Vermisste Familie aus Drage
04.09.2018 um 05:51SistaB schrieb (Beitrag gelöscht):Sehe ich anders. Wieviel Betrieb soll an einem Mittwoch-Nachmittag schon geherrscht haben? Was hätte es unter dem Strich bedeutet, wenn sie eher gefahren wäre?"Eher fahren" hätte wahrscheinlich minimum eine Abmahnung nach sich gezogen. Viele Firmen haben da strenge Regeln. Wir reden hier bei Lidl immerhin über die Firma, die jahrelang systematisch ihre Mitarbeiter überwacht und bespitzelt hat.
Sylvia S. war im Lidl Backshop tätig. Es ist nicht auszuschließen, dass sie für diesen Bereich alleine zuständig war und so ohne Weiteres weder weg konnte, noch durfte. Von ihren Kolleginnen im Markt konnte vermutlich keine(r) mal eben so in den Backshop wechseln. Bei den Discountern ist die personelle Besetzung aus Kostengründen auf Kante genäht.
Dass sie nur unter der Bedingung einer Ablösung gehen durfte, wird wohl so mit der Marktleitung abgestimmt gewesen sein, da der Mitarbeiter für den Fall des beabsichtigten Verlassens des Arbeitsplatzes ja dem Arbeitgeber gegenüber eine Informationspflicht hat. Wenn ihr Chef dann sagt, sie kann gehen, wenn eine Ablösung kommt, dann muss sie sich natürlich daran halten, wenn sie keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen herausfordern möchte.