@Robert80 schrieb:
Da war also nix mit ich lege von Anfang an alles auf den Tisch, was ich weiß und was ich an dem Tag getan habe und das macht ihn für mich sehr unglaubhaft.
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Bei seiner Verhaftung wurde der TV über seine Rechte gemäß §136 StPObelehrt.
Unter anderem wurde er darauf hingewiesen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern.
Aus dem alleinigen Umstand, dass er dieses Recht nach seiner Verhaftung in Anspruch nimmt und sich erst im weiteren Verlauf der Ermittlungen zur Sache einlässt, leitest du eine Unglaubwürdigkeit des TV ab ?
In diesem Falle sollte der Gesetzgeber den Paragraphen ändern.
Es steht ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Sollten sie die Tat nicht begangen haben, sollten sie im eigenen Interesse auf die Inanspruchnahme dieses Rechtes verzichten, weil ihnen sonst vor Gericht automatisch Unglaubwürdigkeit unterstellt wird.
Ich habe das jetzt mal absichtlich "überspitzt" dargestellt, um zu veranschaulichen welchen Widerspruch dein Gedankengang meiner Meinung nach beinhaltet.