Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
15.12.2014 um 16:51@ichbinsnicht jein. Wenn eine Revision zugelassen wird, dann kann er theoretisch durchaus mit einer milderen Strafe rechnen (siehe die kürzlich erfolgreiche Revision eines Zeugen der hier ausgesagt hatte). Aber ich glaub du spielst auf den Paragraphen zur Kronzeugenregelung an oder? Das gilt aber a) nur wenn das Hauptverfahren hierzu noch nicht eröffnet ist und b) die offenbarte Tat mit der eigenen Tat in Zusammenhang steht. Wegen a) würde dem Angeklagten daher ein nachträgliches Geständnis nicht positiv angerechnet werden und wegen b) ist es totaler Quatsch, dass sich ständig irgendwelche Mithäftlinge hierauf beziehen.