beginn an mit Widersprüchen besetzt .....
Es sollte ein öffentliches Interesse sein,diesen Fall wieder aufzunehmen!


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

07.02.2017 um 22:54
Zitat von FFFF schrieb:Dass jemand, der schon zuvor suizidgefährdet war, seine Lage trotz eines vielleicht möglichen Freispruches als aussichtslos empfindet, ist nachvollziehbar...
@FF

Das sehe ich genauso. 

Allerdings frage ich mich, warum der Angeklagte als nicht gefährdet eingestuft wurde. Er hat sich an aneinandergeknoteten Stoffteilen und einem Gürtel aufgehängt. Wie ist das zu verstehen? Wenn er sein Bettlaken aufgeschnitten hätte, hätte er einen scharfen Gegenstand haben müssen. Warum hatte er einen Gürtel? 

Am 6. ging es um seine Haftprüfung. Er ist morgens um 6 Uhr gefunden worden. Ich will hier niemandem Unachtsamkeit oder Versagen unterstellen, aber diese Nacht vor dem 6. war eine Nacht zwischen Bangen und Hoffen. Dass man da vielleicht mal ab und an schaut, ob der Angeklagte schläft, wäre in meinem Augen normal gewesen.

Die Situation jetzt mit einem Suizid und einem Abschiedsbrief, in dem er seine Unschuld beteuert, während auf der anderen Seite die Ermittlungen nicht mehr aufgenommen werden, ist absolut unbefriedigend für die Angehörigen.

Viele Fragezeichen bleiben hinsichtlich des Mordes und des Selbstmordes.

 


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

07.02.2017 um 23:12
Womöglich wusste der Täter genau, dass er auch den leicht zerbrechlichen R mit seiner  Tat erledigen konnte und hat damit erreicht was er wollte. 


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

07.02.2017 um 23:18
@LogiFakt

Ähm, was wollte der Täter erreichen? Kann Dir gerade nicht so ganz folgen. 

Du glaubst, der Täter wollte zwei Kleinkinder zu Vollwaisen machen? Du glaubst, dass das seine Intention war? Oder verstehe ich nur Bahnhof?


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

07.02.2017 um 23:24
@JamesRockford

Wenn man da etwas an der JVA kritisieren wollte, dann vielleicht, warum man ihn nicht mit einem anderen Untersuchungshäftling, vielleicht einem leichten Fall, z.B. einem mutmaßlichen Steuerhinterzieher oder türkischen Landsmann, auf eine Gemeinschaftszelle gelegt hat. Eine Einzelzelle hat nicht für jeden Insassen nur Vorteile.


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07.02.2017 um 23:33
@JamesRockford
Ich habe in mehreren Posts daraufhin gewiesen, dass R das zweite Opfer im Sinne einer Schuldigen-Rolle sein könnte. Es ist nicht schwer zu erkennen und vorherzusagen, dass er zwangsläufig in die Sündenbock-Rolle geraten muss.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

07.02.2017 um 23:38
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Wenn man da etwas an der JVA kritisieren wollte, dann vielleicht, warum man ihn nicht mit einem anderen Untersuchungshäftling, vielleicht einem leichten Fall, z.B. einem mutmaßlichen Steuerhinterzieher oder türkischen Landsmann, auf eine Gemeinschaftszelle gelegt hat. Eine Einzelzelle hat nicht für jeden Insassen nur Vorteile.
@Hammurapi

Das sehe ich auch so. Diesen Suizid hätte man verhindern können. 
Zitat von LogiFaktLogiFakt schrieb:Ich habe in mehreren Posts daraufhin gewiesen, dass R das zweite Opfer im Sinne einer Schuldigen-Rolle sein könnte. Es ist nicht schwer zu erkennen und vorherzusagen, dass er zwangsläufig in die Sündenbock-Rolle geraten muss.


Ich weiß, dass Du das zig Mal geschrieben hast. Nur erschließt sich mir Deine Argumentation nicht so wirklich. Vielleicht solltest Du deutlicher schreiben. 



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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

07.02.2017 um 23:54
@MarbachMinds
Mit Gott würde ich vorsichtig sein !
Sehr problematisch mit dem Suizid jetzt, der TV kann eine Depression entwickelt haben (schlimm das auf so etwas nicht geachtet wird ! ) weiter ist es möglich das er die Tat verdrängt
hat sich unschuldig am Ars.... empfand .


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 00:00
Zitat von MarbachMindsMarbachMinds schrieb:Also sollte sich der Abschiedsbrief wirklich bestätigen, wonach es ja aussiehst, wirft das alles wieder in ein ganz anderes Licht.
In meinen Augen hätte er so kurz vor dem Angesicht des Herrn keinen Grund mehr gehabt zu lügen.
Da bin ich anderer Ansicht. Es kommt nicht selten vor, dass jemand aus falschem Stolz ein solches Verhalten bis zum Schluss durchzieht. Nicht jeder langjährig inhaftierte, der unweigerlich seine Unschuld beteuert, ist auch tatsächlich unschuldig. Es ist auch in diesem Fall denkbar, dass der Tatverdächtige trotz aller Zweifel keinen Weg sah, in ein normales Leben zurückzukehren - ganz gleich, wie das gerichtliche Verfahren endet. Ich möchte keine simplen Wörter wie Revanche, Retourkutsche oder dergleichen verwenden, dennoch kann ein solches Verhalten auch in diese Richtung interpretiert werden. Ein Täter, der meint, nicht entdeckt zu werden und dennoch erwischt wird, sieht die Ermittlungsbehörden als Gegenspieler an. Wenn man selbst nicht mehr viel zu verlieren hat, ist es auch durchaus denkbar, dass man noch "andere mitnehmen" möchte. Könnte man das besser als so ? Wohl kaum. Die Ermittlungsbehörden werden Vorwürfen und Zweifel ausgesetzt, die Beweislage ist derart dünn, dass "der große Beweis" wohl auch nach seinem Ableben nicht mehr kommen wird. Was bleibt ist für einige die Vermutung, man hätte einen unschuldigen in den Tod getrieben. Sowohl von den Ermittlungsbehörden, den vorverurteilenden Menschen aus der Bevölkerung, den Medien, usw.

Wem das zuviel Spekulation oder abwegig sein mag, den verweise ich gerne nochmal nach oben: Nicht jeder, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuert, ist auch wirklich unschuldig. Auch wenn wir Menschen in solchen Situation oft dazu neigen, an deren Schuld dann zu zweifeln...
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Das sehe ich auch so. Diesen Suizid hätte man verhindern können.
Möglicherweise an diesem Tag, in dieser Situation. Nicht aber für immer. Ich halte es daher für mühsig, jetzt einen schuldigen für seinen selbstgewählten Suizid auszumachen. In seiner Situation wäre es auch gut denkbar gewesen, dass er sich nach einem möglichen Freispruch zweiter Klasse suizidiert, weil er das Signum, das ihm anhaftet, nicht erträgt.
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Am 6. ging es um seine Haftprüfung. Er ist morgens um 6 Uhr gefunden worden. Ich will hier niemandem Unachtsamkeit oder Versagen unterstellen, aber diese Nacht vor dem 6. war eine Nacht zwischen Bangen und Hoffen. Dass man da vielleicht mal ab und an schaut, ob der Angeklagte schläft, wäre in meinem Augen normal gewesen.
Das hätte ich gerne mal näher erläutert, warum ausgerechnet dieser Tag ein erhöhtes Suizidrisiko hervorgerufen haben soll ? Das erschließt sich mir nicht im geringsten. Vor Prozessbeginn ist der Druck am höchsten, die Angst vor der Öffentlichkeit, vor dem Unbekannten. Möglicherweise wird der Druck größer durch einen entsprechenden Prozessverlauf und erdrückender Beweislage - das war hier aber nicht gegeben. Es lief so günstig für ihn, dass er guten Glaubens sein konnte, eventuell freigesprochen oder aber auch aus der Haft entlassen zu werden. Ich erkenne deshalb keine erhöhte Suizidgefahr DURCH den 6.2. - wäre seine Haftprüfung negativ beschieden worden, dann sehe ich eine Begründung, aber nicht davor. Deshalb dem Gefängnis indirekt vorzuwerfen, sie hätten Versäumnisse an den Tag gelegt, finde ich schon sehr weit hergeholt...


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 00:01
@Cosmo69
 Genauso gut kann es ja auch sein, dass er es nicht war und keinen Ausweg mehr gesehen hat, da er ja in den meisten Augen bereits "verurteilt" war.

Zudem der Aspekt seine Kinder nicht mehr zu sehen....ich glaube, dass so eine Situation eine eh schon angeknackste Psyche vollends fertig macht.


Was, wenn er es nicht war, dann gibt es einen Täter der draußen frei rumläuft....


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08.02.2017 um 00:24
Zitat von auxiliusauxilius schrieb:In seiner Situation wäre es auch gut denkbar gewesen, dass er sich nach einem möglichen Freispruch zweiter Klasse suizidiert, weil er das Signum, das ihm anhaftet, nicht erträgt.
@auxilius

Ein Freispruch zweiter Klasse wäre der Horror gewesen, und zwar für alle Beteiligten. Da bleibt immer etwas anhaften. Im Grunde hätte er dann den Wohnort wechseln müssen.

Die Wahrheit ist immer leichter zu ertragen als eine Ungewissheit. Das gilt in dem Fall insbesondere für Nadines Familie.
Zitat von auxiliusauxilius schrieb:Das hätte ich gerne mal näher erläutert, warum ausgerechnet dieser Tag ein erhöhtes Suizidrisiko hervorgerufen haben soll ?
Die Verhaftung kam aus heiterem Himmel. Der Angeklagte hat nicht damit gerechnet, denn er wollte mit dem Kindermädchen und den Kindern in Urlaub fliegen. 

Wie die Prozesstage verlaufen sind, wissen wir. Letztlich sprach nichts für und nichts gegen den Angeklagten.

Am letzten Montag ging es um das Ergebnis der Haftprüfung. Dass dieser Tag wichtig war, liegt doch auf der Hand. Ich weiß auch nicht, ob es so eine gute Idee war, einem psychisch labilen Menschen einen Maulkorb zu verhängen. Vor Gericht ging die Post ab. Einzig bei den Aussagen seiner Familie hat er mit dem Kopf geschüttelt.

Dass extrem belastet war in der Nacht vor dem Haftprüfungstermin, ist ja eigentlich klar, denn eine Aussetzung hätte ja auch in gewisser Weise eine Unschuld bedeutet. Ein Nein hätte bedeutet, dass er in der Hierarchie im Knast als Ehefrauenmörder an unterster Stelle geblieben wäre.

Aber ich glaube, das weißt Du auch so.     


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 00:34
@JamesRockford

Es gibt diesen Freispruch zweiter Klasse eigentlich gar nicht. Wenn die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei durch ein Gericht festgestellt wird, folgt seine Verurteilung. Wenn nicht, ist freizusprechen. Dabei ist es völlig egal, ob ein "Mangel an Beweisen" oder eine "bewiesene Unschuld" vorliegt. Eine Unschuld vor Gericht zu beweisen ist extrem schwer und auch extrem selten. Die Unschuld muss auch nicht bewiesen werden, sondern die Schuld! Ohne Zweifel.


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08.02.2017 um 01:02
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Dass dieser Tag wichtig war, liegt doch auf der Hand.
Dem widerspreche ich auch nicht. Selbstverständlich war dieser Tag von elementarer Bedeutung. Dies begründet für mich aber noch lange keine erhöhte Suizidgefahr. Vielmehr würde sich diese für mich aus den Gesamtumständen ergeben, die er nicht mehr erträgt. Das wäre dann aber vollkommen losgelöst vom 06.02.

An diesem Haftprüfungstermin eine erhöhte Suizidgefahr festzumachen, sehe ich mit der Begründung nicht gegeben. Laut dem Bericht der StZ wurde bereits am 1. Februar die Entscheidung verschickt, demnach wird er vermutlich bereits zuvor von dem Beschluss erfahren haben. Seine Anwälte hingegen sehen keinen Zusammenhang. Ich ehrlich gesagt auch nicht.
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Es gibt diesen Freispruch zweiter Klasse eigentlich gar nicht. Wenn die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei durch ein Gericht festgestellt wird, folgt ein Urteil. Wenn nicht, ist freizusprechen. Dabei ist es völlig egal, ob ein "Mangel an Beweisen" oder eine "bewiesene Unschuld" vorliegt. Eine Unschuld vor Gericht zu beweisen ist extrem schwer und auch extrem selten. Die Unschuld muss auch nicht bewiesen werden, sondern die Schuld! Ohne Zweifel.
Juristisch  betrachtet hast Du selbstverständlich Recht, gesellschaftlich leider nicht. Man sollte hierbei strikt beachten, dass Recht mitnichten Gerechtigkeit bedeutet und deshalb die juristische Beurteilung von der gesellschaftlichen Interpretation zu teilen isoliert zu betrachten ist. Ich könnte das an dieser Stelle weiter ausführen, wäre aber ausschließlich Fachthematik, die am eigentlichen Thema meilenweit vorbei ginge..


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08.02.2017 um 01:30
@auxilius

Das Problem eröffnet für mich zwei Blickwinkel:

1. Die gesellschaftliche Wahrnehmung. Wenn bereits die Erhebung einer Anklage oder ein späterer Freispruch aus Mangel an Beweisen eine gesellschaftliche Ächtung eines Angeklagten darstellt, dann sollte ein Rechtstaat die Gesellschaft stärker mit der Mechanik seines Systems und dem Sinn vertraut machen, anstatt ein so ernstes Thema emotional auf Boulevard-Niveau zu verramschen. Rechtskunde als Schulfach statt Barbara Salesch!

2. Die Prozeßführung. Warum werden bei Strafprozessen Zeugen geladen, die den Tatablauf überhaupt nicht bezeugen können? Familienmitglieder, Freunde und Bekannte geben sich die Klinke in die Hand, auf dass ein Gericht sich ein Gesamtbild der sozialen Situation machen kann. Ja, hackt´s denn? Was hat denn das mit der Tat zu tun? Wenn strittig ist, ob ein Angeklagter überhaupt der Täter ist, dann spielt es doch absolut keine Rolle, aus welchen Familienverhältnissen er kommt. Erst wenn die Tat dem Angeklagten nachgewiesen ist oder durch eine konsistente Indizienkette die Täterschaft geklärt ist, macht eine solche Nabelschau zum Zwecke der Motivfestlegung vielleicht noch Sinn. 


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 02:48
(1) Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen (oder ein Abschiedsbrief) beweist nun mal keine Unschuld, genauso wie eine Verurteilung aufgrund von Indizien (oder ein Suizid) keine Schuld beweist.

Von gesellschaftlicher Ächtung würde ich nicht sprechen. Die StA hält einen Freigesprochenen für schuldig, konnte es mittels Indizienkette nur nicht ausreichend beweisen, da starke Indizien oder Beweise unauffindbar.

Dass ein Freigesprochener (oder während der Verhandlung Verstorbener) juristisch gesehen unschuldig ist, ist ja klar. Der Gesellschaft kann man aber nicht vorschreiben, dass sie jemanden für schuldig oder unschuldig zu befinden hat.
Wenn es keine Beweise gibt, bleiben eben immer Zweifel an Schuld oder Unschuld und so spaltet sich auch die Meinung der Bevölkerung, besonders bei Freispruch, aber auch bei Verurteilung mittels Indizienkette.

(2) Bei einer (unbeweisbaren) Beziehungstat muss neben der Indizienkette doch gerade das nahe Umfeld und die Beziehung selbst beleuchtet werden, um die Motivlage zu eruieren. Gäbe es handfeste Beweise, wäre das Motiv nebensächlich.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 05:45
Zitat von MarbachMindsMarbachMinds schrieb:In meinen Augen hätte er so kurz vor dem Angesicht des Herrn keinen Grund mehr gehabt zu lügen.
Das sehe ich anders. Ehre und Stolz wollen in so einem Fall auch noch im Tod erhalten werden (auch die Ehre und der Stolz der Herkunftsfamilie.) Ein Abschiedsbrief mit dem Leugnen der Tat besagt nicht, dass er nicht der Täter war. Er wäre nicht der Erste, der sich dem Ganzen auf so eine Art entzieht und sein Wissen lieber mit ins Grab nimmt, als reinen Tisch zu machen. Meiner Meinung nach war ihm bekannt, dass seine Haftentlassung abgelehnt wurde (hat er sehr wahrscheinlich von deinen RA's erfahren, denn die müssen ja eine neue Vorgehensweise erstellen und ihn das wissen lassen.) Die Schlinge zog sich zu, er war sich bewusst, dass das ein Zeichen für eine naheliegende Verurteilung ist und dem wollte er entgehen. Bei aller Tragik über diesen Ausgang hat er mit seiner Entscheidung sein Leben zu beenden, nüchtern betrachtet seinen Kindern die spätere Entscheidung erspart, ob sie mit dem Mörder ihrer Mutter Kontakt haben möchten oder nicht.


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08.02.2017 um 07:58
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:2. Die Prozeßführung. Warum werden bei Strafprozessen Zeugen geladen, die den Tatablauf überhaupt nicht bezeugen können? Familienmitglieder, Freunde und Bekannte geben sich die Klinke in die Hand, auf dass ein Gericht sich ein Gesamtbild der sozialen Situation machen kann. Ja, hackt´s denn? Was hat denn das mit der Tat zu tun? Wenn strittig ist, ob ein Angeklagter überhaupt der Täter ist, dann spielt es doch absolut keine Rolle, aus welchen Familienverhältnissen er kommt. Erst wenn die Tat dem Angeklagten nachgewiesen ist oder durch eine konsistente Indizienkette die Täterschaft geklärt ist, macht eine solche Nabelschau zum Zwecke der Motivfestlegung vielleicht noch Sinn.
@Hammurapi

Was du hier geschrieben hast finde ich recht gut. Auch deine vorherigen Ausführungen finde ich gut getroffen, da sehr sachlich gehalten. 

Du sprichst damit genau das an, was ich u. a. an unserem Rechtssystem kritisieren würde. Ich habe sehr aufmerksam gelesen was @Rick_Blaine im Fall Jan Rouven zum amerikanischen Rechtssystem geschrieben hat - hoch interessant und durchaus ein paar Gedanken zu unserem Rechtssystem wert, wie ich finde.

Ganz kurz meine damit, dass in den USA ein Verfahren zur Feststellung der Schuld stattfindet und dann ein Zweites in dem das Strafmaß festgelegt wird. Da geht es dann um so Sachen wie schwere Kindheit etc. 


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

08.02.2017 um 08:13
@Silentos
Das sehe ich genauso. Es steht im Prinzip fest, dass er verurteilt worfen wäre. Und er wusste das. Die einzige Chance noch an seiner Unschuld festzuhalten, bestand in seinem Freitod. Das hat er genutzt. Und wie viele kommentare hier beweisen,ist es ihn auch gelungen, sich als unschuldig zu stilisieren.


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