Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb am 30.10.2024:Das Mordmerkmal der Heimtücke könnte ein geschickter Anwalt aufgrund der konkreten Tatankündigung sogar möglicherweise widerlegen.
Gibt es außerhalb der Aussage der Mutter denn einen Beleg dafür, dass es eine Morddrohung gab? Diese Aussagen beruht doch auf Angaben aus zweiter Hand. Aber selbst, wenn es so wäre, kann man bei einer Ankündigung der Tat auch nicht gerade von einem Affekt sprechen.