Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
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Mord, Doppelmord, Geschwister ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
07.01.2015 um 14:19in dem Bericht wird auf die Notizen nochmals näher eingegangen
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/1838271-Doppelmordprozess-Richterin-Jutta-Albert-draengt-auf-Plaedoyers-Fuenf-Beweisantraege-mit-geringen-Erfolgsaussichten
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/1838271-Doppelmordprozess-Richterin-Jutta-Albert-draengt-auf-Plaedoyers-Fuenf-Beweisantraege-mit-geringen-Erfolgsaussichten
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
07.01.2015 um 15:18@Mahoni
Danke für den Link.
Falls diese Aussage stimmt und mit dem Zeugen K. der Rietberger Zeuge gemeint sein sollte, so würde dies, meiner Meinung nach, bedeuten, dass sich der Zeuge und der Angeklagte bereits vor der Inhaftierung des Angeklagten gekannt haben müssten, denn sonst könnte ich mir nicht erklären, wie der Zettel in die Wohnung des Angeklagten gekommen sein soll, um im Rahmen einer Hausdurchsuchung gefunden zu werden.
Danke für den Link.
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung des Beschuldigten hatten die Ermittler nämlich einen Zettel entdeckt, auf dem die Worte »Träumst Du?«, »Friedhof« und die Ziffern »elf und zwölf« notiert waren. ... Er habe den Zettel als Gedächtnisstütze angefertigt, weil er von K. erfahren haben will, dass sein Wohnhaus am Feldweg in Verl einst auf einem ehemaligen Friedhof aus dem 11. und 12. Jahrhundert erbaut worden sei.Quelle: http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/1838271-Doppelmordprozess-Richterin-Jutta-Albert-draengt-auf-Plaedoyers-Fuenf-Beweisantraege-mit-geringen-Erfolgsaussichten
Falls diese Aussage stimmt und mit dem Zeugen K. der Rietberger Zeuge gemeint sein sollte, so würde dies, meiner Meinung nach, bedeuten, dass sich der Zeuge und der Angeklagte bereits vor der Inhaftierung des Angeklagten gekannt haben müssten, denn sonst könnte ich mir nicht erklären, wie der Zettel in die Wohnung des Angeklagten gekommen sein soll, um im Rahmen einer Hausdurchsuchung gefunden zu werden.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
07.01.2015 um 15:34Aber neben dem irdischen Gericht gibt es ja auch noch ein Weltgericht (Jüngstes Gericht), wo für jeden Menschen der Tag kommt, an dem er sich für seine Taten verantworten muss.Amen! Schwester @muscaria
Möge der heilige Vater Deine Worte erhören! :engel:
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
08.01.2015 um 16:50@Interested :)
Um dein Stoßgebet nicht so unzusammenhängend dastehen zu lassen, hier noch einmal mein Beitrag in gekürzter Form.
Staatsanwalt Mackel wird auf eine Verurteilung wg. Mordes plädieren und es wohl ähnlich begründen wie damals sein Kollege im Böhringer-Fall: Bei der Gesamtschau aller vorhandenen Indizien (nicht einzeln!) sei er zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte der Täter ist. Und genau wie im genannten Fall könnte er sagen, dass durchaus eine andere Beurteilung (Strafmaß) möglich gewesen wäre, hätte der Angeklagte sich anders eingelassen.
Spannend wird es, sollte der Angeklagte zu einer hohen Strafe verurteilt werden. Ob man ihm vorher noch eine Milderung in Aussicht stellen kann, wenn er die Hintergründe nennt?
Man weiß natürlich nicht, ob das Gericht dem Antrag der StA folgen wird. Aber neben dem irdischen Gericht gibt es ja auch noch ein Weltgericht (Jüngstes Gericht), wo für jeden Menschen der Tag kommt, an dem er sich für seine Taten verantworten muss.
Um dein Stoßgebet nicht so unzusammenhängend dastehen zu lassen, hier noch einmal mein Beitrag in gekürzter Form.
Staatsanwalt Mackel wird auf eine Verurteilung wg. Mordes plädieren und es wohl ähnlich begründen wie damals sein Kollege im Böhringer-Fall: Bei der Gesamtschau aller vorhandenen Indizien (nicht einzeln!) sei er zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte der Täter ist. Und genau wie im genannten Fall könnte er sagen, dass durchaus eine andere Beurteilung (Strafmaß) möglich gewesen wäre, hätte der Angeklagte sich anders eingelassen.
Spannend wird es, sollte der Angeklagte zu einer hohen Strafe verurteilt werden. Ob man ihm vorher noch eine Milderung in Aussicht stellen kann, wenn er die Hintergründe nennt?
Man weiß natürlich nicht, ob das Gericht dem Antrag der StA folgen wird. Aber neben dem irdischen Gericht gibt es ja auch noch ein Weltgericht (Jüngstes Gericht), wo für jeden Menschen der Tag kommt, an dem er sich für seine Taten verantworten muss.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
08.01.2015 um 16:58@muscaria
Holy Christ! :)
Holy Christ! :)
muscaria schrieb:Und genau wie im genannten Fall könnte er sagen, dass durchaus eine andere Beurteilung (Strafmaß) möglich gewesen wäre, hätte der Angeklagte sich anders eingelassen.Die Frage ist ja, warum lässt sich der Angelagte nicht ein? Bei der Strafe, die er zu erwarten hat, ist es ein merkwürdiges Verhalten und die Aussageverweigerung der anderen "Zeugen" an sich betrachtet, lässt viel, viel Raum für Spekulation.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
09.01.2015 um 09:34Interested schrieb:Die Frage ist ja, warum lässt sich der Angelagte nicht ein? Bei der Strafe, die er zu erwarten hat, ist es ein merkwürdiges Verhalten und die Aussageverweigerung der anderen "Zeugen" an sich betrachtet, lässt viel, viel Raum für Spekulation.Ich kann mir folgende Überlegungen vorstellen:
So wie der Prozess hier geschildert wurde, gibt es nur ein, zwei schwerwiegende Indizien - das Motiv ist eher ungewiss, auch wenn es eine naheliegende Vermutung dazu gibt. Eine Verurteilung ist daher von vorneherein schonmal nicht unbedingt sicher - eine Verurteilung wegen Mordes noch viel weniger. Das einzige Mordmerkmal das hier evtl nachgewiesen werden könnte wäre Heimtücke. Für Habgier fehlt der Nachweis, Vertuschung einer Straftat fällt weg und besondere Grausamkeit sowieso. Alles in Allem besteht also eine hohe Chance darauf, dass der Angeklagte entweder mit Totschlag oder Freispruch davonkommt, entweder in diesem Verfahren oder in einer Revision. Mit einer Aussage würde er sich unter diesen Annahmen nur dann verbessern, wenn er es nicht gewesen wäre UND er die richtigen Täter liefern könnte. Das hätte er dann aber schon längst getan, diese Variante scheidet also aus.
Also: Die Verteidigung spekuliert auf Freispruch oder Totschlag. Wenn er die Möglichkeit hätte durch eine überprüfbare Aussage einen Freispruch herbeizuführen , hätte er das längst getan.
Wenn er ohnehin höchstens mit einer Verurteilung wegen Totschlags rechnet, würde er sich durch eine Aussage die das untermauert nur verschlechtern - da er sich hinterher nicht mehr als "schuldfreies" Justizopfer inszenieren könnte. Und eine Aussage mit der er eine Verurteilung wegen Mordes riskiert, wird er wohl kaum machen.
Ich gehe aus den genannten Überlegungen davon aus, dass er sich weiterhin nicht einlassen wird, weil er sich dadurch nur verschlechtern kann.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
10.01.2015 um 21:02@KonradTönz
Evtl. Totschlag wegen fehlender Heimtücke? Geht es denn noch heimtückischer, als sich in mörderischer Absicht mit einem Präsent Einlass zu verschaffen und dann in einem passenden Moment auf die arglosen Opfer einzustechen?
Allerdings hast du sicher recht, dass seine Hoffnung darauf ruht, die Indizien könnten für eine Verurteilung nicht ausreichen. Kommt es aber doch dazu, dann wäre auch noch die besondere Schwere der Schuld denkbar. Hopp oder top ...
Evtl. Totschlag wegen fehlender Heimtücke? Geht es denn noch heimtückischer, als sich in mörderischer Absicht mit einem Präsent Einlass zu verschaffen und dann in einem passenden Moment auf die arglosen Opfer einzustechen?
Allerdings hast du sicher recht, dass seine Hoffnung darauf ruht, die Indizien könnten für eine Verurteilung nicht ausreichen. Kommt es aber doch dazu, dann wäre auch noch die besondere Schwere der Schuld denkbar. Hopp oder top ...
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
11.01.2015 um 21:46@muscaria
muscaria schrieb:Geht es denn noch heimtückischer, als sich in mörderischer Absicht mit einem Präsent Einlass zu verschaffen und dann in einem passenden Moment auf die arglosen Opfer einzustechen?eben genau das kann aber ja irgendwie niemand richtig nachweisen, so wie ich das sehe. Aus den Indizien geht doch nicht wirklich hervor, dass es so gewesen ist.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
11.01.2015 um 22:05@Truenes
Ich bezog das auf die Aussage im vorhergehenden Beitrag, Je.S. könne möglicherweise wegen Totschlag verurteilt werden. @KonradTönz stellte das Mordmerkmal "Heimtücke" bei der Tat infrage.
Ich bezog das auf die Aussage im vorhergehenden Beitrag, Je.S. könne möglicherweise wegen Totschlag verurteilt werden. @KonradTönz stellte das Mordmerkmal "Heimtücke" bei der Tat infrage.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
11.01.2015 um 22:09muscaria schrieb:@KonradTönz stellte das Mordmerkmal "Heimtücke" bei der Tat infrage.Nein, nicht ganz - ich stelle eher infrage, dass es nachgewiesen werden kann. Keiner weiß ob der Wein von vorneherein als trojanisches Pferd gedacht war. Denkbar wäre ja auch, dass zunächst tatsächlich alles als ein Besuch begonnen hat und es dann aus irgendwelchen Gründen zu einem eskalierenden Streit gekommen ist. Dann könnte man schon nicht mehr von Heimtücke sprechen.
Ich denke nicht dass es so war, aber das Gericht muss ja im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.
Wobei, mir fällt grade auf: Die Tatwaffe müsste er ja mitgeführt haben, insofern ist das Mordmerkmal der Heimtücke wohl doch nicht so fraglich...
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
11.01.2015 um 22:51Waren die Tatwaffen nicht zwei normale Küchenmesser? Da könnten ja auch die "benutzt" worden sein, die halt im Haushalt der Opfer waren. Wenn die keinen Messerblock haben fällt das ja auch nicht auf, wenn zwei fehlen.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
12.01.2015 um 08:38Ja es waren 2 Küchenmesser, ich denke auch, dass diese aus dem Haushalt stammen und nicht mitgebracht wurden, zumal ja eines davon kaputt gegangen ist und dann erst ein anderes benötigt wurde. Wenn ich in meine Messerschublade schaue, dann liegt da soviel drin, mir würde wohl selber nicht mal auffallen, dass da eines fehlt, geschweige dem ein anderer.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
12.01.2015 um 10:59obskur schrieb:Ja es waren 2 Küchenmesser, ich denke auch, dass diese aus dem Haushalt stammen und nicht mitgebracht wurden, zumal ja eines davon kaputt gegangen ist und dann erst ein anderes benötigt wurde.vlt ein Mischmasch aus "mitgebracht" und "dort gefunden"? Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass man da ohne Tatwerkzeug hingeht und hofft schnell und zur rechten Gelegenheit an ein Messer zu kommen. Klar, man braucht "nur" an die Besteckschublade gehen, aber da verschenkt man doch unnötig den Überraschungsmoment wenn man da an die Schublade gehen muss, vlt noch wühlen, vlt findet man erst in der zweiten Schublade etwas geeignetes und erst dann auf das verwunderte Opfer losgehen kann. Dann würd ich eher sagen, dass das erste Messer mitgebracht wurde, beim ersten Angriff beschädigt wurde und dann für Opfer zwei ein neues Messer am Tatort gesucht wurde.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
12.01.2015 um 17:23@Mahoni
Mir kommt es gerade sowieso merkwürdig vor, dass ich ein Küchenmesser mitführe um jemanden damit zu erstechen. Wenn das geplant war, dann bilde ich mir ein, würde man sich doch ein vernünftiges stabileres Messer besorgen und nicht so ein popeliges Küchenmesser. Die meisten halten doch soviel nicht aus und brechen so wie das bei dem einen Messer passiert ist schnell ab.
@KonradTönz
@muscaria
also wenn der Grundsatzt "im Zweifel für den Angeklagten" zur Anwendung kommt, dann würde ich behaupten, dass die Indizien nicht genügen und wie du schon sagst @KonradTönz, dass es nicht beweisbar ist, dass Je.S es war.
Mahoni schrieb:Dann würd ich eher sagen, dass das erste Messer mitgebracht wurde, beim ersten Angriff beschädigt wurde und dann für Opfer zwei ein neues Messer am Tatort gesucht wurde.na ich denke so oder so, braucht man zuviel Zeit um nach einem Messer zu suchen. Gut wenn man dann natürlich erst am Tisch gesessen hat und da man dort schon oft war sagt man müsse mal auf Toilette und dann kurz ein Messer sucht, dass wäre natürlich auch möglich, aber dann denke ich es würde gleich am Anfang passieren und nicht erst noch ein Messer suchen wenn das Opfer schon verletzt ist. Irgendwie stell ich mir das nicht machbar vor.
Mir kommt es gerade sowieso merkwürdig vor, dass ich ein Küchenmesser mitführe um jemanden damit zu erstechen. Wenn das geplant war, dann bilde ich mir ein, würde man sich doch ein vernünftiges stabileres Messer besorgen und nicht so ein popeliges Küchenmesser. Die meisten halten doch soviel nicht aus und brechen so wie das bei dem einen Messer passiert ist schnell ab.
@KonradTönz
@muscaria
also wenn der Grundsatzt "im Zweifel für den Angeklagten" zur Anwendung kommt, dann würde ich behaupten, dass die Indizien nicht genügen und wie du schon sagst @KonradTönz, dass es nicht beweisbar ist, dass Je.S es war.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
12.01.2015 um 20:02@Truenes
Es macht schon Sinm eine normales Küchenmesser zu nehmen. Gute Küchenmesser sind sicherlich mehr als genug für so eine Tat, und man kann sie erstehen, ohne das ein Verdacht entsteht. Wenn man ein spezielles Messer gekauft hätte, wäre es viel wahrscheinlicher , dass es der Polizei gelingen kann, den Käufer ausfindig zu machen.
In so einem Mordfall ist der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" wohl mit etwas Vorsicht zu geniessen, da ein solcher Mord, in dem alle Zeugen getötet wurden, sonst meist Straffrei bleiben müßte.
Es macht schon Sinm eine normales Küchenmesser zu nehmen. Gute Küchenmesser sind sicherlich mehr als genug für so eine Tat, und man kann sie erstehen, ohne das ein Verdacht entsteht. Wenn man ein spezielles Messer gekauft hätte, wäre es viel wahrscheinlicher , dass es der Polizei gelingen kann, den Käufer ausfindig zu machen.
In so einem Mordfall ist der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" wohl mit etwas Vorsicht zu geniessen, da ein solcher Mord, in dem alle Zeugen getötet wurden, sonst meist Straffrei bleiben müßte.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
13.01.2015 um 08:19@Tscherkan
Tscherkan schrieb:In so einem Mordfall ist der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" wohl mit etwas Vorsicht zu geniessen, da ein solcher Mord, in dem alle Zeugen getötet wurden, sonst meist Straffrei bleiben müßte.Was heisst in so einem Mordfall? Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt für jede Straftat, da gibt es keine Unterschiede und die darf es auch nicht geben. Wichtig und ausschlaggebend ist, dass der Richter am Ende des Tages keine Zweifel hat. Oftmals zweifelt der Bürger an manch Urteilen, dass ist aber zu unterscheiden.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
13.01.2015 um 17:35@obskur
Was ich meine ist das folgende: wenn jemand in eine Wohnung geht, die Bewohner umbringt, wieder rausgeht und die Mordwaffe beseitigt wäre das alleine schon der perfekte Mord, da ja niemand gesehen hat wer die Tat begangen hat. Auch wenn man nachweisen kann das der Täter am Tatort war, läßt es sich oft nicht ausschliessen, dass auch jemand anders im fraglichen Zeitraum dort hätte sein können. Deswegen könnte man, bei einer strengen Auslegung des "im Zweifel für den Angeklagten", den Täter nicht der Tat überführen, weil man immer einen alternativen (wenn auch unwahrscheinlichen) Tathergang konstruieren könnte.
Aber ich bin kein Rechtsexperte, vielleicht hast Du tiefere Einsichten darein, wie ein hinreichender Indizienbeweis für so eine Tat aussehen würde?
Was ich meine ist das folgende: wenn jemand in eine Wohnung geht, die Bewohner umbringt, wieder rausgeht und die Mordwaffe beseitigt wäre das alleine schon der perfekte Mord, da ja niemand gesehen hat wer die Tat begangen hat. Auch wenn man nachweisen kann das der Täter am Tatort war, läßt es sich oft nicht ausschliessen, dass auch jemand anders im fraglichen Zeitraum dort hätte sein können. Deswegen könnte man, bei einer strengen Auslegung des "im Zweifel für den Angeklagten", den Täter nicht der Tat überführen, weil man immer einen alternativen (wenn auch unwahrscheinlichen) Tathergang konstruieren könnte.
Aber ich bin kein Rechtsexperte, vielleicht hast Du tiefere Einsichten darein, wie ein hinreichender Indizienbeweis für so eine Tat aussehen würde?
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
13.01.2015 um 17:53@Tscherkan
Nein ich habe auch keine tieferen Einblicke in die Materie, ich habe nur die Erfahrung hier im Forum gemacht, dass ich persönlich oftmals glaubte, es wird für eine Verurteilung nicht reichen und es hat doch gereicht. Indizienprozesse sind extrem schwierig und für uns werden da sicherlich immer Zweifel bleiben.
Nein ich habe auch keine tieferen Einblicke in die Materie, ich habe nur die Erfahrung hier im Forum gemacht, dass ich persönlich oftmals glaubte, es wird für eine Verurteilung nicht reichen und es hat doch gereicht. Indizienprozesse sind extrem schwierig und für uns werden da sicherlich immer Zweifel bleiben.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
13.01.2015 um 19:50@obskur
Wir hatten hier in Fargo (USA) einen Fall, der mich ein wenig an den Fall hier erinnert hat. Ein Zahnarzt hatte eine kranke Frau und eine Tochter. Die Frau wurde krank und hat ihr letztes Lebensjahr mit ihrer Tochter bei ihren Eltern in Oklahoma verbracht. Der Mann hat sie dort wohl nur selten besucht, und er hatte wohl auch ein schwieriges Verhältniss zu seinen Schwiegereltern. Nach dem Tod der Frau kam die Tochter wieder nach Fargo.
Etwa ein halbes Jahr später wurde der Mann dann brutal mit einem Hammer erschlagen, und die Tochter wurde von ihrer Tante mütterlicherseits aufgenommen. Am Tatort wurden etwas Geld und der Porsche des Mannes entwendet. Es gab zunächst keinen Hinweis auf den Täter, bis eine Sicherheitskamera an einer Autobahnraststelle ausgewertet wurde wo ein Auto mit einem Anhänger gesehen wurde. Was auf dem Anhänger war, konnte zwar nicht gesehen werde, aber von der Dimension konnte es durchaus das fehlende Auto sein. Durch dieses Video sind sie dann auf einen Oklahoma mann gekommen, und da das Auto in einer Garage sichergestellt werden konnte, gab es auch keinen echten Zweifel and dem Täter. Aber es fehlte jedes Motiv für die Tat.
Es stellte sich dann heraus, dass der Täter als Handyman für den Schwiegervater gearbeitet hat. Der allerdings stritt jeden Zusammenhang ab. Nach weiteren Ermittelungen entwickelten die Fahnder die Theorie, dass das eigentliche Tatmotiv in der Erziehung der Tochter des Ermordeten zu suchen war. Die Schwiegereltern hielten das Opfer für moralisch fragwürdig, da er freundliche Beziehungen zu einem schwulen Verwandten (Bruder oder Sohn aus vorhergehender Ehe, ich erinnere das nicht mehr genau) hatte, und sie wollten nicht das ihre Enkeltochter in einem solchen Sündenpfuhl aufwuchs. Der Angeklagte in diesem Fall hat auch die Aussage verweigert, und hat sich in Sicherheit gewiegt, da man ihm nichts genaues nachweisen konnte. Dennoch ist er rechtskräftig verurteilt worden, und keiner seiner Revisionsanträge hatte Erfolg.
Sein letzter Versuch war eine Revision zu bekommen, weil sein Verteidiger inkompetent war, da er ihm davon abgeraten hat selber Aussagen zu machen.
(http://www.grandforksherald.com/content/kirkpatrick-asks-judge-throw-out-his-conviction-fargo-murder-conspiracy-trial) Das war, glaube ich, allerdings auch nicht erfolgreich.
Wir hatten hier in Fargo (USA) einen Fall, der mich ein wenig an den Fall hier erinnert hat. Ein Zahnarzt hatte eine kranke Frau und eine Tochter. Die Frau wurde krank und hat ihr letztes Lebensjahr mit ihrer Tochter bei ihren Eltern in Oklahoma verbracht. Der Mann hat sie dort wohl nur selten besucht, und er hatte wohl auch ein schwieriges Verhältniss zu seinen Schwiegereltern. Nach dem Tod der Frau kam die Tochter wieder nach Fargo.
Etwa ein halbes Jahr später wurde der Mann dann brutal mit einem Hammer erschlagen, und die Tochter wurde von ihrer Tante mütterlicherseits aufgenommen. Am Tatort wurden etwas Geld und der Porsche des Mannes entwendet. Es gab zunächst keinen Hinweis auf den Täter, bis eine Sicherheitskamera an einer Autobahnraststelle ausgewertet wurde wo ein Auto mit einem Anhänger gesehen wurde. Was auf dem Anhänger war, konnte zwar nicht gesehen werde, aber von der Dimension konnte es durchaus das fehlende Auto sein. Durch dieses Video sind sie dann auf einen Oklahoma mann gekommen, und da das Auto in einer Garage sichergestellt werden konnte, gab es auch keinen echten Zweifel and dem Täter. Aber es fehlte jedes Motiv für die Tat.
Es stellte sich dann heraus, dass der Täter als Handyman für den Schwiegervater gearbeitet hat. Der allerdings stritt jeden Zusammenhang ab. Nach weiteren Ermittelungen entwickelten die Fahnder die Theorie, dass das eigentliche Tatmotiv in der Erziehung der Tochter des Ermordeten zu suchen war. Die Schwiegereltern hielten das Opfer für moralisch fragwürdig, da er freundliche Beziehungen zu einem schwulen Verwandten (Bruder oder Sohn aus vorhergehender Ehe, ich erinnere das nicht mehr genau) hatte, und sie wollten nicht das ihre Enkeltochter in einem solchen Sündenpfuhl aufwuchs. Der Angeklagte in diesem Fall hat auch die Aussage verweigert, und hat sich in Sicherheit gewiegt, da man ihm nichts genaues nachweisen konnte. Dennoch ist er rechtskräftig verurteilt worden, und keiner seiner Revisionsanträge hatte Erfolg.
Sein letzter Versuch war eine Revision zu bekommen, weil sein Verteidiger inkompetent war, da er ihm davon abgeraten hat selber Aussagen zu machen.
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