dots schrieb:ein Unschuldiger recherchiert ja auch gut 3 Wochen nach einer Tat, die er nicht begangen hat nach einer Rechtschutzversicherung, DNA-Analyse, Spurensicherung, Beweissicherung und Vernehmung
Stell dir vor, deine Nachbarn würden erschossen, die Polizei befragt dich in nicht sehr netter Weise dazu, würdest du 1. Nicht auch wissen wollen was vor sich geht 2. Dich über deine Rechte bei der Polizei informieren (v.a. wenn du das Gefühl hättest, sie wollen dir was anhängen)
Es wäre für mich ein Indiz, wenn er das vor der Tat gegoogelt hätte, weil er es ja anscheinend so lange im Voraus geplant hat, aber nicht wenn er bereits vernommen wurde.
dots schrieb:Schmauch, der an mehreren Gegenständen des AD sichergestellt wurde und der in seiner elementaren Zusammensetzung identisch mit dem vom Tatort war
Wenn ich es richtig verstehe, ist 1/6 der Munition identisch. Ich kenne mich hierzu zu wenig aus, wie gängig die Munition in D ist.
Die Schmauchanhaftungen können sich nicht durch Schussabgaben erklären, da sie zu wenig sind (siehe S. 175ff. des Urteils), eine Sekundärübertragung oder durch Abstreifungen kann nicht ausgeschlossen werden. Natürlich könnte das AD gewesen sein, beim Verschwinden lassen seiner Tatkleidung, aber dann wäre es doch nicht im ganzen Haus? Die Erklärung über die Polizisten ist aber auch etwas schwammig.
Für mich tatsächlich nicht ganz erklärlich/schlüssig, aber kein eindeutiges Indiz.
dots schrieb:Ruhestörung
Wurde ja nie gesagt, dass es keine Ruhestörung gab. Allerdings ist die Ruhestörung, die im Urteil dargestellt wird, in meinen Augen überzogen bzw. Übertrieben dargestellt. Laut Zeugenausssagen waren die Nachbarn nur tagsüber laut.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man deswegen kaltblütig mordet, da gibt es andere Wege und Mittel (z.B. Ohrstöpsel)
dots schrieb:, nach eben einem Schalldämmpfer recherchierte,
Der eben gar keine Verwendung fand?! Es passen wenn ich mich richtig erinnere, weder die Größe der Partikel, noch das Gehör der Zeugen (Schüsse ohne Schalldämpfer), noch die Anleitung, die nicht funktionabel war, dazu.
dots schrieb:dass der Familienvater AD ausgerechnet in der Nacht, als die Tat geschah, alleine war und Frau und Kinder völlig zufällig nicht da waren.
Das ist für mich tatsächlich reiner Zufall.
Hätte er es heimlich lange im Voraus geplant, hätte er dann nicht nach einem pseudo-Alibi geschaut?
jaska schrieb:Du meinst Herrn Koch, dem der Richter Folgendes im Urteil mitgab?
Ja genau. Naja dadurch, dass man es so wertete, dass die Aussage "der Nachbar ist der Täter" nicht zu Beginn der Ermittlungen gefallen ist, konnte die Strafanzeige fallen gelassen werden, was für alle Beteiligten positiv war. An das was wirklich gesagt wurde, kann sich ja keiner "mehr erinnern".
Sei es wie es will, ich hege deutliche Zweifel an diesem Urteil, aber es kann jeder denken wie er will. Ich hoffe ihr und ich kommt nie in ein Visier von unter Druck gesetzten Beamten, die dringend Erfolge ausweisen müssen.