Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt
08.04.2015 um 08:05@Mao1974
Nein ist es nicht. Es kommt lediglich darauf an ob der Täter aufgrund seiner Krankheit das Unrecht, das er begangen hat nicht einsehen kann. Siehe § 20 StGB. Selbstverständlich kann auch die Tat eines Schuldunfähigen geplant sein und kontrolliert stattfinden.
Nein ist es nicht. Es kommt lediglich darauf an ob der Täter aufgrund seiner Krankheit das Unrecht, das er begangen hat nicht einsehen kann. Siehe § 20 StGB. Selbstverständlich kann auch die Tat eines Schuldunfähigen geplant sein und kontrolliert stattfinden.