Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
26.02.2015 um 17:17wieso sollte sie nicht? zu ihrem Zeugentermin sind sie doch auch noch gemeinsam erschienen?
Ich habe noch Hoffnung^^genau das sagt, glaube ich, haargenau aus wie es von der Richterin und dem StA gesehen wird, nämlich dass Jensdie Opfer getötet hat ohne sie wirklich zu töten. Das lässt nur noch den Schluss zu, dass derjenige der die Tat vollzogen hat noch gefunden wird im nahen Umfeld.
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Mahoni schrieb:Ebenso hat sie nochmals auf die DNA an den beiden Hinterläufen (Krallen) des Hundes verwiesen.Der gute Benny. Hat er seinem Frauchen somit noch einen letzten Dienst erwiesen. :dog:
Interested schrieb:Mit dem kleinen Unterschied, dass es zwar ein Getuschel darüber gibt, wer jemand ist - aber nicht, wie weit man mit drinhängt. Und da bot dieser Fall einfach zuviel Raum, darüber zu spekulieren. Das ist nur menschlich, dass die Leute sich so verhalten.ja, ich wollte damit auch nur sagen, dass ich es niemals negativ auslegen würde wenn sich ein Angehöriger das nicht antun will. Ständig von jemandem (den man vlt nicht kennt) sein Beileid ausgesprochen zu bekommen schlaucht eben auch. Und es ist eben auch sehr unangenehm wenn man sich da stundenlang (die Leute standen ja teilweise schon 2 Stunden vorher an) anhören muss was da beim Prozess eben ans Licht kommt. Da wird ja nicht nur die eigene Tatbeteiligung diskutiert sondern auch Lebensumstände die vlt nicht ins Idealbild der Leute passen oder wild rumspekuliert. Das ist sicher auch für "normale" Angehörige anstrengend wenn Fremde über die eigenen Eltern, Leben, Ansichten urteilen
Interested schrieb:Mit dem kleinen Unterschied, dass es zwar ein Getuschel darüber gibt, wer jemand ist - aber nicht, wie weit man mit drinhängt. Und da bot dieser Fall einfach zuviel Raum, darüber zu spekulieren. Das ist nur menschlich, dass die Leute sich so verhalten.Dieses muss man als Tochter, bei aller Trauer, auch aushalten können, insbesondere, wenn man damit rechnen muss, in der Urteilsverkündung, permanent erwähnt zu werden.
Grantler schrieb:Das ihr viel daran gelegen haben muss dabei gewesen zu seinWesentlicher ist ja auch eigentlich ihre Verweigerung der Aussage,
Grantler schrieb:Es muss ihr scheinbar viel daran gelegen haben die Urteilsverkündung vor Ort zu verfolgen, sonst hätte sie sich dieser, meinem Empfinden nach, unangenehmen Situation wohl nicht ausgesetzt...Klar, in der Verkündung bekommt man ja noch einmal ne Menge Detailwissen gereicht, die man sonst evtl. nicht erfahren würde. Für die eigene Verteidigung u.U. ganz hilfreich.