Ein überarbeiteter Artikel der Glocke, mit Stellungnahme des Staatsanwaltes.
Lokalnachrichten » Kreis Gütersloh » Gütersloh10.04.2014 17:36
Doppelmord: Gab es Ermittlungs-Pannen?
Gütersloh (dpa/gl) - AKTUALISIERT - Im Fall des Gütersloher Doppelmords bahnt sich eine Wende an: Nach Medienberichten könnte der Tatverdächtige wegen Ermittlungspannen möglicherweise binnen zwei Wochen frei kommen. Die Staatsanwaltschaft hält ihn aber weiterhin für dringend tatverdächtig.
Gab es Ermittlungspannen beim Gütersloher Doppelmord?
Er sehe auch nach der ersten schriftlichen Erklärung des Mannes keinen Grund, von dieser Sicht abzurücken, sagte Christoph Mackel von der Staatsanwaltschaft Bielefeld am Donnerstag. Auf Antrag der Verteidigung gibt es am 24. April eine Haftprüfung. Bisher hat der 28-Jährige geschwiegen. Zu möglichen Ermittlungspannen äußerte er sich nicht.
Eine 74-jährige Ärztin und ihr drei Jahre älterer Bruder waren am 24. Dezember in ihrem Haus in Gütersloh mit jeweils elf Messerstichen getötet worden - auch der Hund der Familie wurde erstochen. Am 10. Februar wurde der 28-Jährige, ein Bekannter der Familie verhaftet. Unklar ist allerdings das Motiv. Unter einem Fingernagel der getöteten Frau und an einer Weinflasche war DNA des 28-Jährigen gefunden worden.
In seiner Erklärung habe der 28-Jährige zugegeben, an Heiligabend den Geschwistern eine Flasche Wein überbracht zu haben, sagte Mackel. Die Tat bestreitet er aber weiterhin. Nach wie vor gebe es offene Fragen und Ungereimtheiten, sagte Mackel. So habe der Mann als Zeuge verschwiegen, am Heiligabend noch bei der Ärztin und ihrem Bruder gewesen zu sein. „Warum hat er nicht bei der Aufklärung des Mordes an seinen angeblich lieben Bekannten geholfen?“ Nun hoffe er, dass der Verdächtige beim Haftrichter einige Fragen beantworten werde.
Rechtsanwalt Sascha Haring, der den Tatverdächtigen seit zwei Monaten vertritt, machte dagegen verschiedenen Medienberichten zufolge Ermittlungspannen geltend. Laut Haftbefehl soll sich an einem Fingernagel, den sich die Ärztin offenbar in der Auseinandersetzung mit dem Tatverdächtigen abgerissen hatte, dessen DNA befunden haben.
Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge kommt das Landeskriminalamt in einem Gutachten jedoch zu dem Ergebnis, dass an besagtem Fingernagel keine DNA des 28-Jährigen zu finden gewesen sei. Auf dieses Gutachten stütze sich nun der Anwalt von Jens S.. „Alle anderen Spuren können auch bei einer Begrüßung entstanden sein. deshalb habe ich Haftbeschwerde eingelegt“, zitiert das Blatt den Anwalt. Jetzt müsse geprüft werden, ob die Beweise gegen den Klempner noch reichen.
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