Genau
@EDGARallanPOE sieh doch nun nicht gleich wieder alles negativ.
Davon abgesehen, ist es nun die Pflicht der StA den Haftbefehl zu erlassen. Oder sollen sie lieber auf dem Standpunkt stehen "wir haben jetzt zwar DIE Beweise um ihn einzubuchten, aber neeee, lassen wir ihn lieber auf freiem Fuß, vielleicht schaffen wir es ja nicht ihn auf die Anklagebank zu bringen und er ist der Falsche". Welch Irrsinn wäre das?! Und bei allem Respekt der generellen Unschuldsvermutung in diesem Land...ein völlig unbescholtener Bürger der völlig grundlos nun in U-Haft sitzt ist er weiß Gott nicht mehr. Das haben entsprechende Beweismittel nun bewiesen.
Die Vorgehensweise der Polizei, wie auch der StA ist und war bisher vollkommen korrekt.
Gerade gefunden:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaarst/tatverdacht-erhaertet-verdaechtiger-festgenommen-aid-1.3966621