@Kriegerin111 Dankeschön. Du hast die gleiche, deutlich nüchternere Herangehensweise. Und eigentlich wollte ich nur den Ablauf aus Sicht der Fluggesellschaft, Flughafenabläufe darstellen.
Har beispielsweise ein ausländischer Passagier einen verfallenen Rückflug (der Grund des Verfalls ist erstmal sekundär für uns) und verfügt nicht über ausreichende Geldmittel, um wieder nach Hause zu kommen, schalten wir das örtliche Konsulat ein. Je nach Abflugszeit, nimmt die Flughafenpolizei die Pass/Ausweisdaten auf, meist auch in Form einer Kopie oder macht, je nach Infrastruktur, eine zentrale Abfrage zur Verifizierung der Person. Das Konsulat schickt dann eine schriftliche Kostenübernahme in Form von Fax oder Email-Anhang und wir stellen das eTicket aus, drucken die Rechnung, die der Passagier aber nicht bekommt, sondern dann mit der Kosten- oder Teilkostenübernahme, falls der Passagier noch über Geldmittel verfügt dann zu. Ist ausreichend Zeit für den Abflug und der Flughafen nicht weit weg, kommt meist ein Bediensteter raus, bringt bei zB Diebstahl aller Unterlagen, auch einen Ersatzpass mit oder ein Ausreise Dokument (Laissez Passer) und zahlen mit der Konsulatskredikarte oder überweisen den Betrag und für uns ist der Fall abgeschlossen. Passagier fliegt.
Meist nehmen wir dann den günstigtsten Tarif oder "Diplomatentarif". Das Konsulat gibt dies ans auswärtige Amt weiter, das auswärtige Amt an die regionale Kommune und die guckt, wie sie das Geld eintreibt. Wir laufen dem Kunden wegen Zahlungen jedenfalls nicht hinterher und ich habe es in all den Berufsjahren kein einziges Mal erlebt, das ein deutsches oder ausländisches Konsulat, unabhängig ob EU Mitgliedsstaat oder nicht, die Kosten nicht übernommen hätte. Allenfalls nur dann, weil es im Rahmen der zumutbaren Wartezeit, eine billigere Alternative mit zum Beispiel Ryanair gegeben hätte und es wird nach Möglichkeit die direkteste Verbindung oder der nächst erreichbare Flughafen des Fluggastes gewählt.
Konsulate sind da in der Fürsorgepflicht, ihren Bürgern auch mit Geldmittel auszuhelfen, um diese sicher wieder in ihr Heimatland zu bringen. Niemand strandet, wenn er nicht stranden will, denn das ist ein internationales Gesetz. Ebenso kümmert sich das Konsulat, bei längeren Aufenthalt oder Transipunkte, um Visa udn Transitvisa, wenn erforderlich ist. Da arbeiten die Staaten eng zusammen, um auch einen illegalen Aufenthalt zu verhindern.