Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg
26.09.2016 um 17:46Die U-Haft ist in Stammheim oder ?
Ich bin gespannt wann die Verhandlung ist
Ich bin gespannt wann die Verhandlung ist
Weitere typische Beispiele, die in jedem Fall aber eine Gesamtwertung des Einzelfalls erfordern, sind reaktive Motive wie Wut, Neid, Rache oder Eifersucht.aber auch das ist nicht ganz einfach.
OmaBRa schrieb:Ich geh mal davon aus das sie mit Laub bedeckt worden ist um diese Zeit stehen Haufen weise Laubsäcke rum einfaches die einzusammeln um die über die Leiche zu kippen Ein Laubberg fällt in dieser Gegend nicht wirklich aufLies mal auf Seite 165, das meiste Laub war noch an den Bäumen. Auf der Seite ist auch ein Foto, darauf ist kein einziger Laubsack zu sehen.
BellaNapoli schrieb:d.h. im Umkehrschluss wenn man jemanden aus Eifersucht umbringt ist es kein Mord....schon schwer zu verstehen finde ich.Der oben verlinkte Wikipedia-Artikel sagt doch anderes. Eifersucht kann ein niederer Beweggrund -- und damit Mordmerkmal -- sein, muss aber nicht. Die Gesamtumstände sind zu würdigen. Ich als Laie stelle mir das so vor, dass ein spontan entbrannter Streit aus Eifersucht mit Todesfolge i.d.R. als Totschlag gewertet wird, eine vorsätzlich und planvoll ausgeführte Tat mit demselben Motiv aber als Mord.
JamesRockford schrieb:Ich finde, dass die Familie von Nadine, insbesondere die Kinder, die zuerst die Mutter und jetzt auch den Vater verloren haben, ein Recht darauf haben zu wissen, was in dieser Nacht passiert ist.Woher sollen sie dieses Recht denn haben? Der Angeklagte hat ein gesetzliches Schweigerecht. So ein Strafprozess ist kein Beichtstuhl. Es geht darum, einem Angeklagten die zur Last gelegte Tat zweifelsfrei nachzuweisen. Seine Mithilfe ist hierbei nirgends gefordert.