Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg
12.08.2016 um 17:59Das haben bestimmt die Angehören veranlasst, oder er hat denen sein PW gegeben. Ich glaube nicht, dass FB einfach so ein Profil sperrt.
Das Mobiltelefon der Vermissten wurde letztmals am Montag gegen 21:30 Uhr in diesem Bereich geortet.Als später das Handydatenpaket von NE vorlag, haben die Ermittler realisiert, dass NE nicht um 20.30 Uhr (nach unüberprüfbarer Aussage des Zeugen Ehemann), sondern bereits gegen 20.00 Uhr losgefahren war und das wurde in der PM vom 2.11.15 dann standfest korrigiert:
Fest steht für die Ermittler derzeit nur, dass die Frau gegen 20:00 Uhr ihr Wohnhaus verlassen hatte und mit einem grauen VW "Caddy" weggefahren war.Ob NE wirklich mit ihrem Handy losgefahren ist oder ob sie zu diesem Zeitpunkt schon tot war und nur ihr Handy, zum Zwecke der Plausiblität der Brotgeschichte kutschiert wurde, das wissen wir zur Zeit leider nicht. Ebenso wäre es unter Beachtung der bislang bekannten Fakten denkbar, dass NE um 20.00 Uhr losgefahren ist, noch einmal nach Hause kam, dann dort getötet wurde und das Handy dann noch einmal losgefahren ist, um dann am Parkplatz gegen 21.30 Uhr ausgeloggt zu werden. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Ermittler spätestens seit 02.11.15 ganz exakt wußten, in welcher Funkzelle sich NEs Handy in welcher Minute des Tages aufhielt. Gleiches gilt für das Handy des Ehemanns.
Als später das Handydatenpaket von NE vorlag, haben die Ermittler realisiert, dass NE nicht um 20.30 Uhr (nach unüberprüfbarer Aussage des Zeugen Ehemann), sondern bereits gegen 20.00 Uhr losgefahren war und das wurde in der PM vom 2.11.15 dann standfest korrigiert:Aber in der darauf folgenden PM vom 09.12.2015 steht:
Fest steht für die Ermittler derzeit nur, dass die Frau gegen 20:00 Uhr ihr Wohnhaus verlassen hatte und mit einem grauen VW "Caddy" weggefahren war.
Das Opfer hatte das Haus, in dem sie gemeinsam mit ihrer Familie lebte, am 12. Oktober gegen 20:30 Uhr verlassenSo ganz verlässlich ist der Zeitpunkt offensichtlich nicht einzugrenzen. Entweder waren die unterschiedlichen Zeitangaben schlichtweg ein Versehen oder man verfolgte damit einen anderen Zweck.
gräfinzahl schrieb:Nur zur Info eine kurze Anmerkung zu deinem ersten Absatz: Einen kurzen Dienstweg zwischen Polizei und Netzbetreibern gibt es nicht. Ohne schriftliche richterliche - oder in Ausnahmefällen staatsanwaltschaftliche - Anordnung geht nichts.Es muss schon eine Art Kurzabfrage geben. Denn am 13.10.15 wurde die Vermisstenanzeige erstattet und bereits zwei Tage später stand die Auslogzeit 21.30 Uhr in der Pressemitteilung. Legt man die Ablaufregeln für vermisste Erwachsene ohne erkennbare Eigen- oder Fremdgefährdung zugrunde, dann könnte in diesen knapp 48 Stunden wohl kaum ein richterliches Verfahren zur Handyortung eingeleitet, beschlossen und umgesetzt worden sein. Zumal am Tag der Anzeigeerstattung der Caddy gefunden wurde, ordentlich abgestellt und ohne erkennbare Spuren, die auf eine Straftat hindeuteten. Warum sollte ein Richter oder Statsanwalt zu diesem Zeitpunkt (13./14.10.) eine solche Blitzortung anordnen und auf normalen Dienstwege zu einem so schnellen und veröffentlichungsfähigen Ergebnis bringen?
Es gibt keinen Unterschied.Hammurapi schriebMöglicherweise gibt es auch einen verfahrenstechnischen Unterschied bei der Ermittlung des letzten Handystandortes und der vorherigen Standorte.