Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg
27.08.2016 um 15:26@flunsel
flunsel schrieb:Deshalb wäre es gut, wenn der Prozess so schnell wie möglich stattfinden würde (...)Ja, das wäre wünschenswert. Jedoch hat die Staatsanwaltschaft zur Klageerhebung generell 6 Monate Frist ab U-Haft. Das kann sie voll nutzen oder auch schneller die Ermittlungsergebnisse in eine Klageschrift fassen. Und dann hat das Landgericht auch wieder einen Spielraum, das Verfahren vorzubereiten und zu terminieren. Mit etwas Glück dürfte der Prozeß noch in diesem Jahr starten, realistisch vielleicht erst Anfang 2017, nach meiner Schätzung.