Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg
10.08.2016 um 22:48@flunsel
Das Ermittlungsverfahren läuft jetzt auf Hochtouren, weil nach dem Haftbefehl jetzt binnen 6 Monaten regulär Anklage erhoben werden muss. Und die von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht einzureichende Klageschrift wird nun eifrig zusammengesetzt.
Die richterliche Anordnung der Untersuchungshaft erfolgt in der Regel nur dann, wenn ein dringender Tatverdacht begründet werden kann UND Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht. Manchmal beantragt eine StA keinen Haftbefehl, obwohl intern längst dringender Tatverdacht besteht, um gegen einen TV auf freiem Fuß noch ermitteln zu können. Vielleicht offenbart er sich jemanden oder verrät sich im Alltag.
Möglicherweise haben die Reisepläne des TV samt Kinder in die Türkei in diesem Fall wirklich eine konkrete Fluchtgefahr in den Augen der Ermittler ausgelöst. Die letzte Hausdurchsuchung könnte vom TV durchaus als Beleg dafür gewertet werden, dass man ihm auf der Spur ist, sodass er eine Flucht ins Auge fasste.
Nun, da der TV in U-Haft sitzt, können die Ermittlungen offener geführt werden. Unter diesen Umständen sprechen vielleicht jetzt auch Zeugen, die zuvor geschwiegen hatten. So ein Haftbefehl löst im Umfeld zudem häufig Wirbel aus, der für die Ermittlungen hilfreich sein kann.
Das Ermittlungsverfahren läuft jetzt auf Hochtouren, weil nach dem Haftbefehl jetzt binnen 6 Monaten regulär Anklage erhoben werden muss. Und die von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht einzureichende Klageschrift wird nun eifrig zusammengesetzt.
Die richterliche Anordnung der Untersuchungshaft erfolgt in der Regel nur dann, wenn ein dringender Tatverdacht begründet werden kann UND Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht. Manchmal beantragt eine StA keinen Haftbefehl, obwohl intern längst dringender Tatverdacht besteht, um gegen einen TV auf freiem Fuß noch ermitteln zu können. Vielleicht offenbart er sich jemanden oder verrät sich im Alltag.
Möglicherweise haben die Reisepläne des TV samt Kinder in die Türkei in diesem Fall wirklich eine konkrete Fluchtgefahr in den Augen der Ermittler ausgelöst. Die letzte Hausdurchsuchung könnte vom TV durchaus als Beleg dafür gewertet werden, dass man ihm auf der Spur ist, sodass er eine Flucht ins Auge fasste.
Nun, da der TV in U-Haft sitzt, können die Ermittlungen offener geführt werden. Unter diesen Umständen sprechen vielleicht jetzt auch Zeugen, die zuvor geschwiegen hatten. So ein Haftbefehl löst im Umfeld zudem häufig Wirbel aus, der für die Ermittlungen hilfreich sein kann.