@res_interestDer Fall wird vor Gericht sehr akribisch aufgearbeitet. Das zieht sich unglaublich. Am Montag habe ich beobachtet wie drei Zuschauer geschlafen hatten. Am Mittwoch war nur geringer Zuschauerandrang. Auch die Presseleute sahen sich gelegentlich gegenseitig gelangweilt an.
Ein Kriminaltechniker hatte eine Stunde über seine beiden Gutachten berichtet, welche er über die Schuhabdrücke vom Fundort erstellt hatte. Da man ja weiß, wer die Koffer abgestellt hat, eine sehr trockene Sache. Aber der Beschuldigte bestreitet den Doppelmord. Somit finde ich es völlig richtig, wenn der Fall komplett fein säuberlich im Detail aufgearbeitet wird.
Die folgenden Presseberichte geben den sachlichen Ablauf bestens wieder:
Schlimme Verletzungen bei Opfern
Am fünften Tag des sogenannten Koffermord-Prozesses sind die Ausmaße der Verletzungen der beiden Opfer erstmals detailliert zur Sprache gekommen. Eine Rechtsmedizinerin war am Mittwoch als Zeugin geladen. Die Sachverständige hatte noch am Abend des 1. Juni 2014, an dem die zwei Leichen nachmittags in den beiden Rollkoffern im Schlossgarten gefunden worden waren, die erste Leichenschau vorgenommen.
Der Kopf des 50-jährigen Opfers Peter G. habe „massive Zerstörungen“ aufgewiesen. Die Knochen seien zerschmettert gewesen, das Schädeldach eingeschlagen, Gehirnmasse sei ausgetreten. Die Weichteile wie zum Beispiel die Nase seien so gut wie nicht mehr vorhanden gewesen. Zudem habe die männliche Leiche mehr als zehn Stiche und klaffende Schnitte am ganzen Körper aufgewiesen, auch im Genitalbereich. Laut der Rechtsmedizinerin ist Peter G. an einem Schädelhirntrauma gestorben. „Der Schädel war offen“, so die Medizinerin. Die 47-jährige Sylvia C. sei dagegen verblutet, so die Gutachterin. Die Leiche der Frau weise fünf klaffenden Wunden auf, die auf scharfe Gewalt zurückzuführen seien. Zudem habe Sylvia C. Schnittwunden an den Fingern gehabt, was auf Abwehrverletzungen hindeute, so die Zeugin. Merkmale einer Strangulation habe sie keine festgestellt, so die Rechtsmedizinerin. Auch sei ihr nichts davon bekannt, dass die Leichname zwischen der ersten Leichenschau am 1. Juni und der Obduktion am 3. Juni verändert worden seien.
Der 48-Jährige Beschuldigte hatte behauptet, dass die Gerichtsmedizin den Leichen zusätzliche Verletzungen zugefügt habe.
Eine Expertin hat beim Koffermord-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht den Behauptungen des Angeklagten widersprochen. Im Prozess um die Stuttgarter Kofferleichen wankt die Verschwörungstheorie des mutmaßlichen Doppelmörders. Eine Expertin bezweifelte am Mittwoch vor dem Stuttgarter Landgericht, dass den beiden Toten nach ihrem Fund im Schlossgarten von der Gerichtsmedizin zusätzliche Verletzungen zugefügt worden sein könnten. Das hatte der 48 Jahre alte Angeklagte zum Prozessauftakt behauptet. Die Sachverständige, die am Mittwoch aussagte, war beim Öffnen der Koffer und der Erstbeschau der Leichen am 1. Juni dabei. Sie hat die Leichen auch bei der Obduktion gesehen. Ihr sei „nichts aufgefallen“, was an den Leichen zwischenzeitig „manipuliert“ worden sein könnte.