@Tom-Ripley
Danke
Aus der Publikation von RA Strate zum WAV (dort werden auch einige Beispiele erwähnt):
Eine von dem Sachverständigen übersehene Spurenkontamination spielte in einem Schwurgerichtsverfahren eine wichtige Rolle: den Angeklagten wurde angelastet, an ihren Ärmelbündchen hätten sich Schmauchspuren von gleicher Zusammensetzung gefunden, wie sie bei der Benutzung der Tatwaffe ausgestoßen wurden. Dieser die Angeklagten schwer belastende Befund löste sich in nichts auf, als herauskam, daß die an der Festnahme beteiligten MEK-Beamten am Abend zuvor Schieß-Übungen veranstaltet hatten. Die dabei verwandte Munition war mit der Tatmunition identisch. Eine Übertragung zurückgebliebenen Schmauchs auf die Ärmelbündchen war naheliegend.
Die Schmauch-Nummer findet RA S. ja auch im Fall von AD wieder. Vielleicht ein Ansatzpunkt für ihn, auch wenn ich’s mir nur sehr schwer vorstellen kann.
Denn wie bei allen Dingen im Fall AD: ...alles nicht ganz so eindeutig, wenn's um "Entlastendes" geht.