Kraftwerker schrieb:Der Staat MUSS das aber tun, denn seine Aufgabe ist es ja, in diesem Sinne Leben und Tod zu "verwalten". Wenn er dieser Aufgabe nich
Bis zu einer bestimmten Grenze ja.
Aber wenn um das halbe dutzen unbekannter Toter, die in Berlin noch nicht identifiziert werden konnten so ein Aufwand betrieben würde wie bei P.B. wohl geschehen ist, so wären die Unverhältnismäßigkeit wohl ersichtlich.
Kraftwerker schrieb:Stell dir vor, ein Familienmitglied stirbt. Du bekommst nach dessen Tod Rechnungen für Miete, steuer, Dienstleistungen. Du schreibst Behörden usw. an: "der Mensch ist Tot, die Kosten entfallen". Diese wiederum antworten: "Was heißt hier tot? Das können sie nicht beweisen. Also bitte zur Kasse!".
Das ist vollkommen falsch.
Wenn jemand nicht als tot gilt, kann man dessen Verwandten auch keine Rechnung präsentieren,
Kraftwerker schrieb:Das selbe mit dem Erbrecht. Du willst ans Geld der verstorbenen Tante? Fehlanzeige! Die ist ja nicht bewiesen Tot. Und außerdem: da ist so'n Typ aufgekreuzt, der jetzt in ihrer Wohnung sitzt und sagt er sei sie. Kannst ja nicht das Gegenteil beweisen über Geburtsurkunde, Todesschein, usw.
Natürlich kannst Du das Gegenteil beweisen.
Polizei rufen und Identität feststellen lassen von dem der da wohnt.
Erben kann man nur, wenn der Erblasser amtlich für tot erklärt wird.
oder aber er hat es schon vorher überschrieben.
Ich nehme an, das P.B keinen solchen Nachlass hatte. Ansonsten kann er das alles auch zu Lebzeiten geregelt haben.