Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst
17.05.2015 um 21:39Link zur Sendung
NavarroTorres schrieb:Wurde ausgehend vom Grillplatz der Wald in eine Richtung durchkämmt, oder umfasste die Suchaktion das gesamte Waldgebiet rund um den Wilhelmshof?Am 6. Mai hatte @x-aequitas ein Foto aus der Bild-Zeitung eingestellt, das eine Karte des Geländes mit Markierungen zeigt. Diese geben wohl den abgesuchten Bereich an. Beitrag von x-aequitas (Seite 55)
Beinhalten die 3.500 Hektar also nur ein "Waldstück" wie auf MDR geschrieben oder doch den gesamten Wald rund um das Diakoniewerk?
Marounes schrieb:Deswegen wundere ich mich das von der POLIZEI es als kindesentzug gesehen oder gestellt wird.Man wird bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens auf den § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger) abgestellt haben, weil dieser von allen überhaupt in Frage kommenden Straftatbeständen die geringsten Anforderungen stellt.
o-o_Brunhilde schrieb:genauso ist es. Die Polizei kann immer erst aktiv werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht...Nein. Wenn eine Person vermisst wird und Anhaltspunkte für eine Gefahr für Leib oder Leben bestehen (bei Kindern immer anzunehmen, bei Erwachsenen z. B. bei bestimmten Erkrankungen), kann die Polizei im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr tätig werden und suchen, ohne dass der Verdacht bestehen muss, dass die vermisste Person einer Straftat zum Opfer gefallen ist.
In der deutschen Strafrechtswissenschaft werden unter dem Oberbegriff Entführungsdelikte die Straftaten Menschenraub, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger und Verschleppung als Sonderfälle des allgemeinen Delikts der Freiheitsberaubung zusammengefasst.Quelle: wikipedia