Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse
06.07.2014 um 18:13oceanghost schrieb:Bis jetzt wurde nicht gesagt welchen Golf Ulf fuhr.Woher weiß @jane.marple das dann?
oceanghost schrieb:Bis jetzt wurde nicht gesagt welchen Golf Ulf fuhr.Woher weiß @jane.marple das dann?
oceanghost schrieb:Ein Zeuge glaubt einen Golf 4 oder 5 gesehen zu haben.
Oxymoron88 schrieb:Nur mal so als Randnotiz: Es handelt sich bei angeblichen "Wendehammer" nicht um einen Wendehammer im herkömmlichen Sinne, sondern um eine Einfahrt zu einer Baumschule bzw. einen asphaltierten Feldweg der von dort aus nach rechts und links ab geht. So schnell kann einen also das Wahrnehmungsvermögen trügen. ;)Die Zeugin musste sich doch aufs Auto konzentrieren, da kann man nicht verlangen, dass sie sich noch die genauen örtlichen Begebenheiten einprägt.
Partenon schrieb: Wenn sie auf ein falsches Auto deutet, gibt es für ihn ja auch keinen Grund nachzuhaken. Wäre es aber das richtige Auto gewesen, hätte ein Verteidiger denke ich nochmal nachgehakt und versucht, die Zeugin zu verunsichern.Ich denke eher, dass es nicht so relevant ist wie einige hier meinen ob die Zeugin das Auto nach Typ und Baujahr benennen kann. Das entscheidende ist, dass man über diese Angaben auf Ulf gekommen ist und dass der sich durch sein Verhalten extrem verdächtig gemacht hat. Der Verteidiger konzentriert sich daher besser darauf, die Automanipulationen wegzuerklären, als die Zeugin zu verunsichern. Das würde nur Sinn machen, wenn es weiter keinen Hinweis auf Ulfs Verwicklung in die Tat gäbe als die Zeugenaussage der Frau.
KonradTönz1 schrieb:Das entscheidende ist, dass man über diese Angaben auf Ulf gekommen ist und dass der sich durch sein Verhalten extrem verdächtig gemacht hat. Der Verteidiger konzentriert sich daher besser darauf, die Automanipulationen wegzuerklären, als die Zeugin zu verunsichern. Das würde nur Sinn machen, wenn es weiter keinen Hinweis auf Ulfs Verwicklung in die Tat gäbe als die Zeugenaussage der Frau.Das seh ich auch so. Bin mal gespannt was der Herr Verteidiger macht, wenn es in der Verhandlung um die Manipulationen vom Golf geht.
oceanghost schrieb:Er hat auch Bilder gezeigt bekommen, auf der Leinwand. Seine Freundin hat auch ausgedruckte Bilder bekommen. Da ist der Richter doch noch zu ihr hingegangenJa, hast Recht. Genauso war es. Hatte ich irgendwie nicht mehr so in Erinnerung.
oceanghost schrieb:Ob es nun tatsächlich der Wagen von Ulf war, ist ja nicht geklärt. Auch nicht, ob er die Person in dem Wagen war oder die zweite Person am Audi.Glaubt ihr eigentlich an die Anwesenheit einer dritten Person oder war es nur Ulf, der erst im Audi und dann im Golf gesehen wurde?
jane.marple schrieb:Dafür wissen wir zu wenigDas war auch mein Gedanke.
KonradTönz1 schrieb:Ganz so einfach ist es aber nicht: Wer sich mit einer Handlung verdächtig macht und dann eine derartig hahnebüchene Erklärung dafür liefert, ist selbst in der Beweispflicht. Sonst könnte jeder irgendwelche Außerirdische Übeltäter erfinden...So a Schmarrn! Für das Strafrecht galt seit der Antike die Maxime des römischen Rechts: necessitas probandi incumbit ei qui agit (lat.: die Beweispflicht liegt beim Ankläger). Vermutungen und Anscheinbeweise führen auch nicht zu einer Umkehr der Beweislast! Ergo: Erst mal muss man ihm in Persona mal etwas nachweisen. Er muss sich also noch nicht einmal "erklären". Genau das ist doch der Grund seines Schweigens! Von bisherig aufgeführtem war da m.E. noch NICHTS(!) haltbares dabei. Beim Gurt gilt dasselbe wie mein oder dein defekter Scheinwerfer, Fotos, Semesterscheine und so sind alles Nebenkriegsschauplätze und somit wenig als Beweis verwertbar. Also wenn, dann muss da seitens der Anklage noch was kommen.