Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.
22.07.2015 um 10:06Rick_Blaine schrieb:neuerdings in Deutschland möglichich hab mich schon gewundert. seit wann ist dies denn möglich?
Rick_Blaine schrieb:neuerdings in Deutschland möglichich hab mich schon gewundert. seit wann ist dies denn möglich?
Wer im Straßenverkehr einen Unfall mit Personenschaden verursacht, ist (unter anderem) verpflichtet, dem Verletzten Hilfe zu leisten beziehungsweise die Rettungsdienste zu rufen. Verstirbt das Unfallopfer, weil der Unfallverursacher sich nicht um ihn kümmert, obwohl er die Notwendigkeit der Hilfeleistung erkennt und den Tod des Verletzten jedenfalls für möglich hält, macht er sich wegen Totschlags (durch Unterlassen) strafbar, da den Unfallverursacher eine Garantenpflicht gegenüber dem Verletzten trifft. Beim Vorliegen von Mordmerkmalen kommt eine Strafbarkeit wegen Mordes in Betracht.Wenn ich mich richtig erinnere hat der BGH das in einer Entscheidung Ende 2012 bestätigt, also noch nicht lange her.
Wird das Unfallopfer - entgegen der Vorstellung des Täters - aufgrund ärztlicher Hilfe gerettet, liegt dann ein versuchter Totschlag beziehungsweise versuchter Mord (durch Unterlassen) vor.
osttimor schrieb:meines erachtens nach ist das verkaufen/reparieren des autos eine straflose nachtat, die sich höchstens im strafrahmen der ursprünglichen tat widerspiegeln darf UND NICHT die ganze tat um eine stufe nach oben heben (also von fahrlässiger tötung auf totschlag oder mord "nur" weil man das auto in tatzeitnähe verkauft hat).Ja, aber wenn du das Auto loswerden willst, indem du es nach Polen verscherbelst und anschließend gestohlen meldest, sind das ja weitere Straftaten (Versicherungsbetrug, Vortäuschen einer Straftat), die noch dazu kommen, das kann schlecht straffrei bleiben und steht hier auch in der Indizienkette in logischer Verbindung zu den vorherigen Taten.