@NancySpungen Ich denke, es hat keinen wirklichen Sinn mehr, den Mann auszuliefern. Er hat einen Mord begangen und es ist nicht einfach mit dem Wissen zu leben, dass man jemanden umgebracht hat und dann noch aus niederen Motiven.
Natürlich darf man rein rechtlich nicht auf das Alter des Angeklagten bei Anklageerhebung Rücksicht nehmen, aber wie in Deutschland und allen anderen zivilisierten Staaten auch, wird das Strafmaß am Ende eh nicht durchgesetzt.
Man sollte den Fall direkt ohne ihn verhandeln und ihn für schuldig erklären, (möglichst noch zu seinen Lebzeiten) und eventuellen Nachkommen des Opfers, aus seinem Vermögen eine Wiedergutmachung zahlen, egal wie hoch oder niedrig die dann auch ist.
NancySpungen schrieb: Er habe sie mit einer russischen Pistole getötet, nachdem sie ihn um Geld betrogen und ihn auch noch beschimpft hatte, als er sich darüber beschwerte.
Zwei Sachen würde ihm auch jedes Gericht zugute halten, nämlich dass er freiwillig geständig ist, warum auch immer und das es offenbar auch ein Totschlag im Affekt hätte sein können.