Vermisste Familie aus Drage
30.06.2016 um 17:34Normalerweise besitzen in D beide Elternteile gemeinsam das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre ehelichen Kinder.
Daher benötigt man zu einem Wohnsitz- und Schulwechsel das Einverständnis beider Elternteile. Die Mutter kann die gemeinsame Tochter ohne Einverständnis des Vaters nicht einfach so mitnehmen oder auf eine andere Schule anmelden, selbst nach einer Trennung oder Scheidung nicht!
Ausnahme: Ein Familiengericht hat der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen, z. B. wegen Gewalttätigkeit des Vaters o. ä. Davon war aber hier nie die Rede.
Von daher ist die hier öfters geäußerte Vermutung, der Vater habe befürchtet, dass seine Frau einfach auszieht und ihm die Tochter wegnimmt, eigentlich nicht rational begründet. So einfach geht das nicht, er hätte sich zumindest dagegen wehren können und die Tochter hätte ja auch noch ein Wörtchen dabei mitzureden gehabt.
Wir wissen jedoch nicht, was innerhalb der Familie genau vorgefallen ist, von daher können wir hier nur spekulieren.
Daher benötigt man zu einem Wohnsitz- und Schulwechsel das Einverständnis beider Elternteile. Die Mutter kann die gemeinsame Tochter ohne Einverständnis des Vaters nicht einfach so mitnehmen oder auf eine andere Schule anmelden, selbst nach einer Trennung oder Scheidung nicht!
Ausnahme: Ein Familiengericht hat der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen, z. B. wegen Gewalttätigkeit des Vaters o. ä. Davon war aber hier nie die Rede.
Von daher ist die hier öfters geäußerte Vermutung, der Vater habe befürchtet, dass seine Frau einfach auszieht und ihm die Tochter wegnimmt, eigentlich nicht rational begründet. So einfach geht das nicht, er hätte sich zumindest dagegen wehren können und die Tochter hätte ja auch noch ein Wörtchen dabei mitzureden gehabt.
Wir wissen jedoch nicht, was innerhalb der Familie genau vorgefallen ist, von daher können wir hier nur spekulieren.