@baalzebul Doch, darf er. Er "behauptet" auch nicht, er gibt ermittelte Faktenlage wieder.
Auch wenn du es im Zeitalter des Internets schwer nachvollziehen kannst, es gibt das sogenannte "Königswissen" durchaus noch. Informationen die vereidigten und Fallbeteiligten Menschen vorliegen und Ermittlungsrelevanz haben. Diese Dinge sind eben nicht zwingend für die Allgemeinheit bestimmt.
Ist wie mit der Sensationsgeilen Forderung nach Veröffentlichung der Audioaufzeichnungen.
Zum Einen, ohne entsprechendes technisches Equipement und geschultem Ohr wird unsereins recht wenig aus diese Aufzeichnungen heraushören. Zum Anderen ist dieser Wunsch wohl auch eher vom "Schaulustigentrieb" motiviert. Evtl. hört man ja Todesschreie und einen panisch/hysterischen Flugkapitän.
Bei dir lese ich in jedem Satz nur deine, schlampig unterdrückten, VT heraus. "Staatsanwälte und Ermittlungsbehörden belügen uns ja eh nur!"
Da trifft es mich nicht sonderlich hart wenn du meinst mir etwas nicht erklären zu können.