@spookytooth spookytooth schrieb:Das ist ja wohl der erste wichtige Ansatzpunkt,
die Schweigepflicht gehört in dem Falle außer Kraft gesetzt!
Ob Lars' Mutter dem Gütig eine Vollmacht ausstellt oder sonst wie.
Das Arzt-Patientengeheimnis kann nicht mit einer einfachen
Vollmacht ausgehebelt werden, wenn die Person, um die es
geht nicht selber zustimmt. Jedenfalls ist das in Deutschland so,
und ich denke, das ist in BG nicht viel anders.
spookytooth schrieb:Denkst Du nicht, dass die bulgarischen Ermittler die Einträge des
Arztes gelesen haben?
Nein, das denke ich nicht, wenn es sich um private Ermittler handelt.
Evtl. wurde der Arzt von der Polizei befragt, aber die dürfen eigentlich
nur fragen, ob er da war, und ob er sich komisch verhalten hat.
Alles was unter Arzt-Patienten-Gespräch und somit unter die Schweigepflicht
fällt, dürften sie nicht erfahren haben. Denn gegen Lars lag ja nichts vor, z.B.
ist mir nicht bekannt, daß ein Verfahren gegen ihn gelaufen, z.B. "Störung des
Flugverkehrs" oder ähnliches, wenn es so was gibt, weil er sein Gepäck einfach
so zurückgelassen hat, was an Flughäfen eigentlich immer eine gewisse Routine
auslöst.
Edit:
Um die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben, ist mWn immer ein richterlicher
Beschluss notwendig. So ohne weiteres wird die nicht aufgehoben. Und das
ist auch gut so, möchte ich noch anfügen.