@alle:
Und nur weil´s gerade passt. In einem Ort hier in der Nähe hat ein Mann im Zusammenhang mit einem schon länger andauernden Familienstreit seinen Bruder erschossen.
Die Waffe hat er sich illegal beschaffen lassen. Sein angeblicher Vorwand war, mittels der Waffe seiner Familie glaubhaft seine Selbstmordabsichten demonstrieren zu wollen. Das hat seinem Kollegen ( der natürlich die Aussage verweigert ), genügt, ihm eine Pistole nebst Munition zu verkaufen.
Die Vorstellung führte irgendwie nicht zum erwünschten Erfolg, da hat er dann anstatt auf sich, auf seinen Bruder geschossen.
Was lernen wir daraus: Die mögliche Begründung gegenüber denen, an die er sich um eine Waffe wandte, muss nicht zwingend mit dem zu tun gehabt haben, was Herr Toll eigentlich mit der Waffe wollte.
@soisser Genau lesen: Die Frauen hätten in dem Szenario zufällige Zeuginnen für den Kontakt des möglichen späteren ( Mord- ) Auftraggebers zu Herrn Toll sein können.
@QiK Wenn Du den Link aufmachst, siehst Du, dass dieser Leitsatz auch für´s Strafrecht gelten soll.
Die Wendung "im vorläufigen Rechtsschutz" übersetze ich als ebenfalls Nichtjurist dahingehend, dass ein Angeklagter davor geschützt werden soll, mittels schwacher Indizien verurteilt zu werden. Bricht ein Glied der Kette, ist es keine mehr. Vielleicht wissen die juristisch bewanderten Teilnehmer hier Genaueres.
Einer geht noch:
Du hast vergleichsweise nachvollziehbar die Sache mit der Supermarktverkäuferin dargelegt. Obwohl die Frau sehr zeitnah aussagte und eine eindeutige Verknüpfung zwischen der nicht exakt festgestellten Todeszeit und der Wahrnehmung von Schüssen unmöglich ist, unterstellte das Gericht einen Irrtum.
Wer sich mit dem Wert und dem "Eigenleben" von Zeugenaussagen beschäftigt hat, kann das auch verstehen.
Jetzt nehmen wir mal ein anderes Detail:
Welcher zeitliche Abstand lag zwischen der angeblichen Wahrnehmung eines Mitarbeiters der Firma, in der A.D. arbeitete, A.D. habe am Montag nach der Tat seinen Müll weggebracht bzw. am aufgeschraubten PC-Tower gewerkelt. und der diesbezüglichen Zeugenaussage. Wochen? Monate?
Selbst wenn man unterstellt, dass A.D. seinen Müll wegbrachte und an diesem PC etwas gemacht hat und der Mann ihn dabei gesehen hat, habe ich arge Zweifel daran, dass man der zeitlichen Zuordnung trauen kann. Denn zu dem Zeitpunkt, als er diese Beobachtung machte, war das mit dem Müll normal und das mit dem PC nicht verboten. Beide Vorgänge kann der Mann zu irgendeinem beliebigen Zeitpunkt wahrgenommen haben, erst als A.D. in Verdacht geraten war, baute das Gehirn des Mannes diese Verknüpfung zusammen. So funktioniert Erinnerung.
Und wenn der zeitliche Zusammenhang fällt, gleitet das angebliche Indiz, vorher schon schwach, vollends in die Bedeutungslosigkeit.
So, das war´s für heute, schönen Abend und gute Nacht.
MfG
Dew