@KonradTönz
KonradTönz1 schrieb:Ich denke eher, dass es nicht so relevant ist wie einige hier meinen ob die Zeugin das Auto nach Typ und Baujahr benennen kann.
Oh doch, es hat doch eine ganz eine andere Beweislast, wenn man durch Zeugen belegen kann, dass genau dieses Fahrzeug zu genau der Tatzeit am Tatort gesehen wurde, als wenn ein Zeuge aussagt, dass da irgendein Auto gestanden hat. Also, wem das nicht einleuchtet...
@SilentPain86
Zu "Manipulationen" zählt (was wir bisher wissen) nur das heraustrennen des Gurtes auf der Fahrerseite und der Versuch Blutflecken (nachweislich des Opfers) heraus zu reinigen. Hierbei ist m.E. unerheblich wo dies gefunden, respektive versucht wurde zu reinigen. (Was besagt es z.B. aus, ob es nun hinten oder vorne rechts gefunden wurde?)
Beides sind Manipulationen am Fahrzeug, die sicherlich einer Erklärung des Angeklagten bedürfen.
Aber allein eine Feststellung erklärt z.B. eine zeitliche Komponente nicht. D.h. er könnte behaupten, das Blut sei nach einem Sportunfall, am Finger geschnitten, o.ä. vor einem bereits längerem Zeitraum dort rein gekommen oder der Gurt wurde beim Transport von etwas scharfkantigem zerschnitten und ist bereits seit Monaten defekt und er wollte ihn schon lange tauschen. Sprich er wird erklären, das dies nichts mit der Tatzeit zu tun hat. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass man ihm den Vorwurf des Totschlags bzw. einen Zusammenhang zur Tat erst einmal nachweisen (also mit Beweisen belegen oder mit Indizien untermauern) muss. Nur ein fehlender Gurt ist da ein sehr schwaches Indiz. Hätte man den Gurt z.B. irgendwo gefunden, mit denselben Blutanhaftungen z.B., dann sähe es sicherlich ganz anders aus.
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin auf keiner Seite, ich möchte das Vorliegende nur so neutral wie möglich betrachten um den Verfahrensverlauf selbst besser einschätzen zu können.