Vermisstenfall Madeleine McCann
29.05.2023 um 23:14causa_y_efecto schrieb:Das stimmt so nicht ganz. Es wird doch gegen ihn ermittelt. Das heißt dass ein Ermittlungsverfahren läuft. Akteneinsicht muss erst gewährt werden wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und die Sache vor Gericht geht.
Umso unverständlicher, warum die StA bereits im Ermittlungsverfahren keine Akteneinsicht gewährt. Das ist schon sehr sehr ungewöhnlich...
Insbesondere wenn man die Dauer der Ermittlungen dabei berücksichtigt.
Heißt im Umkehrschluss, dass die angeblichen Beweise und Vorwuerfe, die man seit drei Jahren vorbringt, dann wohl doch nicht so eindeutig sein dürften, wie sie laut der StA kommuniziert werden.